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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Leistungsphase 7
Beitrag von Nachricht
Renate
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.09.2009
IP: Logged
icon Leistungsphase 7

Hallo Zusammen,

wir befinden ins kurz vor Baubeginn. Unser Architekt möchte nur mit bestimmten Firmen zusammenarbeiten, da er hier die Qualität kennt. Das können wir ja noch verstehen. Allerdings verweigert er uns nun die Einsicht der Angebote und hat auch angekündigt, dass die Rechnungsstellung über Ihn geht. Das heißt wir bekommen eine Rechnung von Ihm und werden die Rechnungen der einzelnen Firmen nicht erhalten. Er begründet dies mit Sonderpreisen, die die Firmen Ihm machen und die in der Region nicht breitgetreten werden sollen. Wir haben von Ihm bisher lediglich eine Kostenschätzung erhalten, die ebenfalls über dem Budget liegt, welches wir Ihm angegeben haben. Nun unsere Frage: Haben wir als Bauherren nicht ein Recht darauf die Angebote zu erhalten? Müssen wir wirklich die Katze im Sack kaufen? Kann er uns die abschließenden rechnungen vorenthalten?

29.09.2009 at 08:16 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Leistungsphase 7

Definition „Freie Berufe“

"In der Regel zählen freie bzw. freischaffende Architekten zu den freien Berufen. Sie üben ihren Beruf unabhängig und eigenverantwortlich aus und sind mit dieser Berufsbezeichnung in die Architektenliste eingetragen. Unabhängig tätig ist, wer weder eigene noch fremde Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen verfolgt, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit stehen; (...)"

Quelle: http://www.bak.de/site/224/default.aspx

Ich sehe das auch so wie Sie. Wenn der Architekt anfängt, auf eigene Rechnung Bauleistungen zu erbringen (und das tut er formal, wenn er vorgeht wie von Ihnen beschrieben), dürfte das gegen seine standesrechtlichen Vorgaben verstoßen.

Die zuständigen Kammern sind aber in jedem Bundesland mit ggf. anderen Regeln angesiedelt. Fragen Sie doch einfach mal bei der juristischen Abteilung der Architektenkammer Ihres Landes nach, wie das bei Ihnen gehandhabt wird.

Sollte sich die Vorgehensweise nicht mit dem Architektenrecht Ihres Landes decken, müssen Sie entscheiden:

- wollen Sie die Preise, die Ihnen der Planer anbietet? Dagegen spricht, das er seine Pflicht zur Vorlage einer Kostenberechnung nach DIN 276-1:2008-12 wohl noch nicht nachgekommen ist, was entsprechende Honorarabzüge rechtfertigen würde, und evtl. auch Ihre (vertraglich vereinbarten?) Höchstkostenvorgaben nicht einhält. Da scheint tatsächlich bereits im Vorfeld etwas im Argen zu liegen. Ob dann die Preise angemessen sind, können Sie nicht überprüfen, da keine offene Marktpreiserkundung durchgeführt wurde. Bitten Sie doch den Planer mal um Referenzen der genannten Firmen und dann rufen Sie bei all den Leuiten mal an und fragen wie das so lief... dann werden Sie ja hören, wie gut die Firmen (und evtl. die Preise) sind.

- wollen Sie Klarheit und ein direktes Auftragsverhältnis mit ausführenden Unternehmen? Dann fordern Sie den Planer auf, Ihnen an Sie gerichtete Angebote der ausführenden Firmen zuzuleiten oder Ihnen das LV zu übergeben, so dass Sie Angebote selbst einholen können. Im übrigen schadet auch eine öffentliche Ausschreibung nicht - bei der Angebotsprüfung muss der Prüfer sowieso diejenigen Firmen aussondern, die fachlich nicht in Frage kommen.

Wenn Sie nicht weiterkommen, fragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.09.2009 at 13:12 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Leistungsphase 7

Komische Sachen fallen dem Architekten schon ein...

Meiner Meinung nach müßte er, um Ihnen Bauleistungen in Rechnung stellen zu können, über eine Gewerbeanmeldung nach § 34 GwO verfügen( Makler- und Bauträger). Dann aber sind die Zahlungen, die Sie leisten müssten, nach MABV zu stellen ( schauen Sie im Internet nach, das sind %-Sätze z.B. Fenstereinbau 8 % der Baukosten etc.pp) und er muß das Geld von Ihnen besichern und gesondert verwalten; in das Bauausgabenbuch, welches er führen muss, können Sie auch jederzeit Einsicht nehmen.
Außerdem verweise ich auf die Folgen der beabsichtigten "Architekten-Bau-Rechnung".
Eine Rechnung ist zur Zahlung fällig, wenn
die Leistung den Regeln der Technik entspricht und vertragsgerecht ausgeführt wurde. Wenn Ihr Planer nun die Rechnung der Baufirma hernimmt und umschreibt, dann noch 10-12 % Gewinn für sich daraufaddiert-wie wollen Sie sichergehen, dass die Leistung in Ordnung ist und zum Zeitpunkt der Rechnungststellung auch wirklich IHR GELD WERT ? Hier besteht m.E. ein erheblicher Interessenkonflikt in Bezug auf die Architektentätigkeit, er soll doch IHRE INTERESSEN wahrnehmen, oder ? Ich rate Ihnen daher, darauf zu bestehen, dass Sie die Firmen nach Freigabe und Prüfung der Rechnung grundsätzlich selbst zahlen. Nichts gegen eine Empfehlung von Firmen, es ist gut, wenn man jemanden hat, der schwarze und weiße Schafe zu trennen weiß-aber das, was ihr Planer Ihnen anträgt, ist weder seriös noch gewerblich zulässig und in Ihrem Interesse schon überhaupt gar nicht. Ich will es nicht ganz drastisch ausdrücken; ich sage nur mal ganz milde: Bevor Sie in Teufels Küche kommen, verabschieden Sie sich lieber von dem Planer oder suchen Sie einen Sachverständigen, der ihm auf die Finger guckt und klopft.
Mit dem Rest schließe ich mich meinem Vorredner fdoell an.
Viel Erfolg
Corinna Zeh

29.09.2009 at 16:16 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Leistungsphase 7

Ich befürworte ja in der Regel klare Aussagen und scheue auch nicht, dadurch angreifbarer zu werden. Und meine klare Aussage hierzu ist, dass das selbst bei zurückhaltender Würdigung zumindest einen nicht so ganz undeutlichen Eindruck eines beabsichtigten Betrugs erweckt. Da scheinen Planer und gewisse Baufirmen ein "eingespieltes Team" zu sein, jedenfalls in finanzieller Hinsicht. Was die Qualität anbetrifft, werden Sie eh erst hinterher schlauer sein. Und wer sich finanziell verbandelt, der wird sich auch nicht gegenseitig auf die Finger hauen - also mit echter Bauüberwachung oder klaren Hinweisen der bauausführenden Firmen auf evtl. Planungsfehler ist da wohl kaum zu rechnen.
Kurzum: beenden Sie den Geschäftskontakt, und zwar so schnell wie möglich. Aber bitte formal richtig - sonst müssen Sie sich möglicherweise doch noch mit erheblichen Folgeansprüche des Planers auseinandersetzen. WIE Sie das nun genau formal richtig in die Wege leiten, das hängt wiederum von Ihrem derzeitigen Vertrag ab und welche "Aktenlage" es sonst noch gibt. Lassen Sie das durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, der Sie dann auch den richtigen Weg aus diesem Vertrag hinausführt.

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

29.09.2009 at 17:19 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Leistungsphase 7

Hallo Renate,

um es mal mit einfachen Worten zu sagen:

Das ist ein absoluter Witz!!

Wurde wirklich ein Architektenvertrag abgeschlossen oder etwa ein Generalübernehmervertrag?

Ich habe noch nie gehört, dass ein Architekt, der mit den üblichen Architektenleistungen entsprechend LP 1-8 (9) HOAI beauftragt wurde, hinter dem Rücken des Bauherrn Firmen beauftragt und abrechnet.
Abgesehen davon, dass es für ihn hoch riskant ist (Haftungsprobleme ohne Versicherungsschutz) verstößt er damit elementar gegen werkvertragliche Pflichten. Dazu könnte das Forumsmitglied dresden vermutlich ohne Ende ausführen.

Viel schlimmer ist aber, dass er gegenüber seinem Bauherren sogar vorsätzlich mit verdeckten Karten spielt und dies auch noch mit abstrusen Erklärungen begründet.
Meine Vermutung ist eher, dass die LP 6 überhaupt nicht stattgefunden hat und es keine von ihm erstellten Leistungsverzeichnisse gibt. Falls es überhaupt ein Angebot gibt, wird es vermutlich ein firmeneigenes sein.
Ich mag wirklich nicht daran denken, was geschehen könnte, wenn der Architekt zufällig "ein guter Bekannter" des Bauunternehmers ist!
Ich möchte hier keinem was unterstellen, aber diese Gedanken kommen einem zwangsläufig bei der Geheimnistuerei.

Mein Rat:
Such dir einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, der - wenn er aus dem Staunen wieder herausgekommen ist - versucht, dass Vertragsverhältnis ohne Schaden zu beenden oder zumindest die Abwicklung wieder in richtige Bahnen lenkt.

Der gute alte Murphy hätte seine Freude an dem Fall gehabt.

Herzliches Beileid zu einem derartigen Vertragspartner wünscht
bento

29.09.2009 at 17:54 Uhr
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