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usps 2010
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.03.2010
IP: Logged
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anrechenbare Kosten Tragwerksplanung
In der HOAI 2002 war festgelegt, dass Tragwerksplaner einen 20% Anteil bestimmter Kostengruppen aus dem Bereich technische Ausrüstung (KGR 400) erhalten. Nutzungsspezifische Anlagen (470) waren z.B. ausgeschlossen.
Weiß jemand wie das in der neuen HOAI geregelt wurde? In fand bislang nur Aussagen, dass es jetzt 10 % der gesamten technischen Ausrüstung sind, ohne Einschränkung bei den Kostengruppen.
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29.03.2010 at 15:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: anrechenbare Kosten Tragwerksplanung
Ja, bei Gebäuden waren das 20% der Kosten der Installationen und besonderen Installationen (Kgr. 3.2 und 3.5.2 nach DIN 276:1981). Nicht ansetzbar waren die Kosten der zentralen Betriebstechnik und der besonderen zentralen Betriebstechnik (Kgr. 3.3 und 3.5.3) und der betrieblichen Einbauten und besonderen betrieblichen Einbauten (Kgr. 3.4 und 3.5.4).
Nunmehr sind bei Gebäuden in der HOAI 2009 die Kosten der KG 400 zu 10% anrechenbar; diese beinhalten nicht nur die Kosten der Technischen Ausrüstung der KG 410 bis 480, für die in der HOAI ein Honorar für Technische Ausrüstung verordnet wird, sondern auch die Kosten der KG 490 Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen.
Die amtliche Begründung zu § 48 führt dazu aus: "Der Prozentsatz der technischen Anlagen wurde gemindert, da die KG 400 umfangreicher als die bisherigen Kostenanteile sind. Der exakte Minderungsfaktor lässt sich rechnerisch nur vorläufig in der HOAI festlegen und ist daher nach den Feststellungen eines Gutachtens abschließend festzustellen."
Schaun wir mal, wann ein solches Gutachten erstellt wird, was das Ergebnis ist und wann das dann in eine HOAI-Novelle einfließt...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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29.03.2010 at 18:52 Uhr |
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