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jazzaway
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 09.02.2010
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Kostenanschlag ;-)
Hallo wertes HOAI Forum,
Ist eine Honorarfoderung für folgenden Fall gerechtfertigt?:
Planervertrag ist abgeschlossen über Leistungsphasen 1-7.
Der Rohbau steht.
Der Architekt meldet sich bei uns und sagt er würde gerne vorbei kommen um sich das Gebäude anzusehen.
Wir verbuchen das unter:
- Inspirationssuche des Architekten für die weitere
Ausführungsplanung (ist noch nicht abgeschlossen)
- Interesse des Architekten die fleischgewordene Planung
zu sehen.
...bieten Tee an, besprechen die Fassadengestaltung und andere ungelöste Details welche uns im weiterem Bauverlauf noch begegnen werden.
Im Endeffekt nichts dringendes/ wichtiges was man nicht auch am Telefon hätte klären können.
Die Ernüchterung folgt mit der Rechnung:
für den Besuch werden uns zusätzlich zu den gebuchten LPH Honorarkosten nach Stunden in Rechnung gestellt.
(Rechnungsposten: LPH 8: Objektüberwachung/05.02.)
Ist das rechtens?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
PS.: Ich zahle gerne und umgehend für gute Leistungen um die ich gebeten habe. Alles andere erscheint mir nicht seriös.
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09.02.2010 at 22:10 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
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Re: Kostenanschlag ;-)
Das ist rechtens, wenn Sie den Auftrag erteilt haben, kostenpflichtige weitere Leistungen, hier: Überwachungs- oder aber auch nur Beratungsleistungen, zu erbringen.
Haben Sie das?
Na also.
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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10.02.2010 at 13:40 Uhr |
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jazzaway
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 09.02.2010
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Re: Kostenanschlag ;-)
Wir haben LPH 8 nicht in Auftrag gegeben.
Der Architekt kam aus freien Stücken auf die Baustelle.
Gruß
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11.02.2010 at 12:16 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
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Re: Kostenanschlag ;-)
Ja eben. Also kein Anlaß zur Unruhe.
[Edited by dresden on 11.02.2010 at 12:19 Uhr]
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11.02.2010 at 12:19 Uhr |
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jazzaway
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 09.02.2010
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Re: Kostenanschlag ;-)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wie steht es denn mit folgender Sachlage:
LPH 1-4 sind abgeschlossen.
geschätzte Bausumme 100.000,-
Das Leistungsverzeichnis und ein Kostenanschlag sowie ein Angebot für LPH 5-7 wurden auf dieser Grundlage erstellt.
Baueingabe erledigt.
LPH 5-7 wird in Auftrag gegeben.
Der Bauherr entscheidet sich nach Baueingabe für einen Keller und stößt die Architekten aufgrund der guten Dämmwerte auf den Passivhausstandard.
Bauantrag wird korrigiert.
Der Hausbau nimmt seinen Lauf.
LPH 5-7 sind fast abgeschlossen.
Es gibt bis dahin kein aktualisiertes Leistungsverzeichnis und keinen Kostenanschlag.
Die Rechnung kommt:
Die Kosten für die LPH 5-7 werden auf die korrigierte Bausumme von nun geschätzten 200.000,- bezogen.
Hätte der Bauherr die Architekten um die Aktualisierung des Kostenanschlages bitten müssen oder wäre das als selbstverständlich zu erwarten gewesen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Grüße
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12.02.2010 at 19:36 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
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Re: Kostenanschlag ;-)
Letzteres. Mindestens.
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13.02.2010 at 11:28 Uhr |
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jazzaway
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 09.02.2010
IP: Logged
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Re: Kostenanschlag ;-)
Mit "letzteres" meinen Sie es wäre selbstverständlich gewesen, dass der Architekt den Kostenanschlag hätte aktualisieren müssen?
Wie soll der Bauherr nun auf diese Forderung reagieren.
Dass höhere Kosten entstehen war dem Bauherrn klar - allerdings nicht in dieser Dimension.
Hat der Architekt überhaupt ein Recht diese Forderung auf diese Art und Weise zu stellen?
(Kostenanschlag bei fortgeschrittenem Bau und gleichzeitig die Rechnung?)
Die Bausumme ist eine Schätzung des Architekten, bis jetzt steht nur der Rohbau. Ausschreibung und Vergabe wurden nur teilweise in Auftrag gegeben und zum größten Teil vom Bauherrn vorgenommen.
Bei dem ersten Angebot für die LPH 5-7 hat der Architekt in der Bausumme die Eigenleistung nicht eingerechnet. Bei der jetzigen Rechnung dann doch. Die Quadratmeterpauschale stieg von € 1000,- auf 1500,-.
Vielen Dank für Ihre Zeit!
[Edited by jazzaway on 13.02.2010 at 12:30 Uhr]
[Edited by jazzaway on 13.02.2010 at 12:34 Uhr]
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13.02.2010 at 12:28 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Kostenanschlag ;-)
Es gibt bereits mehrere Stellungnahmen zu diesem Problemkreis im Forum, auch von mir (siehe z.B. http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1227&page=0#4529.
Auch in Ihrem Fall kann ich ansonsten nur die Inanspruchnahme einer fachkundigen Beratung empfehlen. In diesem Forum kann zu dieser speziellen Problematik nicht alles vermittelt werden, was dazu gewußt, richtig verstanden und dann noch korrekt angewendet werden muß - zumal das auch von den Details Ihrer Vertragslage, der Korrespondenz und der momentanen Situation abhängt.
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13.02.2010 at 13:45 Uhr |
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