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Stahlberg
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 18.01.2003
IP: Logged
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Anfechtbarkeit von bereits gezahlten Architekten-Rechnungen
Hallo,
durch Zufall wurde ich mit folgendem Vorfall konfrontiert;
mein Onkel (ein sehr gutgläubiger Mensch) wurde bei einem Umbau mit ziemlicher Sicherheit von seinem Architekten über den Tisch gezogen. Dummerweise bezahlte er die Rechnung damals (Sommer 2001)sofort.
Folgende Dinge fielen mir nun bei der damaligen Architektenrechnung auf:
Abrechnung nach H.Stufe III -Mittelsatz-
30 % Umbauzuschlag
5 % Nebenkostenpauschale
(all dies ist, da es keinen schriftlichen Vertrag gab, höchst merkwürdig)
zudem wurde sämtliche LPs außer 4 abgerechnet, obwohl wohl weder eine Vergabe noch eine umfassende Planung stattgefunden hat. Auch fehlen Kostenschätzung und Kostenberechnung, obwohl der Architekt sich in seiner Schlussrechnung ausdrücklich auf diese bezieht.
Das Bauvorhaben war im übrigen "relativ" simpel, ein 7,5 m² großer Wohnraum sollte in ein Bad (Doppelwaschbecken, Dusche, Wanne)
gewandelt werden. Da das Zimmer unmittelbar an ein anderes Badezimmer grenzte (Fallrohr in Trennwand) waren zudem keine neuen Leitungen ausserhalb des Zimmers zu legen.
Da der Architekt damals auch "seine" Handwerker mitbrachte, scheinen mir auch deren Rechnungen (aufgrund von BKI Vergleichen) verdächtig. Leider fehlen mir da etwas die Erfahrungen, aber Gesamtkosten (inkl. Honorar) von 70.000 DM (!!!) scheinen mir absolut überzogen.
Lange Rede, kurzer Sinn,
hat man im Nachhinein irgendwelche Möglichkeit, gegen diese Sache vorzugehen ?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar
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18.01.2003 at 23:21 Uhr |
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Lotus
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 18.01.2003
IP: Logged
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Re: Anfechtbarkeit von bereits gezahlten Architekten-Rechnungen
quote: Stahlberg wrote:
Hallo,
durch Zufall wurde ich mit folgendem Vorfall konfrontiert;
mein Onkel (ein sehr gutgläubiger Mensch) wurde bei einem Umbau mit ziemlicher Sicherheit von seinem Architekten über den Tisch gezogen. Dummerweise bezahlte er die Rechnung damals (Sommer 2001)sofort.
Folgende Dinge fielen mir nun bei der damaligen Architektenrechnung auf:
Abrechnung nach H.Stufe III -Mittelsatz-
30 % Umbauzuschlag
5 % Nebenkostenpauschale
(all dies ist, da es keinen schriftlichen Vertrag gab, höchst merkwürdig)
zudem wurde sämtliche LPs außer 4 abgerechnet, obwohl wohl weder eine Vergabe noch eine umfassende Planung stattgefunden hat. Auch fehlen Kostenschätzung und Kostenberechnung, obwohl der Architekt sich in seiner Schlussrechnung ausdrücklich auf diese bezieht.
Das Bauvorhaben war im übrigen "relativ" simpel, ein 7,5 m² großer Wohnraum sollte in ein Bad (Doppelwaschbecken, Dusche, Wanne)
gewandelt werden. Da das Zimmer unmittelbar an ein anderes Badezimmer grenzte (Fallrohr in Trennwand) waren zudem keine neuen Leitungen ausserhalb des Zimmers zu legen.
Da der Architekt damals auch "seine" Handwerker mitbrachte, scheinen mir auch deren Rechnungen (aufgrund von BKI Vergleichen) verdächtig. Leider fehlen mir da etwas die Erfahrungen, aber Gesamtkosten (inkl. Honorar) von 70.000 DM (!!!) scheinen mir absolut überzogen.
Lange Rede, kurzer Sinn,
hat man im Nachhinein irgendwelche Möglichkeit, gegen diese Sache vorzugehen ?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar
Eventuell könnte hier die in Ihrem Bundesland ansässige Architektenkammer weiterhelfen
a) Vermittlung eines Sachverständigen
b) Anrufen der Schlichtungsstelle (falls der Architekt Kammermitglied ist)
Wenn jedoch offensichtlich betrügerische Absichten vermutet werden, hilft nur noch die zivilrechtliche Klage vor Gericht (wichtig: Rechtsanwalt mit entsprechenden Interessenschwerpunkten wie Architektenrecht etc. auswählen)
Viel Erfolg.
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21.01.2003 at 12:14 Uhr |
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