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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Mindern Abzüge im Asphaltbau die anrechenbaren Kosten?
Nach ZTV-T werden bei ungenügendem Bindemittelgehalt, ungenügender Schichtstärke, Unterschreitung von Mindestkornanteilen oder Hohlraumgehalten, Überschreiten von Erweichungspunkten in bituminösen Schichten usw. Abzüge bei der Vergütung des Bauunternehmens vorgenommen, da der Bauherr als Folge dieser Mängel erhöhte oder frühere Erhaltungsaufwendungen an der fertigen Schwarzdecke hat.
Der bauleitende Ingenieur hat Aufwand mit der Ermittlung dieser Abzüge.
Frage: mindern diese Abzüge die Herstellkosten des Objekts und damit die anrechenbaren Kosten zur Honorarberechnung oder stellen sie eine Gegenrechnung des Bauherrn dar, welche die Herstellkosten nicht mindern?
Auf welcher Rechtsgrundlage (Urteil o.ä.) beruht Ihre Aussage?
Für Ihre Auskunft vielen Dank!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.01.2003 at 09:32 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Mindern Abzüge im Asphaltbau die anrechenbaren Kosten?
Für das Honorar ist unter anderem die Kostenfeststellung maßgebend. Diese ergibt sich im wesentlichen aus der geprüften Schlußrechnung.
AUfgrund des Mangels kann die Rechnung des Bauunternehmers im Umfang des mangelbedingten Minderwertes gekürzt werden, so dass die Herstellkosten tatsächlich niedriger werden.
Für Ihr Honorar ist das unbeachtlich: Tun Sie bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten so, als sei es zu dem Abzug NICHT gekommen.
Literatur: Locher/Koeble/Frik: Kommentar zur HOAI, 8. Auflage, 2002, § 10 Rdnr. 26
So long
Miky
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Miky
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10.01.2003 at 19:16 Uhr |
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