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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Kündigung des Architektenvertrages
Beitrag von Nachricht
Thelonius
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 04.03.2010
IP: Logged
icon Kündigung des Architektenvertrages

Hallo zusammen,

ich habe das Forum einigermaßen studiert. Trotz der vorangegangen Threads zu obigen Thema bewegt mich gerade unser Bauprojekt.
Wir haben eine 2geschossige Erweiterung (Anbau) an ein bestehendes Gebäude geplant.
Wir sind in der Genehmigungsphase. Parallel haben wir von den Architekten Kostenberechnungen vorgelegt bekommen. (155.000 EUR Baukosten, 23.000 Nebenkosten, davon ca. 18.000 Honorar). Diese Summe (und die damit verbundene Finanzierung) würde uns erheblich belasten, also direkt an unsere finanzielle Schmerzgrenze heranreichen.
Nun liegt uns ein Angebot eines Bauträgers vor, den Anbau für ca. 130.000 EUR brutto schlüsselfertig zu erstellen. Somit scheint uns die Beendigung des Architektenvertrages nach der Genehmigungsphase wirtschaftlich sinnvoll, um überhaupt das Projekt durchführen zu können.
In unseren Überlegungen sind die folgenden Fragen (auf deren Beantwortung ich hier hoffe) wichtig:
Können wir uns "einfach" von diesem Vertrag lösen?
Müssen wir die Arbeit bis einschließlich der Genehmigungsphase oder sogar bis Ende aller Phasen (abzüglich ersparter Aufwendungen) bezahlen?
Macht der Versuch einer gütlichen Lösung gegen Abschlußzahlung Sinn?

Oder sind im Ende die gesamten Überlegungen hinfällig, weil in der Ausschreibungsphase (wie manche "Bekannte" behaupten) sowieso 20% Einsparungen fast normal sind?

Fragen über Fragen.

Beste Grüße
Th.

04.03.2010 at 15:38 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: Kündigung des Architektenvertrages

Vor allem anderen stellt sich doch erst mal die Frage, ob die Bauleistungen überhaupt qualitativ und im Umfang vergleichbar sind. Ich behaupte mal, die Klärung dieser Frage würde an sich schon ein gutes Honorar notwendig machen.

____________________________
--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

05.03.2010 at 18:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kündigung des Architektenvertrages

quote:
Thelonius wrote:
Können wir uns "einfach" von diesem Vertrag lösen?

Mir fehlt da zunächst die Frage: "SOLLEN wir uns von dem Planungsauftrag lösen?" Sie sollten nämlich zunächst einmal untersuchen, ob Sie hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Der Architekt ist sicherlich gegen geringes Honorar bereit, Ihnen die Unterschiede zwischen seiner Planung und dem Unternehmerangebot zu erläutern. Wenn Sie trotz allem das Unternehmerangebot annehmen wollen, brauchen Sie m.E. trotzdem Leistungen der Bauberwachung usw. Es macht also dann evtl. Sinn, Teile des Komplettauftrages zu stornieren, aber evtl. nicht gleich den ganzen Auftrag.

Es gibt aber auch eine knappe, direkte Antwort auf Ihre Frage: ja, Sie können sich von dem Vertrag "einfach" lösen (einfach kündigen) - Sie müssen dann allerdings mit den Konsequenzen rechnen (fachlich wie oben, honorartechnisch wie unten beschrieben).

quote:
Thelonius wrote:Müssen wir die Arbeit bis einschließlich der Genehmigungsphase oder sogar bis Ende aller Phasen (abzüglich ersparter Aufwendungen) bezahlen?

Das hängt von Ihrem Auftrag ab. Wenn keine mangelhafte Leistung des Planers vorliegt, erfolgt eine Kündigung aus einem Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und er hat Anspruch auf das volle Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen. Was das volle Honorar dabei ist, ergibt sich aus Ihrem erteilten Auftrag und weiteren Parametern; es hängt also wesentlich von den beauftragten Leistungsphasen ab.

quote:
Thelonius wrote:Macht der Versuch einer gütlichen Lösung gegen Abschlußzahlung Sinn?

Gütliche Einigungen machen immer Sinn, oder?

quote:
Thelonius wrote:Oder sind im Ende die gesamten Überlegungen hinfällig, weil in der Ausschreibungsphase (wie manche "Bekannte" behaupten) sowieso 20% Einsparungen fast normal sind?

Sollten solche Einsparungen in Einzelfällen erzielt worden sein, muss man genau hinschauen, wie sie denn zustande kamen. Wieveiel Reserven beinhaltete die Kostenberechnung, welche Änderungen an der Planung wurden bis zur Ausschrebung vorgenommen, welche Marktsituationen haben sich zwischenzeitlich verändert, welche Firmen haben ein Angebot in welcher Situation (Auftragsbücher voll oder leer) abgegeben usw. Außerdem ist es von den Angebotssummen bis zu den Abrechnungssummen erfahrungsgemäß ein langer Weg - richtiger wäre es also, Kostenberechnungen mit Kostenfeststellungen und nicht mit Kostenanschlägen zu vergleichen.

Auch hier noch eine Überlegung zu Ihrer Frage: wenn die Kostenberechnung seriös und ohne eingerechnete Reserven erstellt wurde und gleichzeitig keine systematischen Änderungen an der Planung und am Markt vorkommen, soll nach der Rechtsprechung eine Kostenberechnung maximal 20% (Planerziel: 10%) von der Kostenfeststellung abweichen und ein Kostenanschlag maximal 10% (Planerziel 5%). Eine gewisse Abweichung allein also wäre m.E. kein Grund zur Kündigung eines Architektenvertrages.

Wichtiger scheint mir zu sein, welches Vertrauern Sie (noch) zu Ihrem Planer haben und ob man dieses ggf. wiederherstellen kann. Offen miteinander reden wäre vielleicht ein guter Anfang.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
05.03.2010 at 20:31 Uhr
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Thelonius
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 04.03.2010
IP: Logged
icon Re: Kündigung des Architektenvertrages

Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten.
Wir haben momentan einen Planungsstop verhängt, um uns in Ruhe zu entscheiden, ob und wie es weitergeht.
Nach einigen zum Teil sehr unangenehmen Telefonaten mit dem Architekten, stehen viele Möglichkeiten, auch die gütliche Einigung unter Bezahlung der bisherigen Leistungsphasen, im Raum.

Eines verstehe ich nicht (mag jetzt etwas off-topic sein):
Wenn ein Architekt erkennt, das (wie bei uns) aus Kostengründen der Entwurf u.U. durch einen Bauträger realisiert wird, warum bietet er sich nicht als "externe Bauleitung des Bauherren" an? Oder denke ich zu wirtschaftlich?

Beste Grüße
thelonius

10.03.2010 at 12:36 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Kündigung des Architektenvertrages
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