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hörtertrautmann
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.12.2009
IP: Logged
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Aufbewahrungsfrist für nicht beauftragte Angebote
Guten Tag,
wir stellen uns gerade die Frage, wie lange ein Architekt die nicht berücksichtigten Angebote für eine Ausschreibung aufzubewahren hat.
Gibt es da gesetzliche Fristen oder dienen die nur der internen Dokumentation?
Ach ja, es handelt sich nicht um öffentliche Ausschreibungen.
Vielen Dank im Voraus.
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09.12.2009 at 14:23 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Aufbewahrungsfrist für nicht beauftragte Angebote
Hallo,
allzu lange kann das nicht sein, denn selbst die Stadtverwaltung Düsseldorf als öffentlicher AG hat in ihrer Vergabeordnung geregelt, dass Ausschreibungsunterlagen, die keine vertrags- oder zahlungsbegründenden Unterlagen enthalten, nach der Abrechnung der Maßnahme, grundsätzlich aber nach einem Jahr vernichtet werden können.
Ansonsten stehen einige Aufbewahrungsfristen im § 257 HGB ([url=http://] http://www.p8n.net/11050.0.html[/url]), aber die dürften wohl nichts mit Angebotsunterlagen zu tun haben.
Aber mal eine andere Frage:
Wieso erhält nicht der Bauherr die Unterlagen (u.a. zur Aufbewahrung)?
Viele Grüße
Bento
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09.12.2009 at 18:57 Uhr |
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