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blacksektor
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.10.2009
IP: Logged
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Architekt soll übernehmen
Hallo ich baue ein Einfamilienhaus. Bisher hat der Bauunternehmer geplant und gebaut. Nun soll ein Architekt übernehmen.
Das Haus kostet ohne MwST 200000 Euro.
Die Eingabeplanung muss komplett neu erfolgen, da ich im Baufeld weiter zurück bin. Eine Tektur ist ja im Freistellungsverfahren nicht drin.
Der Archi soll den Plan abzeichnen und korrigieren. Statik, Brandschutz, Schallschutz ist vorhanden. Wärmebedarf ist vorhanden aber nicht brauchbar.
Von den 200000 Euro brutto sind so 100000 bereits verbaut, und insgesamt so 130000 Euro schon vergeben.
Nach § 4 HOAI bleibt es da ja dann bei den 200000 Euro anrechenbaren Kosten.
Es dürften da §§ 8 und 9 HOAI zur Geltung kommen.
Was kostet in diesem Fall die LP 1 - 4
200000 Euro ansetzen und dann nur 2 - 4 rechnen vermindert um § 8 (2) erhöht um den jeweiligen Zusatzaufwand.
Was wäre hier fair und auch nach HOAI richtig.
LP 5, 6, 7 dürfte nach § 8 dann auch nur für 70000 Euro angerechnet werden, da eine Ausführungsplanung nach Vergabe ja schonmal sinnfrei ist.
LP 8 dann für 100000 Euro.
Das ganze dann die MWSt drauf und gut ist es.
Ist das hier jetzt so korrekt?
Was würdet Ihr ansetzen?
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14.10.2009 at 20:12 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Architekt soll übernehmen
Guten Tag,
im Prinzip ist Ihre Aufstellung nachvollziehbar. Wenn aber die Wärmebedarfsberechnung nicht brauchbar ist, wollen sie dann keine neue?
Was sagt denn der Architekt dazu, der für Sie tätig werden soll? Lassen Sie den doch mal anbieten und vergleichen dann. Zusatzfrage: macht der das für 0 € / % Nebenkosten?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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16.10.2009 at 16:49 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Architekt soll übernehmen
Also ich verstehe nur Bahnhof!
quote: Hallo ich baue ein Einfamilienhaus. Bisher hat der Bauunternehmer geplant und gebaut. Nun soll ein Architekt übernehmen.
Warum das?
Und was soll er denn übernehmen: Planung und Ausführung?
Falls nur Planung: Macht dann der BU die Ausführung weiter?
quote: Das Haus kostet ohne MwST 200000 Euro.
Ok, dass wären dann 238.000,- € brutto!
quote: Von den 200000 Euro brutto sind so 100000 bereits verbaut, und insgesamt so 130000 Euro schon vergeben.
Kann zu dem vorherigen Zitat nur passen, wenn es sich bei den 200.000,- € um einen Schreibfehler handelt und die Zahlen insgesamt nur ganz grob auf volle 10.000,- € abgerundet wurden!
quote: Nach § 4 HOAI bleibt es da ja dann bei den 200000 Euro anrechenbaren Kosten.
Ja? Wo steht das?
Das Honorar richtet sich nach der (späteren) Kostenberechnung des Architekten (§ 6 Abs.1 HOAI) oder nach einer Baukostenvereinbarung (§ 6 Abs. 2 HOAI), wobei Letzteres je nach Qualität der bisher vorliegenden Kostenermittlung evtl. die 200.000,- € sein könnten.
Außerdem hängt es maßgeblich davon ab, was und in welchem Umfang alles in den 200.000,- € enthalten ist (z.B. TGA-Anteil, Baunebenkosten, Außenanlagen).
Nachvollziehen könnte ich allerdings, wenn man für eine grobe Schätzung der Honorarkosten im Vorfeld von diesem Betrag ausgeht.
quote: Was kostet in diesem Fall die LP 1 - 4
200000 Euro ansetzen und dann nur 2 - 4 rechnen vermindert um § 8 (2) erhöht um den jeweiligen Zusatzaufwand.
Wenn bereits etwa die Hälfte der Baukosten als Leistung erbracht ist, dann dürfte m.E. der "Grundrohbau" stehen.
Mir fiele auf Anhieb nicht ein, warum in diesem Fall eine Neuplanung erforderlich wäre. Hier würde ich die Einarbeitung in vorhandene Unterlagen und eine Bestandsaufnahme als besondere Leistungen sehen, deren Vergütung frei vereinbart werden könnte.
Bzgl. der Honorierung der LP 5-8 würde ich in Anlehnung an § 2 Abs. 1 HOAI weiterhin das Gebäude als "Objekt" ansehen, sodass als anrechenbaren Kosten weiterhin die 200.000,- € (sofern vereinbart) gelten und eben nur das sich daraus ergebende Honorar anteilig der Restbaukosten verringert.
Insgesamt ist ein Einstieg in ein laufendes Projekt für einen Planer äußerst unbefriedigend, da es je nach Vorqualität doch einen erhöhten Aufwand und gleichzeitig ein erhöhtes Haftungsrisiko darstellt.
So eine Situation dürfte eigentlich nur im Kündigungsfall oder Insolvenzfall auftreten.
Ansonsten sollte sich Bauherren im Vorfeld für eine der drei folgenden Komplettlösungen entscheiden:
- Bauen mit Architekt
- Bauen mit Generalunternehmer bzw. - übernehmer
- Bauträger
Eine Mischung kann fatale Folgen haben!
Trotzdemviel Glück bei der Suche nach einem geeigneten Architekten
wünscht
bento
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17.10.2009 at 20:43 Uhr |
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arent
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 05.02.2010
IP: Logged
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Re: Architekt soll übernehmen
Ich verstehe auch nicht ganz, warum eine komplette Neuplanung hier im Raum steht, wenn anscheinend schon mehr als die Hälfte der Leistungen erbracht wurde. Ich bin auch eher skeptisch, wie das mit dem Architekten weiter gehen soll, das kann die [url=http://www.ansahl.com/Geld-und-Finanzen/Baufinanzierung/Berechnung/index.php]Gesamtkosten für den Hausbau[/url] ja relativ stark erhöhen, wenn jetzt auch noch das Honorar für den Architekten anfällt.
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12.02.2010 at 11:20 Uhr |
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