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grazzini
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.12.2009
IP: Logged
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Honorar Änderungen Werkplanung
Hallo,
für unseres BV haben wir vor Vergabe eine vom Bauherrn freigegebene Werkplanung abgeschlossen.
Bei der GU-Vergabe wurden aber vom Bauherrn Alternativausführungen gewählt, welche zu einem Ersparnis von ca. 300.000,- Euro netto führen.
Dies führt aber auch dazu, dass die Werk- und Detailpläne umfassend geändert werden müssen!
Wie kann man die Kosten für diesen Aufwand berechnen? Mit dem § 5 (4) HOAI komme ich nicht viel weiter. Der Bauherr schlägt vor, die 300.000,- als anrechenbare Kosten zu sehen und daraus das Honorar für die Lph 5 zu emitteln, was ca. 9.200,- Euro ausmacht.
Ist so eine Vorgehensweise überhaupt möglich? Oder sollte die Abrechnung auf Stundenbasis erfolgen?
Vielen Dank im Voraus.
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07.12.2009 at 13:55 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: Honorar Änderungen Werkplanung
Der Vorschlag, die Größenordnung der Einsparung als anrechenbare Kosten anzusetzen hat schon etwas goldiges. § 20 der HOAI 2002 zieht auch nicht, weil es dort um die Vor- und Entwufsplanung geht.
Im Grunde geht es um eine Wiederholung der Ausführungsplanung, bzw. genauergenommen von Teilen davon. Insofern wäre der erste Ansatz, dass das zusätzliche Honorar auf Basis der neuen AK und einer v.H.-Bewertung der Leistungsphase Ausführungsplanung ermittelt wird.
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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07.12.2009 at 17:21 Uhr |
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