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heizkessel
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 30.06.2009
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Eigenleistungen / Erweiterung der Maßnahmen ohne Planerbeteiligung
Hallo liebe Fachleute,
ich habe mein erstes Bauvorhaben nun beinahe abgeschlossen und fürchte, dass ich von meinem TGA nachträglich über den Tisch gezogen werde.
Mein Bauvorhaben wurde nur finanzierbar unter der Prämisse, dass umfangreiche Eigenleistungen erbracht werden mussten und die strikte Einhaltung des Budgets gewährleistet werden konnte. Während der Planungs- und Ausführungsphasen lautete die Aussage meines TGA-Planers immer, für Eigenleistungen sei er nicht zuständig. Dementsprechend hat er sich auch nicht darum gekümmert.
Durch Einsparungen im Bereich Bau wurden zusätzliche sinnvolle (heizungstechnische) Erweiterungen ermöglicht (separat beauftragt und ohne Planungshilfen durch TGA). Auch hier war die Aussage, das sei ja schließlich zusätzlich und nicht in seinem Auftragsumfang enthalten. Dies wurde allerdings leider immer nur mündlich verkündet.
Nun verlangt dieser TGA zum Zwecke der Endabrechnung von mir, meine Eigenleistungen und die Kosten der zusätzlichen oben beschriebenen Maßnahmen detailliert aufzustellen.
Ist es wirklich rechtens, dass nun Honorar verlangt werden soll für Maßnahmen, die weder geplant, betreut noch abgenommen worden sind? Wie sieht es denn mit Minderkosten aus, die mir vom Unternehmer gutgeschrieben worden sind, weil ich Eigenleistungen erbracht habe und dadurch den Aufwand des Unternehmers gemindert habe? Darf ich diese Ersparnisse auch den anrechenbaren Kosten abziehen?
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28.08.2009 at 21:13 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Eigenleistungen / Erweiterung der Maßnahmen ohne Planerbeteiligung
Hallo Heizkessel,
einfach mal die Suchfunktion bemühen und "Eigenleistungen" eingeben. Da wird schon einiges angezeigt.
Im Normalfall zählen deine Eigenleistungen gemäß § 10 Abs. 3 (Alte) HOAI zu den anrechenbaren Kosten und zwar angesetzt mit den ortsüblichen Preisen.
Dies gilt u.a. deshalb, weil der Planer vom Grundgedanken her auch diese Leistungen terminieren, koordinieren, überwachen und verantworten muss.
Und ich glaube, da ist bei dir genau der Hund begraben.
Mitgeplant wird er die Leistungen doch wohl haben!? Also hätte er die Eigenleistungen auf alle Fälle bei der Kostenberechnung zu berücksichtigen.
Inwieweit er tatsächlich keine Leistungen ab LP 6 für deine Eigenleistungen erbracht hat, kann man von hier aus nicht bewerten. Zumindest hat er doch wohl die Arbeiten ausgeschrieben, von denen du sagst, du hättest den Umfang durch Eigenleistung reduziert!?
Die Wahrheit wird vermutlich irgendwo dazwischen liegen. Da dürfte ein klärendes Gespräch weiterhelfen.
Bedenke aber auch, dass er natürlich für alle Leistungen, die er betreut (honorarmäßig aktiviert), haften muss. Im Gegenzug kann das bedeuten, dass er für Leistungen, die nicht honorarwirksam werden, auch nicht geradestehen muss.
Viele Grüße
bento
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28.08.2009 at 23:04 Uhr |
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heizkessel
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 30.06.2009
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Re: Eigenleistungen / Erweiterung der Maßnahmen ohne Planerbeteiligung
Ok. Nehmen wir an, er bezieht alle (auch Eigen-)leistungen in die anrechenbaren Herstellkosten ein. Selbst wenn er keine Planungs- oder Bauüberwachungsleistungen erbracht hat, also letzlich gar nicht im Bilde ist, welche Leistungen in welchem Umfang und in welcher Qualität erbracht worden sind, ist er für die korrekte Ausführung verantwortlich, nur weil er darauf ein Honorar berechnet?
Im Übrigen wurde im gesamten Bauablauf NICHTS koordiniert, dieses wurde allein dem Generalunternehmer zugeschoben, was den Bereich TGA betrifft. Und wie gesagt erfolgte immer der Hinweis, wenn es um Eigenleistung gehe, habe er damit nichts zu tun.
Somit kann es doch nicht sein, dass jemand Honorar verlangt für Dinge, um die er sich nicht gekümmert hat. Wo läge denn mein Vorteil als Bauherr, wenn ich dies akzeptiere? Eventuelle Fehler in der Ausführung werden doch dann bestimmt sowieso dem Ausführenden, also im Fall der Eigenleistungen mir, in die Schuhe geschoben. Dann hat nachher doch keiner etwas davon gewusst. Ich verstehe das System nicht. Vom Grunde her bin ich nicht bereit, Honorar zu zahlen für nicht erbrachte Leistungen.
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29.08.2009 at 21:28 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Eigenleistungen / Erweiterung der Maßnahmen ohne Planerbeteiligung
Dass Sie kein Honorar zahlen möchten für etwas, worum sich ein TGA-Planer nicht gekümmert hat, ist verständlich. Um jedoch Ihre Situation von fachlicher (d.h. honorartechnischer) Seite wirkllich beurteilen zu können, müsste man wesentlich mehr Informationen haben, als sie von Ihnen hier gegeben wurden. Diese umfassen beispielsweise:
- Genauer Vertragsinhalt (Vertragsgegenstände, zu erbringende Teilleistungen usw.)
- zusätzliche vertragsrelevante Vereinbarungen während der Planungs- und Bauphase, z.B. aus Aktenvermerken zu Planungs- und Baubesprechungen oder mündlichen Absprachen unter Zeugen
- Tatsächlich erbrachte Leistungen des Fachplaners, Ihnen bekannt (d.h. schriftlich vorliegend oder unstrittig erbracht) oder vom Planer behauptet und belegt. Dies zusammenzustellen ist wohl die umfangreichste Arbeit, dürfte aber auch den meisten Aufschluss darüber bieten, was denn nun genau erbracht wurde als Basis zur Beantwortung der Frage, wofür dem TGA-Planer denn wieviel Honorar zusteht.
Ich fürchte jedoch, das sprengt den Rahmen dieses Forums, denn allein die Auflistung der og. Fakten dürfte bereits einige Seiten lang sein. Ich empfehle Ihnen daher, einen Fachmann hinzuzuziehen, z.B. einen Sachverständigen für die Beurteilung von TGA-Planungsleistungen, einen Honorarsachverständigen oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.08.2009 at 07:33 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Eigenleistungen / Erweiterung der Maßnahmen ohne Planerbeteiligung
Vielleicht mal etwas weg von der Theorie, hinein in die Praxis:
Die mir bekannte Verfahrensweise in solchen Fällen (wo sich der Planer definitiv nicht um bestimmte Leistungen kümmern muss) ist, dass er die entsprechenden Kosten dann auch nicht bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt.
Dies genau wegen deiner Bedenken, dass er ja auch keine Arbeit damit hat.
Das leuchtet jedem ein und ist eigentlich logisch.
Und weil es in der Praxis meistens auch so gemacht wird, gibt es diesbezüglich selten Abrechnungsprobleme.
Jetzt ist aber der Fall eingetreten, wo doch jemand Eigenleistungen mit den ortsüblichen Kosten in den anrechenbaren Kosten ansetzen möchte, obwohl er sich offensichtlich "um Nichts" gekümmert hat bzw. kümmern musste.
Wenn ich unterstelle, dass sein Auftrag ursprünglich auch die Leistungen umfasste, die später als Teilleistungen erbracht wurden, dann stellen sich zwei Fragen:
1) Hatte er wirklich keinen Aufwand damit?
2) War er mit der Herausnahme der Leistungen (faktische Teilkündigung)einverstanden?
Wenn beide Fragen mit "Ja" beantwortet werden können, dann würde ich mich mal ernsthaft mit meinem Planer unterhalten!
Viel Grüße
bento
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30.08.2009 at 15:58 Uhr |
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heizkessel
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 30.06.2009
IP: Logged
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Re: Eigenleistungen / Erweiterung der Maßnahmen ohne Planerbeteiligung
Vielen Dank erst einmal für die aufschlussreichen Antworten. Ich habe leider lernen müssen, dass nicht alles mit Logik und gesundem Menschenverstand betrachtet werden kann
Alle Planer, TGA und Bau sowie der Generalunternehmer waren von Anfang an immer eingeweiht, dass das gesamte Projekt nur zur Ausführung kommt, wenn ein gegebenes Budget eingehalten wird. Dies wurde in sämtlichen Vorgesprächen immer wieder betont und in den Mittelpunkt gestellt. Von daher wurden auch bei den im Kostenbudget dargestellten Honoraren, getrennt ausgewiesen für Bau und TGA keine Widersprüche erbracht. Leider habe ich selbst erst zu spät begonnen, mich mit der Abrechnungsthematik auseinander zu setzen, da für mich klar war, dass die Planer Einspruch erhoben hätten, wenn das Ihnen "zugeteilte" Honorar in der Kostenberechnung nicht auskömmlich wäre. Dies war aber nicht der Fall.
Darüber hinaus wächst in mir der Verdacht, dass hier in meinem Fall Drohgebärden aufgebaut werden, denn die Zusammenarbeit mit dem Planer TGA verlief ohnehin alles Andere als unproblematisch. Aus meiner Sicht, die auch von allen anderen Baubeteiligten geteilt wird, wurden hier bei Weitem nicht die erforderlichen Leistungen und Anstrengungen erbracht, weshalb ich bereits an eine Honorarkürzung gedacht habe. Diese ist jedoch, so habe ich auch gelernt, kaum durchsetzbar, weil im Bauablauf nicht die notwendige Zeit war, alle Probleme peinlichst genau zu protokollieren.
Nun vermute ich, dass die Androhung, alle Eigenleistungen, im Übrigen darüber hinaus auch die vorhandene Bausubstanz, die immer außen vor gelassen wurde, in die anrechenbaren Herstellkosten zu übernehmen, eher der Abwehr der von mir beabsichtigten Honorarkürzung in LP 5 und 8 dient.
Insofern wollte ich mit meiner Anfrage herausfinden, ob diese Drohungen wirklich substanziell sind.
Leider war der TGA hier deutlich sorgfältiger als ich in der Art und Weise, wie er seine "Ansprüche" angemeldet hat und immer wieder, rückwirkend betrachtet, versteckt Andeutungen im Schriftverkehr untergebracht hat, die nun ihm zu Gunsten ausgelegt werden können. Schade, dass man hier als Laie bzw. Bauneuling zu so teurem Lehrgeld verdonnert werden soll.
Schade auch, dass ich rückwirkend betrachtet an einen Planer geraten bin, dem seine Honorarinteressen wesentlich näher liegen als der eigentliche Auftrag, für den er das Honorar bekommt.
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31.08.2009 at 08:24 Uhr |
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