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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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HOAI-Anwendung im Ausland - Baukostenniveau
Liebe KollegInnen,
hier einmal ein besonderes Thema: ein Planer hat mit einem ausländischen Bauträger die Anwendung der HOAI zur Honorarberechnung vereinbart. Leider wurde im Vertrag nicht geregelt, ob die Herstellkosten auf deutschem Preisniveau oder dem (niedrigeren) ausländischen Preisniveau basieren sollen.
Kennt jemand hierzu Urteile oder sonstige Ausarbeitungen, die sich mit dem Anwendungsbereich der HOAI und dem Baukostenniveau befassen? Ich habe dazu im Internet unter verschiedenen Schlagworten nichts gefunden.
Ansonsten bleiben leider nur unzureichende Argumente wie z.B. folgende:
- Die HOAI ist für deutsche Planer und Projekte in Deutschland (mit entsprechenden Preisen) gemacht; der Ansatz niedrigerer Baukosten würde (bezogen auf den deutschen Planer) zu einer unzulässigen Mindestsatzunterschreitung führen (stimmt nicht ganz, weil die HOAI im Ausland ja nicht zwingend angewendet werden muss)..
- Hier ist sinngemäß der § 10 (3) Nr. 2 anzuwenden, da durch das ausländische Preisniveau der Auftraggeber sonst nicht übliche Vergünstigungen erhält (stimmt nicht ganz, da die Baupreise dort natürlich üblich sind) und somit ortsübliche Preise anzusetzen sind (im Ausland sind die Preise ja bereits ortsüblich; dass die in Deutschland ortsüblichen Preise gemeint sind, kann man auch nur indirekt über die ursprüngliche Zielrichtung der HOAI herleiten).
Gäbe es sonst noch für Gründe für oder gegen die Anwendung der deutschen Baupreise?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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23.07.2009 at 10:59 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: HOAI-Anwendung im Ausland - Baukostenniveau
Hallo Herr Doell,
spannende Frage!
Ich glaube, hier haben beide Parteien den einfachen Weg gesucht (nämlich ohne vorher über die Honorarhöhe sprechen zu müssen) und jetzt versucht jeder die Regelung für sich günstig auszulegen.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die HOAI vereinbart wurde, um das spätere Honorar berechnen zu können und nicht um deutsches Preisrecht im Ausland einzuführen. Rechtlich dürfte der Vertrag wohl danach zu beurteilen sein, was dazu im Vertrag steht.
Ihren Ausführungen nach vermute ich, dass es sich nicht um €-Ausland handelt, sondern um ein Niedriglohnland mit ausländischer Währung. Demzufolge liegen auch die beiden Honorarvarianaten vermutlich meilenweit auseinander.
Wie wäre es denn mit der Chinesenmethode: 50:50?
Pro ausländisches Preisniveau:
- Die a.K. liegen in der Nähe der tatsächlichen Herstellungskosten bzw. haben überhaupt noch einen Bezug dazu.
- Das Honorar ist relativ leicht zu ermitteln, denn alle Kostenermittlungen würden im Prinzip nur einmal (in ausländischer Währung und auf ausländischen Niveau) erstellt werden müssen und man müsste am Ende nur die a.K. umrechnen in € und kann dann aus der Tabelle das €-Honorar ablesen.
- Kostenschätzung und Kostenberechnung basieren auf Annahmen des Planers, während Kostenanschlag und Kostenfeststellung Ergebnisse (der Ausschreibung und der Abrechnung) darstellen. Gerade Letztere geben das ausländische Niveau wieder. Wenn man diese für die Honorarberechnung auf deutsches Niveau anheben müsste, dann würden die Ergebnisse wieder zu Annahmen mutieren. Oder gibt es einen festen Faktor für den Niveauunterschied?
Pro deutsches Preisniveau:
- Welcher deutsche Planer kann zuverlässig die tatsächlichen Herstellungskosten im Ausland schätzen bzw. bestimmen?
(Ich weiss: Ist schwach! Aber viel mehr fällt mir - abgesehen von Ihren Argumenten - nicht ein!)
Wäre mal gespannt, wie ein Gericht den Fall bewerten würde? Aber dazu wird es vermutlich nie kommen, da in einem solchen Fall eine außergerichtliche Einigung wirklich auf der Hand liegt.
Viele Güße
bento
[Edited by bento on 23.07.2009 at 18:54 Uhr]
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23.07.2009 at 18:53 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: HOAI-Anwendung im Ausland - Baukostenniveau
Werter Kollege,
ich kann mich bento nur anschließen: leider wurde ein ganz wesentliches Thema vertraglich ausgeklammert.
Vielleicht ein Strohhalm: sehen Sie sich mal §1 der neuen HOAI an: diese gilt für Inländer, und zwar ausdrücklich für Leistungen, die 'im Inland' - also in Deutschland - erbracht worden sind. Da die neue HOAI ja eine Weiterentwicklung / Klarstellung der alten sein soll, könnte man dann herleiten, dass auch die ortsüblichen Preise des Inlands gelten.
Viel Erfolg!
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23.07.2009 at 20:57 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: HOAI-Anwendung im Ausland - Baukostenniveau
Leider ist die Sache schon vor Gericht und ich wurde von einer Partei hinzugezogen. Ihre Argumente konnte ich verwerten, besten Dank daher an Sie beide.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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24.07.2009 at 15:10 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: HOAI-Anwendung im Ausland - Baukostenniveau
Entscheidend ist, was die Parteien gewollt haben. Gibt es im Rahmen der dafür vorzunehmenden Vertragsauslegung keine konkreteren Anhaltspunkte, wird meines Erachtens wohl nur folgende Argumentation schlüssig sein:
Die Parteien haben mit der Vereinbarung der HOAI einen Berechnungsmodus vereinbart, mehr nicht. Es ist aber nun gerade die Eigenart dieses Berechnungsmodus, daß sich das Honorar an den (berechneten, veranschlagten und festgestellten) TATSÄCHLICHEN Baukosten orientiert. Dies sind nun einmal die Kosten vor Ort. Sollen der Anwendung des vereinbarten Berechnungsmodus andere Parameter zugrundegelegt werden, als es seinem Sinn und Zweck entspricht, müßte dies wiederum extra vereinbart sein. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung und läßt sie sich auch nicht durch Auslegung feststellen, dann bleibt es dabei, daß das Honorar eben entsprechend der vereinbarten HOAI nach den tatsächlich vor Ort zu erwartenden und entstehenden Kosten zu berechnen ist.
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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29.07.2009 at 11:44 Uhr |
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