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caruso
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.02.2010
IP: Logged
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Fehler in der Architektenrechnung
Hallo,
unser Architekt hat zwei Fehler in der Abrechnung gemacht und dies auch bestätigt:
1. Ein Brutto/Netto Fehler in der Kostenverfolgungstabelle zu unseren Ungunsten. Es geht um 2.000€. Sein Vorschlag ist nun, uns 1.000€ entgegen zu kommen. Frage: Kann ich das einfach so annehmen?
2. Wir haben alle LP beauftragt. Muss sich nicht nach bestimmten LP die Berechnungsgrundlage (Anrechenbaren Kosten) ändern? Das ist bei uns noch nicht passiert (sind bei 94% des Honorars, Haus ist quasi fertig). Und nun?
3. Kann ich aus dem Vertrag noch aussteigen, sprich die LP9 nicht mehr in Anspruch nehmen? Kann der Architekt dann noch Kosten geltend machen?
Vielen Dank!
Mfg
caruso
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24.02.2010 at 10:38 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Fehler in der Architektenrechnung
Guten Tag,
zu 1: wenn der Planer sich verrechnet hat, bislang 2.000 € zu Ihren Ungunsten, warum sollten Sie ihm dann irgendwie entgegenkommen? Fordern Sie doch eine Berichtigung und das Geld in voller Höhe (evtl. sogar mit Zinsen) zurück! Warum sollten Sie 1.000 € oder mehr denn verschenken?
zu 2. bei den heutigen Bauzeiten gehe ich mal davon aus, dass Ihr Vertrag vor dem 18.8.2009 geschlossen wurde. Dann gilt die HOAI 1996/2002. Die Basis der Honorarberechnung ergibt sich dort z.B. für Gebäude aus § 10 (2), für die Tragwerksplanung nach § 62 (2) oder für die Technische Ausrüstung nach § 69 (3). Bitte lesen Sie dort mal selbst nach (siehe http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/HOAI1996.php) und vergleichen Sie mit den Kostenermittlungen, die Sie (hoffentlich) erhalten haben.
zu 3. Wenn Sie Lph. 9 beauftragt haben und nun kündigen, gibt es im Prinzip 2 Möglichkeiten: entweder Sie kündigen aus einem Grund, den der Planer zu vertreten hat oder (in allen anderen Fällen) aus einem Grund, den Sie zu vertreten haben. Im ersten Fall bekommt der Planer nur ein Honorar für die nachweislich erbrachten Leistungen, im zweiten Fall das volle Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen (die er Ihnen nachweisen müsste). Aber - warum wollen Sie denn Lph. 9 kündigen?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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24.02.2010 at 19:29 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Fehler in der Architektenrechnung
Hallo caruso,
zu 1)
Den anrechenbaren Kosten liegen immer Nettowerte zugrunde. Ein falscher Bezug auf Bruttowerte würde also immer zu einer Neuermittlung der anrechenbaren Kosten auf Basis der Nettowerte führen. Den Vorschlag mit den 1.000,- Euro kann ich nicht nachvollziehen. Wir sind doch nicht auf einem türkischen Basar!
Das Honorar errechnet sich nach der HOAI und wird nicht verhandelt oder geschätzt!
zu 2)
Wenn der Auftrag vor dem 18.08.2009 erteilt wurde gilt als Basis der a.K. gem. § 10 Abs. 2 HOAI 2002:
für LP 1-4 die Kostenberechnung
für LP 5-7 der Kostenanschlag
für LP 8+9 die Kostenfeststellung.
Wenn der Auftrag ab dem 18.08.2009 erteilt wurde gilt als Basis der a.K. gem. § 6 Abs. 1 HOAI 2009 für alle Leistungsphasen die Kostenberechnung, falls keine Baukostenvereinbarung erfolgte.
zu 3):
Ein Vertrag kann jederzeit vom AG gekündigt werden. Dem AN steht dann das volle Honorar zu, abzüglich dem, was er an Aufwand erspart. So sieht es rechtlich aus.
Die Praxis zeigt jedoch, dass die wenigsten Planer scharf darauf sind, die LP 9 zu erbringen, da sie über einen langen Zeitraum wenig Honorar bringt und mit einem unkalkulierbaren Aufwandsrisiko verbunden ist. Außerdem könnte sich dadurch der Gewährleistungszeitraum des Architekten erhöhen.
Es bestehen also hohe Chancen, dass auch der Planer ein Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Vertrages hat.
--> ansprechen, ausloten und ggfls. Aufhebungsvertrag schließen.
Viele Grüße
bento
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24.02.2010 at 19:32 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Fehler in der Architektenrechnung
Oh, da war Kollege Doell wohl 3 Minuten schneller.
Aber inhaltlich sind wir ja nicht weit auseinander.
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24.02.2010 at 19:37 Uhr |
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caruso
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.02.2010
IP: Logged
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Re: Re: Fehler in der Architektenrechnung
quote: fdoell wrote:
Guten Tag,
zu 1: in der Kostenverfolgungstabelle und auch in Schreiben für meine Bank sind bisher immer 25.200€ aufgetaucht. Eigentlich sind es aber nur 23.200€. Der Architekt meinte, dass ich nach aktueller Rechtssprechung nur die Kosten geltend machen könnte, die für die Nachfinanzierung der 2.000€ Differenz entstehen. Daher will er mir aus Kulanzgründen in der Mitte entgegen kommen.
zu 2. die KOsten habe ich. Es geht mir um die Zeitpunkte. Müssen die zwingend eingehalten werden? Oder kann der Architekt erst in der Schlussrechnung "rückrechnen"? Außerdem war ja auch dort ein Fehler! Die anrechenbaren Kosten waren bisher mit 197.000€ angesetzt. Auf mein Nachfragen, ergab sich, dass es nuir 166.000€ sind
zu 3. Weil ich 1. nicht zufrieden mit der bsiherigen Leistung bin, ich 2. nicht weiß, wozu ich den Architekten noch brauche, außer als Vermittler und ich 3. Geld sparen möchte, da es sehr eng ist.
Danke für die bisherigen Antworten.
Viele Grüße
caruso
[Edited by caruso on 25.02.2010 at 08:54 Uhr]
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25.02.2010 at 08:52 Uhr |
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