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maier20
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 18.08.2009
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten
Hallo zusammen,
bin auf der Suche nach eine qualifizierten Aussage zur folgenden Problematik:
Abwasserpumpstation-
die Aggregate (Pumpen) werden der Bautechnik zugerechnet.
Frage: was ist hierfür die Grundlage?
Wäre auch für einen Literaturnachweis dankbar.
Besten Dank.
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18.08.2009 at 15:28 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Die Frage ist nicht ganz eindeutig. Die teilweise schon gegebene Antwort ist auch nicht ganz richtig, denn Pumpwerke (Abwasserhebeanlagen) gehören zur Technischen Ausrüstung.
HOAI 1996/2002:
Nach § 68 gehören Abwasserpumpwerke zur Anlagengruppe 1 = Gas-, Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschtechnik, sofern es ein Pumpwerk eines Gebäudes oder eines Ingenieurbauwerkes (z.B. eines Kanalisationsnetzes) ist. Die anrechenbaren Kosten sind die Herstellkosten der Anlagengruppe. Von dem Abwasserpumpwerk betrifft das nicht nur die Aggregate, Rohrleistungen und Armaturen, sondern auch die Steuerung und das Gehäuse.
HOAI 2009:
Abwasserpumpwerke gehören nach § 51 zur Anlagengruppe 1 = Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, sofern das Pumpwerk eine Fachplanung für ein Gebäude oder einen raumbildenden Ausbau, eine Freianlage, ein Ingenieurbauwerk oder eine Verkehrsanlage ist (im HOAI-Text heißt es "Fachplanungen für die Objektplanung"; gemeint ist eines der vorgenannten Objekte nach Teil 3 HOAI). Die anrechenbaren Kosten für diese Anlagengruppe sind die in Kostengruppe 410 nach DIN 276-1:2008-12 (gültig für Hochbauten) oder E DIN 276-4:2008-11 (Entwurf für Ingenieurbauwerke) erfassten oder erfassbaren Kosten, d.h. diejenigen Kosten, die bei Anwendung der DIN 276 hier einzuordnen wären, auch wenn im realen Projekt ggf. andere Kostenvorschriften anzuwenden sind.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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18.08.2009 at 23:14 Uhr |
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maier20
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 18.08.2009
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Vielen Dank für die prompte Reaktion.
Ich will mal die Situation näher Beschreiben.
Das Pumpwerk (PW, hier meine ich die Teifbauarbeiten+ Betonteil), ist -vertraglich betrachtet- ein Teil der "Ingenieurbauwerke" (natürlich gibt es hier auch noch Regelungen wg. TGA). Es handelt sich hierbei um einen Schacht (unterirdisch) DN 2000. Hier werden zwei Pumpen eingebaut. Diese Fördern das Abwasser auf ein höreres Niveau, in einen Freispiegelkanal.
Auf "Anregung" eines Stadtbaumeisters, zählen wir seit Jahren eben diese Kosten der Aggregate zu der Bautechnik des PW. Kommunaler Prüfungsverband hat dies auch so akzeptiert.
Was mir fehlt, ist eine Begründung für dieses Handeln.
Können Sie mir hier weiterhelfen?
Besten Dank.
[Edited by maier20 on 19.08.2009 at 09:32 Uhr]
[Edited by maier20 on 19.08.2009 at 09:33 Uhr]
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19.08.2009 at 07:17 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Was ist nicht ganz verstehe: wieso brauchen Sie eine Begründung dafür, dass Sie weniger Honorar nehmen als Ihnen zusteht (bei der Technischen Ausrüstung gibt es halt mehr Honorar als bei den Ingenieurbauwerken, zumal wenn das ganze dort nur Teil eines großen Objektes ist)? Dass Auftraggeber und Prüfungsverband das "akzeptieren", ist doch wohl kaum verwunderlich, oder?
Der einzige vernünftige Grund, den ich mir dafür vorstellen kann, ist, dass Sie seit Jahren von dieser Stadt Aufträge bekommen und dies vielleicht auch zukünftig so weitergeht. Sollten Sie aber mal anfangen, Honorar nach der HOAI (für Technische Ausrüstung) zu verlangen, sieht man sich vielleicht nach anderen Büros um...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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19.08.2009 at 14:08 Uhr |
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