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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbauzuschlag ja / nein
Beitrag von Nachricht
Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
icon Umbauzuschlag ja / nein

Hallo,

meine Frage ist, ob bei den nachfolgenden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ein Umbauzuschlag nach § 24 HOAI (1996 / 2001) zulässig ist:

A) Sanierung von Verkaufsflächen in Verbindung mit einer Neuinstallation aller technischen Gewerke (wie z.B. RLT, ELT, Brandschutz, sowie Sprinkleranlage und Brandmeldeanlage)

B) Sanierung eines eigenständigen Gebäudeabschnitts, zu welchem Zweck alle Wände zu entfernen waren und eine völlig neue Raumaufteilung durchzuführen war.

Bei Fall B) würde ich sagen "ja", nach § 3 Nr. 5 HOAI (1996 / 2001).

Bei Fall A) bin ich mir nicht sicher, ob es sich dann jeweils um eine "Neuanlage" i. S. v. § 3 Nr. 2 HOAI (1996 / 2001) handelt.

Vielen Dank vorab für kurze Hilfestellung!

Grüße

22.09.2009 at 15:13 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Umbauzuschlag ja / nein

Hallo Richard,

Fall B) ist eindeutig mit "ja" zu beantworten, denn der § 3 Nr.5 HOAI 96/02 definiert Umbauten als Umgestaltungen eines vorhandenen Objektes mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand. Die Betonung liegt hier auf "wesentlichen Eingriffen" und die sind bei einer neuen Raumaufteilung eindeutig gegeben. Die HOAI 2009 spricht übrigens nicht mehr von wesentlichen Eingriffen, sodass die Voraussetzungen für einen Umbauzuschlag wesentlich eher erfüllt sind.

Fall A) ist m.E. nicht so eindeutig anhand deiner Beschreibungen zu beurteilen.
Ich nehme an du meinst hier die Objektplanung?!
Falls es sich nicht um einen Umbau nach § 3 Nr. 5 HOAI 96/02 oder eine Modernisierung nach § 3 Nr. 6 HOAI 96/02 handelt, sind die Voraussetzungen für einen Umbauzuschlag nicht gegeben.
"Sanierung" ist in diesem Zusammenhang ein nicht von der HOAI bestimmter Begriff, denn es könnte sich auch um Instandsetzungen handeln und dafür gibt es keinen Umbauzuschlag.
Allein die Tatsache, dass neue Technische Anlagen installiert werden, begründet weder einen Umbauzuschlag für die Technischen Anlagen noch für die Objektplanung.
Wenn aber die "Sanierung der Verkaufsflächen" beispielsweise mit einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes (z.B. höherwertigere Böden, Schallschutzdecken statt normaler Decken, neue Schaufensteranlage mit hochwertiger Wärmeschutzverglasung, etc.) verbunden ist, dann liegen natürlich die Voraussetzungen für einen Umbauzuschlag vor.

Viele Grüße
bento

22.09.2009 at 19:08 Uhr
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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
icon Re: Re: Umbauzuschlag ja / nein

Guten Morgen bento,

vielen Dank für deine Antwort!

Bei Fall A) war/bin ich mir eben auch nicht so sicher und hatte auch schon an die "nachhaltige Erhöhung" gedacht. Schließlich werden die neu eingebauten technischen Anlagen auf einem neueren Stand der Technik sein und damit den Gebrauchswert des Objektes erhöhen, als die ausgebauten. Eine Anlagenbeschreibung liegt mir derzeit noch nicht vor.

Im vorliegenden Fall geht es um die Rechnungsprüfung eines TGA-Planers ohne stichhaltige schriftliche Vereinbarungen und jetzt wird um die Berechtigung des angesetzten Umbauzuschlags disskutiert. Ich werde mir die Anlagenbeschreibungen dann anschauen und hinsichtlich § 3 Nr. 6 HOAI 96/02 genauer prüfen.


Vielen Dank nochmals und viele Grüße

Richard

23.09.2009 at 06:53 Uhr
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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
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icon Re: Re: Re: Umbauzuschlag ja / nein

Guten Morgen bento nochmals,

bin mittlerweile bei der Weiterverfolgung deiner Antwort auf das Urteil vom OLG Brandenburg, Urteil vom 05.11.1999 - 4 U 47/99 gestoßen, wonach § 76 Abs. 1 HOAI nicht vorliegt, "wenn eine (vollständig) neue technische Anlage im Rahmen des Umbaus eines Gebäudes geplant wird."

Dem widerspricht dann aber Locher, Koeble, Frik (§ 76 Rdn 3 und § 3 Rdn 10, 11 - Abs. 2), indem die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Erschwernis duch den Bestand berücksichtigt werden.

Sieht fast so aus, dass mein vorliegender Fall richterlich entschieden werden muß, falls man sich nicht einigt, oder?

Viele Grüße!

23.09.2009 at 08:02 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag ja / nein

Dem von Ihnen zitierten Urteil des Brandenburgischen OLG widerspricht außerdem auch der HOAI-Sachverständige Heymann in seiner Anmerkung zum Urteil, abgedruckt in BauR 2000, 1221. Demnach rechtfertigt auch der Einbau einer ganz neuen technischen Anlage im Rahmen der Sanierung eines Bestandsgebäudes den Umbauzuschlag des § 76 HOAI ´96. Die Grenze liegt dort, wo es sich in Bezug auf das Gebäude um einen Wiederaufbau i.S.d. § 3 Nr. 3 handelt. Deshalb dürfte hier - soweit das auf der Grundlage dieser wenigen Informationen überhaupt beurteilt werden kann - wahrscheinlich wohl eher der TGA-Planer im Recht sein und einen Umbauzuschlag berechnen dürfen (es sei denn, die Auffassung des OLG Brandenburg würde sich gegen die rechtliche und technische Fachliteratur durchsetzen).

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

23.09.2009 at 08:56 Uhr
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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
icon Re: Re: Umbauzuschlag ja / nein

Vielen Dank Herr Dr. Althoff für Ihre Ergänzung und die Literatustelle!

23.09.2009 at 10:15 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag ja / nein

Hallo Richard,

aha, es geht also um den Umbauzuschlag für die TGA!

Dann möchte ich doch wieder mal meine Lieblingsquelle zum Besten geben:
[url=http://] http://www.ghv-guetestelle.de/ghv/redmedia/oktober_2008_umbau_tga_farbe.pdf[/url]

Alles klar?
bento

23.09.2009 at 19:21 Uhr
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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
icon Re: Re: Umbauzuschlag ja / nein

Guten Morgen bento,

vielen Dank für den Link und ich werde mich das nächste Mal genauer ausdrücken.

Viele Grüße

24.09.2009 at 06:38 Uhr
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