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lilo77
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 04.08.2008
IP: Logged
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Energieberatung nach BAFA
Sehr geehrte Kollegen,
für die energetische Sanierung eines Wohnheimes sollen wir vor den Architektenleistungen eine Energieberatung nach BAFA (Vor-Ort-Energieberatung) durchführen und ein energetisches Sanierungskonzept erarbeiten. Die folgenden Maßnamen sind dann durch uns in den LP1-8 auszuführen und energetisch zu überwachen.
Nun meine Fragen: Ist die Leistung der Energieberatung komplett als besondere Leistung abzurechen (Stundensatz)? Gibt es irgendeinen anderen Honoraransatz (evtl. nach Fläche o. Wohneinheiten)? Und wenn ja welchen konkret?
Welches Honorar ist für die energetische Baubegleitung zu berechnen?
Muss das Honorar für die Lph 1-2 reduziert werden, weil die Grundlagen auch für die Energieberatung ermittelt werden müssen?
Vielen Dank schon jetzt für hilfreiche Antworten.
MfG
D. Rupsch
Rupsch Architekten
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17.12.2009 at 14:35 Uhr |
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