|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
swenz
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
|
zusätzliche Leistungen
Guten Tag,
in einem laufendes Projekt (technische Ausrüstung) stellte sich in Phase 1 heraus, dass elektrische Komponenten benötigt werden, die vorab explizit im Vertrag herausgenommen wurden. Die anrechenbaren Kosten erhöhen sich somit um 10%.
Wie muss ich hier nach HOAI Vorschrift vorgehen. Im Vertag steht, dass die alte HOAI von 2002 gilt! Auch wurde im Vertrag vereinbart, dass die anrechenbaren Kosten für Phase 1 fix sind und für Phase 2 die belastbare Kostenschätzung gilt.
Muss ich die zusätzliche Planung für Phase 2 beim Auftraggeber anmelden oder kann ich den erhöhten Wert für die Rechnung ansetzen?
Grüsse,
SW
|
05.11.2009 at 10:46 Uhr |
|
|
dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
|
Re: zusätzliche Leistungen
Was auch immer mit "belastbarer Kostenschätzung" letztlich gemeint sein soll - ich gehe mal davon aus, dass ab den Leistungen entsprechend LPh 2 eine "normale" HOAI-Abrechnung auf Basis der üblichen Kostenermittlungen stattfinden soll, während eben für LPh 1 die Honorar-Bemessungsgrundlage genau festgelegt ist.
In diesem Fall sind die durch die Leistungserweiterung entstehenden Zusatzkosten in die Ermittlung der anrechenbaren Kosten bei den anstehenden Kostenermittlungen, als erstes bei der Kostenschätzung, einzubeziehen.
Die Vereinbarung einer festen Bemessungsgrundlage für die LPh 1 ist im Grundsatz eine zulässige Form einer Honorarvereinbarung. Sollte sich in Anbetracht der jetzt erhöhten anrechenbaren Kosten daraus dann insgesamt, also auf das Ergebnis des Gesamtvertrages bezogen, ein Gesamthonorar ergeben, das unterhalb der Mindestsätze liegt, wäre diese Honorarvereinbarung unwirksam. Es ist dann die freie Entscheidung des Planers, ob er sich gleichwohl daran gebunden hält oder spätestens in der Schlussrechnung auch die LPh 1 nach den tatsächlichen anrechenbaren Kosten abrechnet.
Alte/neue HOAI:
Wenn es sich nicht um eine selbständige neue Leistung handelt, sondern sich hier eben "nur" die anrechenbaren Kosten erhöhen, dann bleibt es bei der alten HOAI ( siehe auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1178 )
____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
|
07.11.2009 at 16:00 Uhr |
|
|
swenz
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 12.05.2009
IP: Logged
|
Re: zusätzliche Leistungen
Sehr geehrter Herr Althoff,
danke für die ausführliche und verständliche Erklärung.
Grüße aus Baden nach Dresden,
Stephan Wenz
|
10.11.2009 at 12:58 Uhr |
|
|
dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
|
Re: zusätzliche Leistungen
Bitte schön, und Gruß zurück!
R.A.
____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
|
10.11.2009 at 13:44 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|