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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Renovierungszuschlag
Beitrag von Nachricht
noldo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.07.2009
IP: Logged
icon Renovierungszuschlag

Renovierungszuschlag
Sachverhalt:
Bezgl. meines alten 2-Familienhauses stellte sich die Frage, ob eine Renovierung lohnt. Der mit einer Kostenschätzung beauftragte Architekt erstellte Hauspläne und machte eine Massenaufstellung. Die erstestellte Kostenschätzung erschien im Ergebnis nutzlos, da sie nicht unter energetischen und Fördergesichtspunkten erstellt wurde. Der Architekt hat schlußendlich gepasst und erklärt, eine Empfehlung für Art und Umfang der Renovierung könne nur der Energieberater geben.
Der Architekt hatwie folgt abgerechnet:
(eine Honorarvereinbarung wurde nicht getroffen!)
Gesamtes Honorar berechnet aus
€ 247000 netto € 26092
davon berechneter Anteil für
Grundlagenermittlung 2% € 521
Bauaufnahme 5% € 1304
Massenberechnung und det.
Kostenschätzung 8% € 2087
Aus der Summe 25% € 978
als Renovierungszuschlag
Alles zzgl. MWST
Frage: Sind die Abrechnungspositionen
sachlich und gebührenrechtlich gerechtfertigt. Insbesondere habe ich bisher keine Grundlage für einen Renovierungszuschlag gefunden; gibt es hierzu eine Gebührenregelung?
Über eine Aufklärung wäre ich dankbar.



[Edited by noldo on 23.07.2009 at 11:36 Uhr]

23.07.2009 at 10:56 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Renovierungszuschlag

Hallo noldo,

- keine Rechtsberatung! -

Das Grundhonorar scheint mir mit Zone III, Mindestsatz richtig berechnet zu sein. Dann wird es aber schwieriger:

1. Umbauzuschlag
Der 'Renovierungszuschlag' heißt Umbauzuschlag. Hierzu §24 der HOAI, letzter Satz:
"Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 vom Hundert als vereinbart."

Also für Sie wohl 20%, nicht 25%.

2. Grundleistungen - Besondere Leistungen
Die Position 'Bauaufnahme' ist eine Besondere Leistung (§15 HOAI). Nach §5 (4) gibt es dafür nur Honorar, wenn es zuvor schriftlich vereinbart wurde, also bei Ihnen evtl. nix.

3. Prüfbarkeit
Im Übrigen scheint mir die Rechnung nicht besonders prüffähig zu sein, da die aufgeführten Leistungen nicht ohne weiteres in die Leistungsphasen der HOAI einzuordnen sind. Insbesondere bei 'Massenberechnung und det. Kostenschätzung' ist nicht nachvollziehbar, wie der Kollege auf 8% kommt. Fordern Sie hier eine prüfbare Abrechnung der Teil-Leistungsphasen ein (z.B. nach Siemon-Tabellen o.ä.).

MfG, R. Kürbitz




23.07.2009 at 20:41 Uhr
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