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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Prüfung Honorarzone Technische Ausrüstung u. Tragwerksplanung
Beitrag von Nachricht
Smojo
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 22.10.2009
IP: Logged
icon Prüfung Honorarzone Technische Ausrüstung u. Tragwerksplanung

Hallo an alle,
seit neuestem sind wir auf Arbeit angehalten, bei allen Planerangeboten die Angemessenheit der angegebenen Honorarzone zu prüfen. Die Prüfung soll anhand der in der HOAI angegebenen Bewertungspunkte erfolgen. Beispielsweise sind für den Teil Gebäude in § 34 Abs. 2 - 5 HOAI die maximal zu vergebenen Bewertungspunkte auf das jeweilige Bewertungsmerkmal, sowie die Summenpunktzahl für die Zuordnung in die entsprechende Honorarzone angegeben. Für den Teil 4 Fachplanung der HOAI ist dies nicht angegeben. Für die Technische Ausrüstung gibt es lediglich in § 54 Abs. 3 HOAI die Information, dass sich das Honorar bei unterschiedlichen Honorarzonen einer Anlagengruppe als Summe der Einzelhonorare berechnet.

Wie kann ich die Angemessenheit der Honorarzone für die Technische Ausrüstung / Tragwerksplanung prüfen, wenn die o. g. Bewertungsgrundlage fehlt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß
Smojo

22.10.2009 at 07:51 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Prüfung Honorarzone Technische Ausrüstung u. Tragwerksplanung

Guten Tag,

bei Tragwerken erfolgt die Zuordnung zu einer Honorarzone anhand der statisch-konstruktiven Komplexität der zu berücksichtigenden Konstruktionen und Bauweisen und den erforderlichen Berechnungs- und Nachweismethoden über die Listen in § 50 (2). Objektlisten zur Zuordnung gibt es bei der Tragwerksplanung nicht, da die Planungsanforderungen sich eben nicht nach der Art des Objektes (Gebäudes, Ingenieurbauwerks etc.) richten, sondern nach der Art des Tragwerks, das bei geichartigen Objekten je nach Konstruktion unterschiedlich sein kann.

Bei der Technischen Ausrüstung werden die Bewertungsmerkmale in § 54 (2) angeschaut und für jede Anlage (d.h. nicht für jede Anlagengruppe!) pro Bewertungsmerkmal die Planungsanforderung als gering, durchschnittlich oder hoch angesetzt. Aus dem Schwerpunkt der Planungsanforderungen ergibt sich damit die zutreffende Honorarzone. Alternativ gibt es - wie in der HOAI a.F. - die Objektlisten in Anlage 3 unter Punkt 3.6.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

22.10.2009 at 08:16 Uhr
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Smojo
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 22.10.2009
IP: Logged
icon Re: Prüfung Honorarzone Technische Ausrüstung u. Tragwerksplanung

Hallo Herr Doell,
vielen Dank für Ihre Hilfe.

Gruß
Smojo

22.10.2009 at 11:28 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Prüfung Honorarzone Technische Ausrüstung u. Tragwerksplanung
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