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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architekten Aufgabe/Pflichten
Beitrag von Nachricht
Jan 1975
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.01.2010
IP: Logged
icon Architekten Aufgabe/Pflichten

Hallo zusammen,

letztes Jahr haben wir eine DHH zusammen mit einem Architekten erstellt. Während der Ausführung kam es zu einigen Unstimmigkeiten.

1. Mauern wurden abweichend vom Plan gebaut und erst auf meine Kontrolle hin wieder abgerissen und neu erstellt
2. Aussparungen für die Innentüren wurden abweichend vom Plan falsch erstellt - zwar nur +-5cm - aber dennoch passten die Innentüren dann nur noch durch Wegstemmen von Teilen der Mauer
3. die vom Architekten geplante Betontreppe wurde falsch gebaut (oder eventl. auch falsch geplant?), so dass z.T. der Schreiner erheblich aufgedoppeln musste, um den Holzbelag aufzubringen
4. die Gurtkästen der Rollos waren nicht fluchtend, so dass ein nachträgliches Aufstemmen - leider nach dem Verputzen - die Wänd wieder runierte
5. Wände waren schief, so dass die Verputzer insgesamt 1000 € Mehrkosten durch das Mehrauftragen von Putz verlangten.
6. die Handwerker haben z.T. versucht, Gegenstände abzurechnen, die nicht verbaut wurden. Der Architekt hat die Rechnung geprüft und freigegeben. Erst auf meine Nachfrage,
wo denn der Gegenstand sei wurde festgestellt, dass es bei uns nicht verbaut wurde.
7. Rechnungen wurden vom Architekten geprüft und freigegeben, obwohl diese den vorher mit den Handwerkern verhandelten Skonto nicht enthielten.
Erst auf meine Nachfrage wurde der Skonto dann auch berücksichtigt
8. Während des Bauprojekts habe ich eine einzige Kostenfortschreibung erhalten sowie 3 weitere Emails, dass das Eine bzw. Andere Mehrkosten bedeuten wird - Ergebnis: der Bau ist jetzt 60% teurer als ursprünglich geplant.
9. Auf der Rechnung des Architekten sind jetzt auch z.B. die Außenanlagen, der Kamin, die Elektrik und die Heizungsanlage komplett als anrechenbare Kosten aufgeführt. Nachdem er sich aus den Planungen komplett herausgehalten hat - "davon habe ich keine Ahnung, dass sollen besser die Handwerker machen" - müsste es dann nicht auch aus den AK herausfallen?

Dies ist nur ein Auszug aus den Highlights der letzten Monate. Meine Frage ist jetzt - kann ich bei einzelnen Punkten den Architekten zur Verantwortung ziehen? Und wenn ja, wie?

Vielen Dank im Voraus!


[Edited by Jan 1975 on 09.03.2010 at 14:59 Uhr]

09.03.2010 at 14:57 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Architekten Aufgabe/Pflichten

Na, das hört sich ja nicht so gut an!
Sollte ein (finanzieller) Schaden entstanden sein, so hätte der Bauherr die Möglichkeit, das Geld von der jeweiligen Fima zurückzufordern oder den Architekten im Rahmen seiner gesamtschuldnerischen Haftung zu belangen.

quote:
1. Mauern wurden abweichend vom Plan gebaut und erst auf meine Kontrolle hin wieder abgerissen und neu erstellt

Wurden sie denn auch doppelt abgerechnet? Falls ja, dann würde ein Haftungsfall vorliegen.

quote:
2. Aussparungen für die Innentüren wurden abweichend vom Plan falsch erstellt - zwar nur +-5cm - aber dennoch passten die Innentüren dann nur noch durch Wegstemmen von Teilen der Mauer

Hier hätte dem Maurer eigentlich Gelegenheit gegeben werden müssen, die Öffnungen zu korrigieren. Mit seinem Einverständnis hätten auch die Mängelbeseitigungskosten einer Fremdfirma von seiner Schlussrechnung einbehalten werden können. Falls beides nicht erfolgt ist, wird der Architekt schlechte Karten haben.

quote:
3. die vom Architekten geplante Betontreppe wurde falsch gebaut (oder eventl. auch falsch geplant?), so dass z.T. der Schreiner erheblich aufgedoppeln musste, um den Holzbelag aufzubringen

Hier stellt sich die Frage, ob Toleranzen noch eingehalten wurden und damit evtl. überhaupt kein Mangel vorlag? Ansonsten wie zu Pkt.2.

quote:
4. die Gurtkästen der Rollos waren nicht fluchtend, so dass ein nachträgliches Aufstemmen - leider nach dem Verputzen - die Wänd wieder runierte

wie zu Pkt.3.

quote:
5. Wände waren schief, so dass die Verputzer insgesamt 1000 € Mehrkosten durch das Mehrauftragen von Putz verlangten.

wie zu Pkt.3.

quote:
6. die Handwerker haben z.T. versucht, Gegenstände abzurechnen, die nicht verbaut wurden. Der Architekt hat die Rechnung geprüft und freigegeben. Erst auf meine Nachfrage, wo denn der Gegenstand sei wurde festgestellt, dass es bei uns nicht verbaut wurde.

Abgesehen davon, dass dies wohl als versuchter Betrug einzuordnen ist, stellt sich die Frage, ob überhaupt ein finanzieller Schaden entstanden ist, denn die Handwerker haben es ja offensichtlich "nur" versucht. Wo kein Schaden, da auch keine Haftung.

quote:
7. Rechnungen wurden vom Architekten geprüft und freigegeben, obwohl diese den vorher mit den Handwerkern verhandelten Skonto nicht enthielten. Erst auf meine Nachfrage wurde der Skonto dann auch berücksichtigt

Absolut mangelhafte Rechnungsprüfung des Architekten, aber auch hier ist offensichtlich kein Schaden enstanden. Man kann sich zwar als Bauherr ärgern, die fasche Architektenwahl getroffen zu haben, aber viel mehr auch nicht.

quote:
8. Während des Bauprojekts habe ich eine einzige Kostenfortschreibung erhalten sowie 3 weitere Emails, dass das Eine bzw. Andere Mehrkosten bedeuten wird - Ergebnis: der Bau ist jetzt 60% teurer als ursprünglich geplant.

Falls die Grundleistungen nach HOAI vereinbart waren, besteht evtl. die Möglichkeit einer Honorarkürzung, da einige Grundleistungen bzgl. der Kostenermittlungen nicht erbracht wurden. Bei den 60% höheren Baukosten stellt sich die Frage, was vorher vereinbart war und ob dem Bauherrn ein Schaden entstanden ist. Es wird zwar keinen Bauherren trösten, aber die Rechtsprechung unterstellt meistens, dass für die Mehrkosten auch ein Gegenwert geschaffen wurde.

quote:
9. Auf der Rechnung des Architekten sind jetzt auch z.B. die Außenanlagen, der Kamin, die Elektrik und die Heizungsanlage komplett als anrechenbare Kosten aufgeführt. Nachdem er sich aus den Planungen komplett herausgehalten hat - "davon habe ich keine Ahnung, dass sollen besser die Handwerker machen" - müsste es dann nicht auch aus den AK herausfallen?

Nein, denn bei der Honorarberechnung des Architekten zählen auch die Gebäudetechnikkosten, sofern sie weniger als 25 % der Baukosten ausmachen, voll zu den anrechenbaren Kosten; darüber: anteilig.

Insgesamt scheint mir hier ein Gang zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht angebracht zu sein!

Viele Grüße
bento
09.03.2010 at 22:14 Uhr
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Jan 1975
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.01.2010
IP: Logged
icon Re: Architekten Aufgabe/Pflichten

Hallo bento,

danke ersteinmal für Ihre schnelle und detaillierte Antwort!

In der Tat konnte ich durch meinen eigenen Einsatz mir finanziellen Schaden ersparen - obwohl ich das nur durch aufwändige Prüfung der Rechnungen meinerseits sowie durch Hinterfragen und Zurredestellen der jeweiligen Handwerker dies überhaupt schaffen konnte. Alleine dies hat mich in den letzten Monaten viel Zeit gekostet, Zeit die in meinen Augen der Architekt in unser Projekt hätte investieren müssen.

Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass ich dem Architekten diesen Zeitaufwand in Rechnung stelle?

Vielen Dank und viele Grüße!

10.03.2010 at 08:55 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Architekten Aufgabe/Pflichten

Hallo Jan 1975,

quote:
Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass ich dem Architekten diesen Zeitaufwand in Rechnung stelle?

Die Möglichkeit besteht immer, aber in diesem Fall können Sie sich den Aufwand vermutlich sparen, denn der Architekt wird die Rechnung nicht bezahlen und er würde wohl vor Gericht auch Recht bekommen.
Dies aus zwei Gründen:

1) Wenn eine Architektenleistung mängelbehaftet ist, so muss man ihm die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen. Dies erfordert eine Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Abstellung. Sollte nichts geschehen, so hat der Bauherr ihm eine Nachfrist einzuräumen. Erst bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist kann über eine Ersatzvornahme nachgedacht werden. Soweit die (sehr lästige) formale Vorgehensweise.
Eigenmächtige Ad-hoc-Eingriffe des Bauherren in das Baugeschehen müssten schon einen besonderen Hintergrund (z.B. Gefahr im Verzug) haben, um vor Gericht bestehen zu können.

2) Wenn ein Bauherr eigene Kosten im Rahmen von Schadensersatz geltend machen möchte, so muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein! Eine reine Auflistung von Stunden multipliziert mit einem fiktiven Stundensatz reicht hierzu nicht aus. Meistens wird die investierte Zeit von der Freizeit abgespart oder auch mal Urlaub genommen. Ein Schaden ist dadurch noch lange nicht entstanden!

Mir ist schon klar, dass jemand, der viel Zeit und Nerven in einen - aus seiner Sicht - "betreuungsbedürftigen" Architekten investiert hat, genau diese Aussagen nicht hören will, aber gerade im Baubereich sollten gewisse Formalien eingehalten werden, um nicht am Ende frustrierter zweiter Sieger zu sein.

Viele Grüße
Bento
10.03.2010 at 21:21 Uhr
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