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skeptiker
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 16.12.2009
IP: Logged
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LP9 Zusammenstellung zeichnerischer ...
Bei einem Architektenvertrag ist die LP9 nach § 15 HOAI 2002 beauftragt. Im Architektenvertrag ist festgelegt, dass die zusammenzustellenden Pläne in Papierform und digital zu übergeben sind. Die Dateiformate wurden nicht vereinbart. Die zahlreichen Pläne liegen alle als plt oder pdf vor. Der Bauherr erwartet aber die Übergabe editierbarer Daten, also "Zeichnungsdateien". Aufgrund der Objektgröße sind sehr tief verschachtelte Referenzen enstanden und die Geschosse in mehrere Teildateien zerlegt worden. Hieraus wirklich verwendbare Dateien zu machen, stellt einen erheblichen zeitlichen Aufwand dar. Es stellt sich die Frage, ob die Übergabe der Zeichnungsdaten überhaupt geschuldet ist und wenn ja in welcher Form. Wie ist die Rechtslage zu beurteilen?
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16.12.2009 at 22:59 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: LP9 Zusammenstellung zeichnerischer ...
Guten Tag,
frühere Forumsbeiträge zu dem Thema finden Sie unter
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=271&page=0#672
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1145&page=0#4219
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=791&page=0#2534
Empfehlung: die Dateiformate das nächste mal schon bei Vertragsabschluss klären.
In Ihrem Fall: Übergabe der PLT und PDF-Dateien und - wenn der Bauherr es unbedingt will - die verschachtelten CAD-Dateien im originalen Format. Aber fragen Sie ihn mal, ob er damit überhaupt umgehen will und dass mit der Übergabe natürlich nicht die Einweisung in die Handhabung der konkreten Dateien, Einstellungen, Verknüpfungen usw. verbunden ist. Wenn das so für ihn keinen Sinn gibt, bieten Sie ihm ggf. an, das ganze in eine von ihm weiterverarbeitbare Form umzuwandeln, allerdings dann gegen zusätzliche Vergütung.
Einen Rechtsanspruch auf Lieferung in bestimmten Datenformaten gibt es m.E. nur, wenn die Lieferung dieser Formate vertraglich geschuldet ist. Dazu hätte der AG bei Vertragsanschluß Gelegenheit gehabt, sowohl als Definition eines konkreten Formates als auch mit Hilfe der Angabe des beabsichtigten Verwendungszweckes. Sofern der AN es nicht anders wusste, ist die Übergabe von PDF und PLT-Dateien zur Erfüllung der Vertragspflicht "in digitaler Form zu liefern" m.E. erfüllt.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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18.12.2009 at 10:00 Uhr |
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skeptiker
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 16.12.2009
IP: Logged
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Re: LP9 Zusammenstellung zeichnerischer ...
Vielen Dank für Ihre Antwort! So werden wir es machen!
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18.12.2009 at 10:08 Uhr |
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