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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Gibt es ein Maximalhonorar ohne schriftlichen Vertrag?
Beitrag von Nachricht
Katja
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 01.04.2010
IP: Logged
icon Gibt es ein Maximalhonorar ohne schriftlichen Vertrag?

Gibt es ein Maximalhonorar ohne schriftlichen Vertrag?
Ich habe ja PROBLEME MIT EINEM ARCHITEKTEN, LEIDER HABE ICH MEINE damaligen emails nicht mehr, da dass ganze schon 14 Monate her ist und ich mir damals die emails nicht ausgedruckt habe. Ich hatte ja einiige Fragen bezüglich eines Bauvorhabens gestellt(ich hatte dies unter Kostenvoranschlag verbucht, anscheinend ist dem ja nicht so u nd ich kann ohne meine emails leider nicht das Gegenteil beweisen. Nun also die Frage "Gibt es ein Maximalhonorar ohne schriftlichen Vertrag?" Ich habe gehört, dass dies der Fall ist.
Danke für Ihre HIlfe
Katja

____________________________
Katja

06.04.2010 at 13:26 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Gibt es ein Maximalhonorar ohne schriftlichen Vertrag?

Hallo Katja,

ohne schriftlichen Vertrag gelten automatisch die Mindestsätze der HOAI, im vorliegenden Fall also der "alten" HOAI 1996/2002.

Eigentlich muss man als Bauherr dem Architekten nicht "das Gegenteil beweisen" sondern der Architekt muss belegen können, dass er einen Auftrag erhalten hat. Hier hängt es enorm davon ab, was zwischenzeitlich geschehen ist. Wenn also Planungsleistungen angefragt, erbracht und auch entgegengenommen wurden, dann würde über das sogenannte "Schlüssige Handeln" eine Beauftragung naheliegen.

Viele Grüße
bento

06.04.2010 at 18:15 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Gibt es ein Maximalhonorar ohne schriftlichen Vertrag?
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