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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Teilkundigung des Vertrages durch Bautechnicker
Beitrag von Nachricht
margaret
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 17.03.2010
IP: Logged
icon Teilkundigung des Vertrages durch Bautechnicker

Hallo,
eine Frage haette ich zur Teilkuendigung der Bauherrn durch den Bautechnicker (der wie ein Architekt fuer uns arbeitet).
Wir haben ein Haus jetzt zusammen fast vollstaendig renoviert. Jetzt, durch mehrmaligen Verzug auf der Seite des Bautechnikers und durch personliche schwierige Lebensumstaende des Bautechnikers moechte er jetzt bei uns aussteigen (obwohl der weiterhin andere Auftraege hat und annimmt).
Der hat vorgeschlagen, jetzt die noch nicht fertige Punkte fertig zu bringen, aber der noch fehlende Balkon, der mit im September 2009 unterschreibener Vertrag steht, nicht mit uns zu bauen. Der versprach muendlich, dass er die Angebote fuer das Balkon und nicht bindende Kostenvoranschlaege einzuholen, aber auf der Rest seiner Leistung zu verzichten. Er wird auch nicht fuer diese fehlende Leistung bezahlt-er hat dies nicht verlangt. Aber, uns waere lieber, dass er, wie im September 2009 vereinbart, diese Leistung (Bau der Balkon) komplett zu Ende bringt und dass wir ihn natuerlich dann dafuer bezahlen. Darf er jetzt einfach so "aussteigen" beim Punkt Balkon?

Fuer Antworten waere ich dankbar, und fuer das noch nicht perfektes Deutsch entschuldige ich mich.

17.03.2010 at 08:56 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Teilkundigung des Vertrages durch Bautechnicker

Liebe Margaret,

im Gegensatz zu Ihnen als Auftraggeber kann der Planer als Auftragnehmer rechtlich nicht so ohne weiteres den Vertrag kündigen. Dazu müßte er einen wichtigen Grund haben, der von Ihnen verschuldet ist. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall, also steht dem Planer kein Kündigungsrecht zu. Sie können darauf bestehen, dass er die Leistung vollständig erbringt, die Sie mit ihm vereinbart haben.

Soweit die rechtliche Theorie. Wenn er allerdings einfach nichts mehr macht oder nur noch schleppend arbeitet, haben Sie evtl. nur Nachteile und Ärger. Sollte er seine Leistungen einfach einstellen oder tatsächlich "kündigen", dann dürfen - und müssen - Sie Ihrerseits wegen unberechtigter Leistungsverweigerung kündigen, müssen dann einen anderen Planer mit den restlichen Arbeiten beauftragen, was sicherlich teurer werden wird, und könnten dann den bisherigen Planer auf Erstattung der Mehrkosten in Anspruch nehmen. Wenn Sie noch nicht alles bezahlt haben, könnten Sie verrechnen. Ansonsten wären Sie gezwungen, einen Schadensersatzprozess zu führen, falls er nicht freiwillig zahlt (was in der Regel ja nicht passiert).

Mit anderen Worten: theoretisch haben Sie eine gute Rechtsposition, praktisch kann da viel Ärger und zusätzlicher Aufwand auf Sie zukommen. Deshalb kann ich Ihnen nur raten, nach Möglichkeit eine Einigung zu finden, mit der beide Seiten leben können.

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

17.03.2010 at 10:51 Uhr
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