Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung
Beitrag von Nachricht
mindforce
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.03.2010
IP: Logged
icon Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Hallo!

Wir haben im Mai 2009 einen Architekten beauftragt, nachdem er uns einen ersten Entwurf und eine Kostenschätzung gemacht hat. Im Laufe der Planung wurde das Haus verändert und auf meine Frage, ob das alles im Budget liege, kam die Antwort, das man die Angebote der Handwerker abwarten müßte. Nur bei 2 Änderungen hat er mich gewarnt und diese sind dann auch nicht mit eingeflossen.
Beim Antrag auf Baugenehmigung standen in den Kosten für den Rohbau nun schon ca. 6000€ mehr.
Während der Bauphase bat er mich eine neue Kostenschätzung zu unterschreiben, die alte um ca. 50% überschritt (wegen Kupatur).
Was mir dabei allerdings nicht bewußt war, und was der Architekt nie erwähnt hatte, daß er durch die gestiegenden Baukosten nun auch mehr bekommt.
Muß ich dieser Forderung nachkommen?

24.03.2010 at 23:10 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Hallo mindforce,

quote:
Muß ich dieser Forderung nachkommen?

Welcher Forderung?
Die neue Kostenschätzung zu unterschreiben oder mehr Honorar zahlen zu müssen?

Sicher, dass es sich um ein Kostenschätzung handelt? Die gibt es eigentlich nur in den anfänglichen Planungsphasen!
Danach heißen die Kostenermittlungen "Kostenberechnung" (kurz vor dem Bauantrag), "Kostenanschlag" (nach Eingang der Firmenangebote) und "Kostenfeststellung" (nach Vorliegen der Schlussrechnunghen). Und hier darf und wird sich die Höhe der Kosten von einer Ermittlungsart zur nächsten verändern; allerdings wären 50 % im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung schon recht viel, falls es keine Änderungen geben würde.
Hier hängt es evtl. vom Umfang der Änderungen ab (z.B. 30 % Kostenerhöhung bei der Kostenentwicklung wären noch so eben tolerabel und wenn dann noch 20 % durch Bauherrenänderungen hinzukommen............).

Viele Grüße
bento
25.03.2010 at 23:12 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
mindforce
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.03.2010
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Hallo!

Was ich unterschrieben habe, ist so ein Formblatt, in dem man oben die Kubikmeterzahl für Haus + Garage, sowie entsprechende Kubikmeterpreise eingibt. Dann errechnet es über eine prozentuale Verteilung die Rohbau und Gesamtbaukosten (laut Archtiekt StandardBlatt von der BHW).
Dieses Blatt habe ich nach der ersten Sitzung vom Architekten bekommen und auf dieser Basis der Auftrag vergeben. Danach stand in der Baugenehmigung ein anderer Wert (+6000€) für den Rohbau, wegen der Planänderung.
Das Blatt von der ersten Sitzung habe ich nun nochmal mit ca. 60000€ höheren Gesamtkosten unterschrieben
und darauf begründet er nun eine höhere Honorarforderung.
Hätte er mich nicht irgendwann aufklären müssen, daß mit den Änderungen auch sein Honorar steigt
und das die Änderungen bestimmt nicht mehr im Budget liegen?

Gruß mindforce

26.03.2010 at 11:04 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Also ich lese das so: es wurden bei Ihrem Bauvorhaben die Pläne geändert, insbesondere die Gebäudekubatur hat sich erhöht. Da ist es sehr fair von Ihrem Architekten, wenn er Sie darauf hinweist, dass sich damit die Baukosten erhöhen, kann man doch in der Planungphase nochmals prüfen, ob das Buget ausreicht oder ob man eben seine Pläne eben etwas abspecken muss.Schlimmstenfalls landet da nämlich eine Planzeichnung im Schredder und wird nicht zur Falle für den Bauherrn. Wegen des unterlassenen Hinweises für eine damit einhergehende Honorarerhöhung sollten Sie bitte in dem geschlossenen Architektenvertrag nachlesen.

26.03.2010 at 13:47 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

quote:
Während der Bauphase bat er mich eine neue Kostenschätzung zu unterschreiben

Eigentlich hatte mich das "während der Bauphase" stutzig gemacht!
Wo steht denn das Bauvorhaben jetzt?

Wenn ich es bisher richtig verstanden habe:
Sie haben die höheren Baukosten akzeptiert (sonst hätten Sie ja nicht unterschrieben), haben aber nicht gewußt, dass damit auch höhere Planungskosten verbunden sind und fühlen sich jetzt vom Architekten "übertölpelt".

Ich glaube, dass Grundproblem ist, dass Allen, die tagtäglich in diesem Metier ihr Geld verdienen, klar ist, dass das Planerhonorar abhängig von den Baukosten ist. Das ist so selbstverständlich, dass man es schon als Allgemeinwissen voraussetzt. Einem Laien hingegen muss dieser Sachverhalt nicht unbedingt klar sein und mit der HOAI kennen sich noch weniger Menschen aus.

Genau aus diesem Grund sollte eine vernünftige Kostenermittlung nach DIN 276 aufgestellt sein und sämtliche Kosten der Kostengruppen 100-700 enthalten. In der Kostengruppe 700 sind nämlich u.a. die Planungskosten enthalten und so kann man als Bauherr wunderbar über alle Kostenermittlungsarten sowohl die Veränderung der Gesamtkosten als auch die Veränderung der einzelnen Kostenbestandteile nachvollziehen und man sollte in letzter Konsequenz auch nicht zögern, die Notbremse zu ziehen.

Als Planer ist man zur umfassenden Kostenaufklärung verpflichtet.
Als Bauherr sollte man das immer einfordern!

Viele Grüße
bento
26.03.2010 at 20:05 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
mindforce
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.03.2010
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Hallo!

Bei unserem Bau ist mittlerweile der Rohbau abgeschlossen.
Während der planungsphase, habe ich ein paar mal nach den Kosten gefragt, bin aber mit den Worten, daß man mal die Ausschreibung abwarten müßte vertröstet worden.
Beim Bauantag habe ich dann erstmals eine Zahl gesehen. Bei der neueren Kostenberechnung wurden mir auch nur die Baukosten, keine Planungskosten vorgelegt.
Die höheren Baukosten akzeptiere ich ja auch, aber ich würde gerne wissen, ob nicht früher auf zusätzlich steigende Architektenkosten hätte hingewiesen werden müssen. Erst jetzt wurde so was angedeutet weil ich eine Abschlagsrechnung zu hoch finde;
der Rohbau steht gerade erst und schon fast die gesamten Zahlungen wurden geleistet.
Außerdem argumentiert der Architekt noch damit, daß er sogar das Recht hätte nach der neuen HOAI mit höheren Sätzen abzurechnen.

Gruß mindforce

[Edited by mindforce on 29.03.2010 at 11:37 Uhr]

29.03.2010 at 11:37 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Hallo mindforce,

quote:
Wir haben im Mai 2009 einen Architekten beauftragt, nachdem er uns einen ersten Entwurf und eine Kostenschätzung gemacht hat.

Die (neue) HOAI 2009 gilt für alle Aufträge, die ab dem 18.08.2009 erteilt wurden! Vorher galt die (alte) HOAI 2002 und zwar auch für Leistungen, die zwar vor dem 18.08.2009 beauftragt wurden, aber erst danach erbracht worden sind.

Durch eine Erhöhung der Baukosten kann es natürlich sein, dass bei Fertigstellung des Rohbaus schon die Honorarhöhe erreicht wird, die ursprüngich mal insgesamt für die geringeren Baukosten angesetzt war.

Viele Grüße
bento
29.03.2010 at 16:57 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
mindforce
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.03.2010
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Hallo!

Nochmal eine Nachfrage bezüglich der Honorarnachforderung.
Ich habe nach der Baugenehmigung keine Kostenberechung erhalten. Die Auftragesvergabe für ALLE Lesitungsphasen geschah bereits am 2. Termin mit dem Architekten. Kann er für Phasen 5-7 auch noch nachfordern? Oder nur für die Phase 8?
Phase 9 hat er mit 0% angesetzt, da "er uns Kopier- und Fahrtkosten nicht in Zahlung stellen möchte". Jetzt habe ich hier gelesen, daß es in dieser Phase um Gewährleistung geht. Hat er sich damit nun aus der Verantwortung gestohlen?

Im Auftragsschreiben für die Statik (ebenfalls von ihm durchgeführt) hat er den Bruttopreis der Schätzung als Netto eingetragen und auf spätere Nachfrage mit den gestiegenen Baukosten begründet. Diese Leistung war ebenfalls bereits beim 2. Termin vereinbart worden. Die Höhere Zahlung beruhte ebenfalls auf keiner Kostenberechung.

Wann muß er eigentlich Änderungen an seinem Honorar ankündigen und kann er uns einfach so in höhere Kosten laufen lassen und dann selber auf dieser Basis ein nicht abgesprochenes höheres Honorar fordern. Nur weil auf dem Auftragsschreiben Leistungen gemäß HOAI steht, wo er uns nie darauf hingewiesen hat, daß es damit kein Pauschalpreis ist?

Da er in der Ausschreibung auch Sachen vergessen hat, wird der Rohbau immer teurer und wir bekommen echte Probleme mit der Finanzierung. Auch die Koordination mit anderen Auftragnehmern organisiere ich immer wieder. Den Bauunternehmer (von ihm empfohlen), macht er auch keinen wirklichen Druck, so daß wir mittlerweile 3 Monate im Verzug sind und der Rohbau ist noch immer nicht beendet.
Wir haben dem Unternehmer nun neue Fristen mit einer Vertragsstrafe gesetzt, doch auch diese bringen keine Besserung. Die Schätzungen des Architekten, lassen scheinbar genügend Spielraum, daß er nur einen Mann auf die Baustelle schickt.
Architekt und Bauuntrnehmer trödeln und wollen mehr Geld, aber ich erhalte trotz des ganzen Verzuges keine Cent.
Im Gegenteil, andere Arbeiten verzögern sich immer weiter und wir kommen dann noch in die Sommerferien, wo einige Betriebe sicherlich wieder in Ferien sind und sich dadaurch weitere Verzögerungen ergeben. Ich klann weiterhin neben den Krediten noch die Miete für unsere Wohung zahlen.
Kann ich nichts dagegen machen?

Gruß mindforce

12.04.2010 at 13:29 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Suchen Sie sich schnellstmöglich einen Bausachverständigen, der die Kosten- und Rechnungskontrolle, die Koordinierung und Überwachung macht. Stellen Sie sofort bis zum Vorliegen einer untersetzten, nachvollziehbaren
Kosten- und Vertragsübersicht den Bau ein.
Teilen Sie die Gründe der Baueinstellung dem Architekten und dem Bauunternehmen schriftlich - Einscheiben mit Rückschein - mit.
Stellen Sie fest, dass Ihr Kostenrahmen nach einer gründlichen "Inventur" Ihre finanziellen Möglichkeiten spengt, dann hilft wahrscheinlich nur ein Weg-der zum Anwalt.
Beste Grüße
Corinna Zeh

12.04.2010 at 19:45 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Hallo mindforce,

quote:
Ich habe nach der Baugenehmigung keine Kostenberechung erhalten.

Die erhält man auch eigentlich vorher und darüber steht dick "Kostenberechnung nach DIN 276". Ich befürchte, dass es eine Kostenberechnung gar nicht gibt!?

quote:
Kann er für Phasen 5-7 auch noch nachfordern?

Gerade diese Leistungsphasen werden nach dem Kostenanschlag, also dem Ergebnis der Vergaben berechnet. Wenn die Vergaben zu einer Verteuerung der vorher angesetzten Baukosten (Kostenberechnung) führt, dann erhöht sich auch das Honorar. Gleiches gilt sinngemäß umgekehrt.

quote:
Phase 9 hat er mit 0% angesetzt, da "er uns Kopier- und Fahrtkosten nicht in Zahlung stellen möchte".

Das ist völliger Blödsinn!

quote:
Jetzt habe ich hier gelesen, daß es in dieser Phase um Gewährleistung geht. Hat er sich damit nun aus der Verantwortung gestohlen?

Nein! Nach Abschluss der LP 8 beginnt seine 5-jährige Gewährleistung.

quote:
Im Auftragsschreiben für die Statik (ebenfalls von ihm durchgeführt) hat er den Bruttopreis der Schätzung als Netto eingetragen und auf spätere Nachfrage mit den gestiegenen Baukosten begründet.

Beim 2.Termin sollen die Baukosten bereits gestiegen sein? Verstehe ich nicht!

quote:
Wann muß er eigentlich Änderungen an seinem Honorar ankündigen

So traurig es ist: gar nicht, es sei denn er möchte besondere Leistungen vergütet haben, die nicht preisrechtlich in der HOAI geregelt sind (z.B. Bauvoranfrage).
Allerdings hat er die 4 Kostenermittlungen (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung) nach DIN 276 aufzustellen und dabei kann man unter der KG 700 die Entwicklung der Honorare erkennen. Offensichtlich ist dies bei der Kostenschätzung nicht geschehen und die Kostenberechnung fehlt scheinbar sowieso. Also nachfordern! Und schleunigst einen aktuellen Kostenanschlag einfordern!

quote:
Da er in der Ausschreibung auch Sachen vergessen hat, wird der Rohbau immer teurer und wir bekommen echte Probleme mit der Finanzierung.

In geringem Maße kann das vorkommen und die entstehenden Kosten würde man als Ohnehin- oder Sowiesokosten bezeichnen. In größerem Maße ist dies ein Zeichen von mangelhafter Planung oder mangelhafter Fachkompetenz. Kann im Extremfall Konsequenzen für den Planer haben!

quote:
Auch die Koordination mit anderen Auftragnehmern organisiere ich immer wieder.

Falsch! Stattdessen den Planer schriftlich auffordern, seinen Pflichten nachzukommen!

quote:
Den Bauunternehmer (von ihm empfohlen), macht er auch keinen wirklichen Druck, so daß wir mittlerweile 3 Monate im Verzug sind und der Rohbau ist noch immer nicht beendet.

Gibt es Terminvereinbarungen im Vertrag mit Planer oder Baufirma?
Was sagt der Terminplan (oder gibt es den auch nicht?)?
Verbindliche Termine mit dem Planer absprechen, der diese bei der Baufirma umsetzen muss.

quote:
Architekt und Bauuntrnehmer trödeln und wollen mehr Geld, aber ich erhalte trotz des ganzen Verzuges keine Cent.

Es gibt m.E. nur 2 Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Entweder Sie finden noch eine Weg, mit ihrem Architekten zusammenzuarbeiten oder Sie lassen sich anwaltlich beraten. Gegen beide (Architekt und Baufirma) sind Sie machtlos, zumal Ihnen die Regelungen der VOB oder des BGB (was ist denn vereinbart?) scheinbar nicht geläufig sind.

Schade, dass man in solchen Fällen immer nur eine Sichtweise geschildert bekommt!

meint
bento
12.04.2010 at 20:02 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
mindforce
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.03.2010
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Hallo!

Auch eine Kostenanschlag habe ich vor dem Bauantrag nicht erhalten, nur in einem Nebensatz erwähnte er die in Bauantrag stehenden gestiegenen Rohbaukosten. Dachte zu diesem Zeitpunkt, daß das bei gleichen Kosten für Innenausbau so gerade ins Budget paßt.

Beim 2. Termin haben wir das Auftragsschreiben für alle Leisungsphasen inklusive Statik unterschrieben. Bei der Rechnungsstellung fiel mir spätr auf, das er das geschätzte Brutto als Netto in die Rechnung eingetragen hatte (schon dort, hätte er mich dann doch darauf hinweisen können, daß ihm laut HOAI mehr zusteht).

Mir geht es bei der ganzen Sache eingentlich nur um einen Punkt:
Muß er mich nicht vorher zu irgendeinem Zeitpunkt auch darüber informieren müssen in welchem Rahmen die Kosten steigen. Meine Frage danach, wie das zu unserm Budget paßt, hat er nämlich nur mit den Worten "Da müssen wir dann bei Angebotseingang schauen, wie wir da hinkommen" beantwortet. Mindestens die Hälfte der zusätzlichen Rohbaukosten beruht nämlich auf einer seiner ersten Planänderungen.
Und kann er ohne diese Aufklärungen meine Kosten dermaßen in die Höhe treiben, um daran dann selbst auch noch zu verdienen. Laut HOAI Rechner könnte er über 4000€ nachfordern und da er ja scheinbar ein Recht auf sein gesamtes Honorar hat, sogar, wenn ich den Bau einstelle (da er ja erst damit rausrückt und bis auf 50% der LP8 allesgemacht hat).
Bei früherer Aufklärung, hätten wir den Bauantrag nicht gestellt, sondern kleiner geplant.
Es geht mir nur darum, daß ich es betrügerisch finde, die kosten erst im nachhinein offen zu legen, um selber daran zu verdienen, daß man den Bauherren ins offene messer rennen läßt - und vorher nicht darüber informiert. Das kann doch nicht rechtens sein.

13.04.2010 at 14:05 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

So ganz verstehe ich Sie immer noch nicht; Ihr Architekt vergibt Zusatzaufträge, die
a) sein Honorar und
b ) Ihre Bau- und Planungskosten in die Höhe treiben. Nein, das ist nicht Rechtens; es sei denn, Sie haben ihm entsprechend Vollmacht im Vertrag erteilt. Da jedoch keiner hier im Forum die von Ihnen geschlossenen Verträge kennt - weder Bau- noch Planungsvertrag - bleibt Ihnen zur Klärung wohl nur ein Weg-der zu einem Anwalt für Bau- und Architektenrecht. In der Relation zu einer satten Überziehung der Baukosten mit unerquicklichen finanziellen Folgen für Sie und Ihre Angehörigen dürften die Kosten dafür nicht nur überschaubar, sondern auch gut und sinnvoll angelegt sein.
meint
Corinna Zeh

13.04.2010 at 18:24 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
mindforce
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.03.2010
IP: Logged
icon Re: Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung

Hallo Frau Zeh!

Nein der Architekt vergibt keine Zusatzaufträge und macht auch nichts ohne unsere Zustimmung.
Er hat nur munter drauf los geplant und sich nicht konkret zu entstehenden Mehrkosten durch diese Änderungen geäußert. Lediglich bei einem Balkon, hat er gewarnt, daß dieser bestimmt 10.000€ mehr kosten würde. Daher bin ich bei anderen Änderungen nicht von solchen Mehrkosten ausgegangen. Höhere Kosten durch Holzfenster sind von uns akzeptiert, machen den Braten aber auch nicht fett. Es stehen bewußten Mehrkosten von 20.000€ (die in seiner neu erstellten Rechnung z.T. noch nicht einmal berücksichtigt sind) mindestens weitere 50.000€ durch den Grundriß gegenüber (dabei haben sich vielleicht 15m² mehr Wohnfläche ergeben). Das habe ich eigentlich auch alles akzeptiert.
Es stört mich nur, daß über Mehrkosten seinerseits erst nun gesprochen wird, da ich gesagt habe, daß er bereits zu über 90% (LP1-4 komplett bezahlt, LP8 ca. 60%) bezahlt wurde und der Bau erst zu 50% steht und ich deshalb so hohe Akontozahlungen nicht mehr akzeptiere. Daß er durch andauernde Neukoordination von Terminen Mehraufwand hat, liegt schließlich nicht an mir oder am Objekt, sondern an dem von ihm empfohlenen Bauunternehmer, der sich nicht an Absprachen hält. Und mich stört, daß er trotz des Wissens unserer Lage, in die er uns dadurch gebracht hat mehr fordert. Schließlich wußte er um unser Budget und hätte durch eine einfachen Neuberechnung schnell sehen können, daß sein Entwurf nicht darein paßt. Das können wir als Laien nicht.
Daher will ich nur wissen, für welche Phasen er nachfordern kann, oder ob er aufgrund von Versäumnissen (keine Aufklärung über das Bemessen seines Honorars am späteren Baukosten und kein fixes Angebot - wie ich gedacht habe, zu spätes vorlegen der neu geschätzten Baukosten) nur für bestimte Phasen Nachforderungen stellen kann.

Gruß mindforce

13.04.2010 at 19:14 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Höherer Baukostenanschlag? nach Baugenehmigung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no