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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar für erbrachte Leistungen des Architekten richtig?
Beitrag von Nachricht
karlo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.12.2002
IP: Logged
icon Honorar für erbrachte Leistungen des Architekten richtig?


Hallo,
es ist vollbracht.Der Bauantrag wurde noch rechtzeitig(2002)eingereicht.Somit bekamen wir von unserem Architekten auch die erste Rechnung über die Leistungsphasen 1-4.Architekten und Ingenieurleistungen hierfür laut Rechnung fast 5700 Euro,welche von meiner Frau bereits gezahlt wurde.Ausgangsbasis:Aufstockung eines Einfamilienhauses;Rohbaukosten 50.000 Euro;tatsächliche Herstellungskosten 100.000 Euro.Meine Frage:Ist das Honorar so in Ordnung?Habe bis jetzt ausser der Zeichnung die auch an das Bauamt ging,nichts erhalten.Habe mich schon durch einige Bücher gelesen und da stehen unter Leistungsphasen 1-4 so Sachen wie:"Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse","Mitwirken bei der Kreditbeschaffung","Aufstellen eines Zeit und Organisationsplanes"und nicht zu vergessen eine "Kostenberechnung nach DIN 276".Auch haben wir noch keinen Vertrag mit dem Architekten unterzeichnet.Oder muss man keinen Vertrag abschließen?
Danke im vorraus für die Antworten.
MFG.
Name: Karlheinz

26.12.2002 at 17:26 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Honorar für erbrachte Leistungen des Architekten richtig?

Hallo Karlo,

Ihre Frage nach der Honorarfindung lässt sich so leicht leider nicht beantworten. Die HOAI definiert in keinem Fall, welche Leistungen der Architekt schuldet.

Welche Leistungen sollte Ihr Architekt für Sie und Ihre Frau erbringen? Sollte er nur die Baugenehmigung beschaffen? Sollte er auch die Ausführungsplanung erstellen? Soll er für Sie Baufirmen suchen und Angebote besorgen? Soll er auch die Bauüberwachung durchführen?

Hat er Ihnen mit seiner Rechnung die Möglichkeit gegeben, nachzuvollziehen, wie sich die anrechenbaren Kosten zusammen setzen? Hat er Ihnen deutlich gemacht, welche Honorarzone er für die richtige hält? Welche Leistungen hat er überhaupt für Sie erbracht?

Bedenken Sie auch: Nicht alle Leistungen, die in der HOAI aufgeführt sind, müssen tatsächlich erbracht werden, um Honorar beanspruchen zu können.


____________________________
Miky

30.12.2002 at 11:11 Uhr
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