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mp@ap.com.mt
Level: Gast
IP: Logged
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Digitale Zeichnungsunterlagen
Hat der Bauherr einen Anspruch auf digitale Zeichnungsunterlagen oder ist dieses eine besondere Leistung die extra verguetet wird?
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20.01.2003 at 16:05 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Digitale Zeichnungsunterlagen
Im Merkblatt Nr. 94 "Orientierungshilfe zu Fragen der Honorierung bei EDV-Einsatz" der Architektenkammer Baden-Württemberg heißt es im Fazit:
Eine zusätzliche Vergütung von EDV-Leistungen, die nicht zur Erfüllung der Grundleistungen nach § 15 HOAI notwendig sind, setzt eine schriftliche Vereinbarung mit den Betroffenen voraus. Dabei sollten die Bedeutung und die Vorteile der durch EDV erbrachten Leistungen im Einzelnen dargestellt werden.
Zur Herausgabe von Daten auf Datenträgern besteht keine Verpflichtung, es sei denn, es besteht hierüber eine besondere vertragliche Verpflichtung des Architekten.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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22.01.2003 at 13:20 Uhr |
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arent
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 05.02.2010
IP: Logged
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Re: Digitale Zeichnungsunterlagen
Es wäre auf jeden Fall für verschiedene Anwendung äußerst praktisch. Sollte man dann also eventuell vorher vereinbart werden.
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05.02.2010 at 11:10 Uhr |
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