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christia.n
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.07.2009
IP: Logged
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Objektüberwachung Berechnungszeitraum
Guten Tag,
bei einer Kalkulation zur Objektüberwachung soll ich mich eng an die Vorgabender HOAI halten. Zur besseren Orientierung habe ich dafür den HOAI-Rechner genutzt.
Dieser gibt mir jetzt für die Objektüberwachung einen Betrag X aus, mit dem ich aber laut meinen Berechnungen nicht hinkomme.
Hauptsächlich liegt das an dem Zeitraum, für den ein Mann zur Objektüberwachung zur Verfügung gestellt werden soll.
Die Bauphase geht über 1 Jahr und für genau die Zeit soll ein Mann abgestellt werden.
Wenn mir jetzt der HOAI-Rechner sagt, die Kosten betragen hier z.B. 100.000 €, dann ist das für 1 Mannjahr zuwenig.
Muss man hier einen anderen Ansatz wählen?
Gelten die Preise für ein ganzes Jahr (rund 250 Arbeitstage)?
Gibt es hierfür in der HOAI bestimmte Vorgaben bzgl. der anzusetzenden Tage?
Vielen Dank
Christian
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28.07.2009 at 12:14 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Objektüberwachung Berechnungszeitraum
Hallo Christian,
das Honorar nach HOAI ist aufwandsunabhängig, d.h. es ist unabhängig davon wie lange oder wie kurz die Abarbeitung einer Leistung dauert.
Dies hat zu Folge, dass es Situationen geben kann, in denen eine Vergütung nach HOAI nicht auskömmlich ist (z.B. lange Bauzeit, "komplizierter" Bauherr, extrem betreuungsbedürftige Firmen).
Allerdings kann es auch Konstellationen geben, die zu einem sehr einträglichen Honorar führen (z.B. "Schubladenplanung", bekannte und bewährte Firmen, Serienbauten).
Selbst innerhalb der verschiedenen Leistungsphasen der HOAI ist die Vergütung nach langläufiger Meinung nicht gerecht verteilt. Je weiter man in den Leistungsphasen nach hinten kommt, je schwerer ist das Geld zu verdienen. Während die Planungsphasen in den meisten Fällen noch durchaus auskömmlich sind, wird der Aufwand in den Ausführungsphasen doch vergleichsweise gering honoriert.
Zu deinem Problem:
quote: Die Bauphase geht über 1 Jahr und für genau die Zeit soll ein Mann abgestellt werden.
Ist das deine Schätzung oder die Vorgabe des Bauherrn?
Letzteres wäre etwas unüblich, da Architektenverträge normalerweise Werkverträge sind und der AN damit einen Erfolg schuldet. Wie er dahin kommt, ist allerdings seine Sache.
quote: Wenn mir jetzt der HOAI-Rechner sagt, die Kosten betragen hier z.B. 100.000 €, dann ist das für 1 Mannjahr zuwenig.
Muss sich denn der Bauleiter 100 % seiner Arbeitszeit diesem einen Projekt widmen?
quote: Muss man hier einen anderen Ansatz wählen?
Als Auftragnehmer hat man immer noch die Möglichkeit, sich zwischen den Mindest- und Höchstsätzen zu bewegen. Die Frage ist nur, ob ein Auftraggeber den Höchstsatz akzeptieren würde?
quote: Gelten die Preise für ein ganzes Jahr (rund 250 Arbeitstage)?
Die Honorare sind an keinen Zeitraum gekoppelt!
quote: Gibt es hierfür in der HOAI bestimmte Vorgaben bzgl. der anzusetzenden Tage?
Nein!
Viele Grüße
bento
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28.07.2009 at 13:57 Uhr |
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christia.n
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.07.2009
IP: Logged
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Re: Objektüberwachung Berechnungszeitraum
Guten Morgen Bento,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ich werde gleich mal versuchen diese umzusetzten.
Bestimmt hilft mir das dann weiter!
Schönen Gruß
Christian
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29.07.2009 at 06:36 Uhr |
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