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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten/Honorarberechnung
Beitrag von Nachricht
loeckchen79
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 10.12.2009
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten/Honorarberechnung

Hallo zusammen,

folgende Sachlage: wir bieten die gesamte Gebäudetechnik an. Also HLS und Elektro. Bisher haben wir immer für beide Fachbereiche eigene Abrechnungen gemacht und entsprechend auch Angebote. Nun haben wir ein ziemlich großes Projekt und der Bauherr fordert nun ein gemeinsames Angebot und eine gemeinsame Abrechnung aller Gewerke. Gibt es eine Regelung, ob ich einzeln die Angebote erstellen kann oder ob ich alles zusammen machen muss? Hintergrund ist, dass sich höhere Honorarsummen ergeben, wenn ich es einzeln mache. Trenne ich sogar noch Heizung, Lüftung und Sanitär so kommt eine Gesamtsumme raus, die bis zu 30% höher ist, als wenn ich HLS und Elektro in einer Summe hätte.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß,

Karin

10.12.2009 at 07:41 Uhr
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Smojo
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 22.10.2009
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten/Honorarberechnung

Hallo Karin,
die technische Ausrüstung wird gemäß § 51 (2) HOAi in die Anlagengruppen 1-8 unterteilt. Gemäß § 52 (1) HOAI richtet sich das Honorar "nach den anrechenbaren Kosten der Anlagen einer Anlagengruppe nach § 51 Absatz 2." Für mein Verständnis besagt dieser Paragraph, dass das Honorar generell entsprechend den Anlagengruppen getrennt berechnet wird. Aus meiner Praxis kenne ich auch keinen Fall, wo das Honorar eines TGA-Planers über alle Anlagengruppen zusammen berechnet wird.

Gruß
Smojo

10.12.2009 at 11:30 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten/Honorarberechnung

Diese Frage ist geregelt im § 51 sowie § 52 (1) und (2) der HOAI. Die Formulierungen der neuen HOAI, insbesondere des § 52 (2) sind allerdings streitträchtig. Grundsätzlich geht die Fachwelt davon aus, dass die Planer der technischen Ausrüstung wegen der geänderten Objektbildung (Anlagengruppen) die großen Gewinner der neuen HOAI sind.


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--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

10.12.2009 at 11:31 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten/Honorarberechnung

Das ist richtig.

Wenn nun der BH entgegen einer getrennten Abrechnung der einzelnen Anlagengruppen eine zusammenfassende Abrechnung (also nach der Summe der anrb. Kosten) verlangt, ist dies zwar im Grundsatz so zulässig vertraglich vereinbar. ABER: eine solche Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn man an anderer Stelle ein höheres Honorar bzw. bessere Abrechnungsparameter vereinbart, so dass die Gesamtsumme des Honorars jedenfalls oberhalb der gesetzlichen HOAI-Mindestsätze liegt (für die honorarrechtlich verbindlich geregelten Leistungen, also ohne Berücksichtigung von honorarrechtlich frei vereinbaren Beratungs- u/o besonderen Leistungen). Ist das nicht der Fall, liegt der Betrag des Gesamthonorars für die (Grund-)Leistungen also unterhalb des Betrages, der sich nach einer fiktiven Vergleichsberechnung streng nach HOAI ergäbe, wäre eine solche Vereinbarung unwirksam. Selbst wenn der Planer sie unterschreibt, könnte ihm niemand verbieten, in der Schlußrechnung anders als vereinbart, nämlich streng nach HOAI abzurechnen. Das ist dann nicht treuwidrig. Die übrigen vertraglichen Regelungen werden von der Unwirksamkeit einer solchen Vertragsbestimmung übrigens nicht mit erfaßt; der Vertrag als Ganzes bleibt also wirksam, nur eben nicht ein solches spezielles Honorarvereinbarungsdetail.

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

12.12.2009 at 16:14 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten/Honorarberechnung
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