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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Begriffsdefinition gemäß HOAI §11
Beitrag von Nachricht
Architekt
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.08.2009
IP: Logged
icon Begriffsdefinition gemäß HOAI §11

Hallo,

ich hätte eine kurze Frage bzgl. HOAI §11, neue Fassung, Auftrag für mehrere Objekte. Und zwar wird dort von

- vergleichbaren Objektbedingungen,
- gleichartigen Objekten,
- zeitlichen und örtlichen Zusammenhang,
- Gesamtmaßnahme,

gesprochen. Diese Begriffe klingen sehr wage und nicht eindeutig. Gibt es Definitionen, Urteile, etc., welche diese Begriffe eingrenzen oder genauer beschreiben?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe und Antworten im Voraus!

19.08.2009 at 15:16 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Begriffsdefinition gemäß HOAI §11

Guten Tag,

nähere Definitionen von Seiten des Verordnungsgebers liegen nicht, Auslegungen oder Urteile von Gerichtsseite natürlich auch noch nicht. Unter den Begriffen kann man sich aber folgendes vorstellen:

Vergleichbare Objektbedingungen:die Bewertungsmerkmale zur Honorarstufeneinzonung müssen ähnlich sein.

Gleichartige Objekte: es muss sich um z.B. Objekte gleichen Namens handeln; völlig verschiedene Objekte rechtfertigen nicht allein deshalb die Zusammenfassung der anrechenbaren Kosten, weil sie zufällig derselben Honorarzone angehören.

Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang: bezüglich der zeitlichen Trennung in der HOAI 1996 gab es gerichtliche Auslegungen, dass hiervon bei einem Zeitraum zwischen den Beauftragungen von mehr als 6 Monaten auszugehen war. Im Gegenzug dürfte man wohl bei weniger als 6 Monaten von einem zeitlichen Zusammenhang ausgehen können. Der örtliche Zusammenhang ist wohl klar; zwei Objekte in verschiedenen Stadtteilen gehören nicht dazu. Möglicher Ansatz: was mit einer Baustelleneinrichtung gebaut werden kann, steht im örtlichen Zusammenhang.

Gesamtmaßnahme: dies dürfte wohl auf eine aus Bauherrensicht zusammenhängende Maßnahme hindeuten. Aus Auftragnehmersicht ist zu wünschen, dass die Objekte in einem Vertrag benannt sind.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

20.08.2009 at 06:03 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Begriffsdefinition gemäß HOAI §11
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