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Schwantaler
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 20.01.2010
IP: Logged
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Baukosten explodiert
Hallo!
Ich habe eine Frage, da uns ähnliches passiert ist, wie schon vielen anderen hier:
Unser Haus wurde vom Architekten geplant. Kostenschätzung: 280000.- + Nebenkosten insgesamt 350000.- Euro. Die Summe wurde uns als absolute Obergrenze genannt, es sei eine sehr hohe Schätzung, damit böse Überraschungen ausbleiben. Während der kompletten Bauphase wurde uns mehrmals versichert, dass alles im Rahmen liegt.4 Wochen vor Einzug bestand ich selbst auf eine Kostenzusammenstellung, da mir alles sehr teuer vorkam. Nun wurden wir von unserem Architekten informiert, dass das Haus wohl leider 50000 Euro mehr kostet, als geplant. Es sei Ihm peinlich, da kann man aber nix mehr ändern! Ich habe mich daraufhin informniert und nun die Kostenberechnung nach DIN und den Kostenanschlag nach DIN gefordert. Diese wurden mir inzwischen vorgelegt, da ich darauf bestanden habe: KB 357000; KA 367000; Kostenfeststellung 408000.- Meines erachtens ist beides nachträglich angefertigt worden. Datum steht keines drauf und kann laut Architekt auch nicht angegeben werden, da diese Dokumente laufend ergänzt würden.
Ich habe auch keines der Dokumente je während des Baus vorgelegt bekommen.
Welche Möglichkeiten haben wir nun? Honorarminderung? Schadensersatzklage? Ich wäre über ein paar Tipps sehr dankbar.....
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20.01.2010 at 19:37 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Baukosten explodiert
Da sind Sie wohl leider an ein "schwarzes Schaf" geraten, jedenfalls was die Kardinalpflichten der Kostensteuerung und die entsprechenden Informationspflichten gegenüber dem Bauherrn betrifft. Ihre Schilderung läßt viele Anhaltspunkte für gravierende Verletzungen von Vertragspflichten erkennen. Trotzdem: Schadensersatzansprüche auf dieser Basis bleiben problematisch, denn wenn Sie für den höheren Preis auch tatsächlich ein diesem Preis entsprechendes Haus bekommen haben, kann es schlichtweg am erstattungsfähigen Schaden fehlen. Die Rechtsprechung ist da vergleichsweise streng und läßt wenig Spielraum.
Eine zweite Ebene wäre eine Honorarkürzung gegenüber dem Planer wegen Pflichtverletzung bzw. Nicht-Leistung. Das ist aber genau zu prüfen und hängt von den Details Ihres Vertrages, den weiteren Umständen der Vertragsausführung, Ihrer Korrespondenz usw. ab.
Da es hier doch um recht viel Geld geht, sollten Sie nicht zögern, noch etwas Geld in eine fachkundige und punktgenaue Beratung zu investieren. Das Forum hier reicht dafür nicht. Achtung: auch innerhalb des Baurechts gilt das Recht der Architkekten und Ingenieure nochmal als eigene Spezialmaterie, in der sich nicht einmal alle "Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht" wirklich auskennen. Gerade die Haftung wegen Kostenüberschreitung ist ein Paradebeispiel für viele falsche Ansätze infolge von Unkenntnis der Rechtsprechung. Fragen Sie nach, ob gerade auch dazu Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen.
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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21.01.2010 at 10:19 Uhr |
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