|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
2010CL18
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.03.2010
IP: Logged
|
Grundleistungen Leistungsphase 7
Hallo Zusammen,
als Grundleistungen der Leistungsphase 7 ist unter anderem das Prüfen und Werten von Angeboten der jeweiligen Gewerke zu nennen.
Da es nun mal in einer solchen Phase durchaus mehrere Prüfungs- und Auswertungsschleifen der jeweiligen Gewerke geben kann, stellt sich die Frage was ist die Grundleistung und was ist Mehraufwand.
Da ich hierzu bislang leider nichts gefunden habe was dies quantifiziert bzw. bescheibt z.B. x Auswertungen sind Grundleistungen und alles darüberhinaus ist eine Mehraufwand, wäre ich sehr dankbar über Antworten bzw. Hinweise wo dies evtl. beschrieben sein könnte.
Vielen Dank!
|
22.03.2010 at 10:09 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Grundleistungen Leistungsphase 7
Guten Tag,
welche mehrfachen Prüfungs- und Auswertungsschleifen gibt es denn nach Ihrer Ansicht und bei welchen Leistungen bzw. unter welchen Bedingungen sind diese erforderlich? Ich prüfe Angebote immer nur ein mal...
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
22.03.2010 at 13:21 Uhr |
|
|
2010CL18
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.03.2010
IP: Logged
|
Re: Grundleistungen Leistungsphase 7
Es geht ganz konkret um einen Nachtrag der an uns gestellt wurde, der besagt:
- das durchschnittlich 2 Auswertungen je Gewerk als Grundleistung anzunehmen sind und da dies in dem Falle darüber hinaus geht, eine entsprechender Mehraufwand zu berechnen ist.
Hintergrund ist, dass in verschiedenen Gewerken die Leistungsbeschreibungen, z. B. aufgrund von Budgetänderungen, angepasste werden mussten und daher weitere Angebots bzw. Auswertungschleifen gedreht werden mussten.
|
22.03.2010 at 13:48 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Grundleistungen Leistungsphase 7
Also, wenn Sie vor Ausschreibung Baubeschreibungen ändern, gehört das sicherlich zum normalen Planungsvorgang. Wenn bereits Angebote vorliegen und ausgewertet wurden, d.h. Lph. 7 ganz erfüllt wurde und nun Leistungen aus Lph. 6 und 7 (sowie evtl. 5) nochmals erbracht werden müssen, gibt es da grundsätzlich die Möglichkeiten
- sich mit dem Auftraggeber über einen prozentualen Ansatz der zu erbringenden Grundleistungen der Wiederholungsdurchläufe zu einigen (bei Lph. 7 falls ganz neue Bieter dabei sind ggf. 100% nochmal) oder
- den Mehraufwand auf Zeithonorarbasis anzubieten (bietet sich bei geringfügigen Änderungen in Lph. 5 bzw. 6 an).
Eine grundsätzliche 2-malige oder noch öftere Bearbeitung der Lph. 6 und 7 ist in der HOAI nicht mit einem Teilleistungs-Honorar abgegolten, sondern nur eine einmalige. Wenn daher ein Auftraggeber von vornherein das alles 2 mal machen möchte (gehts denn nicht gleich richtig?) und Sie das Honorar dafür vorab bestimmen sollen, würde ich eine der og. Möglichkeiten ansetzen.
Ich finde, das sollte man in erste Linie fachlich diskutieren (ist das so nötig oder geht das z.B. auch über Änderungs-/Nachtragsangebote beim zunächst Günstigstbietenden?). Denn für mich sieht es so aus, als wäre vor allem die zu erbringende Leistung ungewöhnlich, nicht das dafür zu berechnende Honorar.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
22.03.2010 at 16:58 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|