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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Erhöhtes Pauschalhonorar
Beitrag von Nachricht
Athena
Level: Member
Beiträge: 21
Registriert seit: 25.09.2009
IP: Logged
icon Erhöhtes Pauschalhonorar

Hallo zusammen,

im Ingenieurvertrag wurde ein Pauschalhonorar vereinbart. Dieses basiert auf der Höhe der Entwurfsplanung. Ausserdem wird ein Erfolgshonorar vereinbart, welches bei Unterschreitung der in der Entwurfsplanung aufgeführten Kosten fällig wird.

Bei der vom Planer vorgelegten Schlussrechnung ist ersichtlich, dass sich das Pauschalhonorar erheblich erhöht hat. Ausserdem wird aufgrund der Einsparungen im Bereich Technische Anlagen zusätzlich das Erfolgshonorar eingefordert.

In wieweit ist also das im Vertrag festgelegte Pauschalhonorar bindend?

Muss die Erhöhung extra begründet werden?

Kann eine höhere Stundenzahl maßgeblich sein, wenn sich das in der Vereinbarung festgelegte Pauschalhonorar auf die in der Entwurfsplanung kalkulierten Kosten stützt?

Ich hoffe auf Antworten! Vielen Dank.

25.09.2009 at 09:24 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Erhöhtes Pauschalhonorar

Vor Planungsbeginn, also bei Abschluss des Ingenieurvertrages, existierte doch noch gar keine Kostenberechnung, die ja erst am Ende der Enwurfsplanung gefertigt wird. Nach der HOAI 1996/2002 war für eine Pauschalierung auch mindestens eine Vorplanung mit Kostenschätzung erforderlich; nach HOAI 2009 geht auch das Baukostenvereinbarungsmodell, bei dem aber gem. der amtlichen Begründung Auftraggeber und Auftragnehmer beide fachkundig sein müssen und genau wissen müssen, was zu planen ist.

Oder meinen Sie, das Honorar solle pauschal nach dem Ergebnis der Kostenberechnung werden? Bei der HOAI 2009 ist das der Regelfall, bei der HOAI 1996/2002 war das nach § 69 (3) nicht möglich.

Wie kann sich ein Pauschalhonorar erhöhen? Pauschal ist pauschal, das ist doch der Witz daran. Wenn man das vereinbart, muss man sich auch daran halten. Eine Erhöhung muss selbstverständlich begründet werden und der Grund dazu muss auch zulässig sein.

Der Aufwand, den ein Planer hat, ist regelmäßig gerade nicht maßgeblich für die Honorarhöhe, deshalb gibt es ja die Honorartafeln bzw. die Pauschale.

Zum Erfolgshonorar bitte im separaten Thread weiterschreiben.

Alls in allem müssten Sie schon mehr Details liefern und genaue Formulierungen Ihres Vertrages und der Rechnung benennen, damit man nachvollziehen kann, was geschuldet war und was nun gefordert wurde. Ohne das kann man Ihnen wohl keine genaueren Anowrten geben.



____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

25.09.2009 at 18:22 Uhr
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Athena
Level: Member
Beiträge: 21
Registriert seit: 25.09.2009
IP: Logged
icon Re: Erhöhtes Pauschalhonorar

Vielen Dank für die ausführlich Antwort. Hier noch ein paar Ergänzungen:

Wann der Einheitsarchitektenvertrag tatsächlich geschlossen wurde, weiß ich nicht, es gibt kein Unterschriftsdatum, es muss aber irgendwann in 2005 geschehen sein. Sicher ist, dass der Vertrag nach der Erstellung der Entwurfsplanung geschlossen wurde, denn auf die bezieht sich der Planer bei der Berechnung seines Erfolgshonorars.

Zum Vertrag:
Dem Ingenieur wurden die LP 1 - 9 übertragen. Es wurden keine besonderen Leistungen vereinbart. Es wird vereinbart, dass sich das Gesamthonorar (HZ II) nach der Kostenberechnung berechnet. Das Pauschalhonorar wird wie folgt vereinbart: Honorar als Pauschalhonorar in Höhe von 97.500,-- € zzgl. 16 % MwSt..
(Kostenberechnung Mai 2005 = über 800.000 €)

Der Schlussrechnung, die uns (einer Baugruppe) im Dez. 2008 ausgehändigt wurde, enthält nun ein Honorar von 170.000 € . Ob in dieser Summe das Erfolgshonorar schon enthalten ist, weiß ich leider nicht, ist aber anzunehmen.

Außer dem Vertrag, der Entwurfsplanung, der Schlussrechnung und der Aufstellung über die Mehrkosten (pro Bauherr) habe ich leider nichts. Es gestaltet sich sehr schwierig bis unmöglich, überhaupt irgend welche Dokumente zu erhalten. Fragen werden nicht beantwortet, auch wenn sie schon seit Monaten im Raume stehen.

Vertragspartner war die damalige Geschäftsführerin der GbR und das Ingenieurbüro selbst. Der Baubetreuer, der ja eigentlich den Vertrag hätte prüfen müssen, taucht nicht als Vertragspartner auf.

Vielen Dank!

25.09.2009 at 19:38 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Erhöhtes Pauschalhonorar

Hallo Athena,

also mir ist nicht ganz klar, ob die Honorarschlussrechnung des Fachplaners nicht prüfbar ist oder lediglich keiner den Sachverstand besitzt, diese zu prüfen?

Im ersten Fall hat man die Möglichkeit, die Rechnung innerhalb von 2 Monaten mit dem Hinweis der Nichtprüfbarkeit an den Planer zurückzuschicken.
Im zweiten Fall sollte man sich externen Sachverstand holen.

Anhand der gestellten Fragen und der doch etwas verwirrenden Situationsschilderung, würde ich vermuten, dass du "nicht jeden Tag" Ingenieurverträge abschließt und Honorarrechnungen bearbeitest. Wie wäre es, wenn du einen Honorarsachverständigen zu Rate ziehst. Es gibt sogar welche in diesem Forum.
Anders wird das nämlich nichts.

Meint
bento

25.09.2009 at 22:32 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Erhöhtes Pauschalhonorar
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