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numb3r
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 07.04.2010
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Abrechnung nach HOAI-welcher §?
Hei Leute...
ich stehe bald vor der mündliche Prüfung (ca. Ende April) und ich werde sicherlich u.a. auch nach Planungsebene (aus-)gefragt, vor allem zu meinem DA-Thema.
Daraus erfolgen 4 Plan-Entwürfe mit Gehölzen & mögliche Verbreitung: Bestandermittlung , Prognose in 5 Jahre, Prognose in 10 Jahre und Ergebnis eines möglicher Parkentwurf auf kostenneutraler Ebene...d.h. anstelle von Bebauungen nach einem "Wunsch"-Entwurf, ist die Idee ein Konzept für die Brachfläche zu entwickeln, das sich an vorhandenen Gehölze und nachfolgende Sukzession orientiert (nach Le Roy) und durch beobachtete Trampelpfad mit einer wassergebundenen Wegedecke versieht. Die möglichen bauliche Leistungen erfolgen durch freiwillige Zusammenarbeit mit Bürger u.a.. Meine Frage sind:
nach welcher Planungsebene erfolgt diese Planung? (das Objekt befindet sich in Berlin) Ebenso nach FNP & B-Plan? Weil die Pläne sind ja "nur" Bestand- und Ermittlungspläne...
und nach welchen HOAI erfolgt das Honorar? § 15 und / oder § 49b?
Hab Dank für die Antworten bzw Diskussion :-)
...es grüßt euch number...
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07.04.2010 at 12:01 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Abrechnung nach HOAI-welcher §?
Guten Tag,
ein Tipp vorweg: wenn Sie sich mit dem Sprachduktus, der in Ihrem Thread Verwendung findet, bei der mündlichen Prüfung (in welchem Fach wohl? Als Landschaftsarchitekt? Oder als ...?) oder gar kurz darauf im deutschen Berufsleben einfinden, dürften Sie es nicht leicht haben, sich verständlich zu machen und Erfolge zu verbuchen.
Ich versuche einmal, aus ihrem Sprachgewirr herauszufiltern, was ich an Aussagen und Fragen so herauslese:
Ihre Diplomarbeit befasst sich mit Konzepten zur Entwicklung einer Brachfläche, die zukünftig durch mineralisch gebundene Wege (Wasser bindet nicht!) als Erlebnispfade durchzogen werden sollen, welche in Bürgerarbeit gebaut werden sollen. Sie haben den Bestand aufgenommen und sich Gedanken gemacht bzw. planerisch aufgezeigt und erläutert, wie das ganze in 5, 10 und x Jahren aussehen soll. Ihre Frage ist nun, welches Leistungsbild nach HOAI hier möglicherweise vorliegt, nach dem man die von Ihnen erbrachte Leistung honorieren könnte. Stimmt das soweit?
Ihre Vermutungen zum Leistungsbild befassen sich mit Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan. Die Paragrafen, die Sie dazu benennen, beziehen sich dabei auf die HOAI 1996/2002, die nur für Verträge galt, die vor dem 18.8.2009 abgeschlossen wurden. Seit diesem Tag gilt die HOAI 2009, in der vieles anders ist. Schon gewußt? Schon mal hier im Forum gelesen? Nun ja.
Wenn Sie denn schon in Ihrem Was-auch-immer-für-ein-Bewuchs-Studium nicht viel von der HOAI gehört haben (was nicht Ihr Fehler ist!), so aber doch möglicherweise etwas darüber, was Bauleitplanungen (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) und was Landschaftsplanungen (Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne, Grünordnungspläne, Freiflächen-Gestaltungspläne, Pflege- und Entwicklungspläne, Landschaftspflegerische Begleitpläne) sind. Die unterscheiden sich z.B. hinsichtlich der aufstellenden Behörde, der Zielstellung, des Maßstabes der Darstellung, der Regelungsdichte und der Detailliertheit. Wofür sie da sind, steht im Bundesnaturschutzgesetz § 9 und den Naturschutzgesetzen der Länder. Die kennen Sie aber schon, oder?
Möglicherweise (ich bin kein "Grünplaner", so heißen die aber bei Bauingenieuren) befasst sich Ihre Arbeit mit
- der Stadtentwicklung und Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der (Stadt-)Landschaft
(Landschaftsplan im Flächennutzungsplan, s. § 11 BNatSchG)
- Festlegung und Darstellung verbindlicher Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Freiflächen
(Grünordnungsplan zum Bebauungsplan, in Bayern z.B. Art. 3 BayNatSchG)
- Bearbeitung eines Nutzungs- und Funktionskonzeptes / zeichnerische Darstellung der gestalterischen Lösung
(Freiflächengestaltungsplan im Rahmen einer Objektplanung, siehe Landesbaugesetze)
- Darstellung der Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten
(Pflege- und Entwicklungsplan als projektbezogener Fachplan, in Thüringen z.B. § 20 ThürNatG)
- Festsetzung von Schutz-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Eingriffsminimierungen bei Bauvorhaben
(Landschaftspflegerischer Begleitplan, z.B. bei Verkehrsanlagen, in Bayern z.B. Art 6b BayNatSchG)
So, jetzt sind Sie mal dran, ein bißchen über Ihre Diplomarbeit preiszugeben, um die vorgenannten Möglichkeiten deutlich einzugrenzen. Was genau von diesen Zielen haben Sie - jenseits der rein pflanzensoziologischen Entwicklungsmöglichkeiten - mit Ihrer Planung verfolgt, in wessen (fiktivem) Interesse, in welchem Maßstab wurde gearbeitet usw.
Und jetzt werde ich zum Abschluss noch mal ein bißchen (all)gemein: was ist das heute denn nur für ein Studieren, wenn jemand seine Diplomarbeit schon fertig hat und sich jetzt bei dem mündlichen Kolloquium dazu erstmalig fragt, was er da überhaupt an Diplomarbeit geleistet hat?
PS. Haben Sie auch schon eine Note?
PPS. Sie sind doch StudentIn, oder? Ok, dann sollten Sie mal was zu Ihrem Fachgebiet eminent Wichtiges lernen:
1. Wer ist mein Auftraggeber?
2. Was ist das Ziel meiner Arbeit?
3. Wie (detailliert) ist das Ergebnis meiner Arbeit darzustellen und zu beschreiben?
4. In welchem Zusammenhang mit anderen Fachplanungen und Realisierungen steht meine Arbeit?
Diese Fragen werden Sie sich in Ihrem Beruf jeden Tag stellen müssen. Besser, Sie fangen schon mal damit an.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.04.2010 at 21:37 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Abrechnung nach HOAI-welcher §?
Zu Fuß ist weiter als über den Berg..................
und auf die Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler möchte ich gar nicht erst eingehen.
(Falls der Autor nichtdeutschen Ursprungs sein sollte, nehme ich den letzten Halbsatz absolut zurück!)
bento
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08.04.2010 at 13:45 Uhr |
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numb3r
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 07.04.2010
IP: Logged
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Re: Re: Abrechnung nach HOAI-welcher §?
Sehr geehrter Herr Doell,
sehr vielen Dank für ihre sehr ehrliche und ausführliche Antwort – das hat mir in der Tat geholfen.
Meine Sie bezüglich zu der Note die Bewertung meiner Abschlussarbeit? Die habe ich noch nicht erhalten.
Ich bemerke, der Text vorhin wurde nicht so gut in Kurzform erklärt und ich gebe auch zu, auf dem HOAI Gebiet bin ich nicht gut bewandert. Wir hatten bedauerlicherweise während des Studiums nicht mit allen § beschäftigt. Dennoch möchte ich selbst aus dem Wirrwarr herausfinden, welche der § für welche der Planungen / Aufgaben dafür zuständig ist bzw. selbstständig nachholen.
Die § hierfür hatte ich tatsächlich aus der 2002 Fassung herausgenommen, vielen Dank für den Hinweis zu der neue Fassung! Ich hatte das doch glatt nicht bemerkt, dass mittlerweile aktuelles gibt und somit noch den alten im Kopf hatte. (Ich bin schon seit vorletzten Semestern nicht mehr in der Fachhochschule - habe alle Scheine schon fertig.).
Und sie haben richtig erraten, worum es geht.
quote: fdoell wrote:
Ihre Diplomarbeit befasst sich mit Konzepten zur Entwicklung einer Brachfläche, die zukünftig durch mineralisch gebundene Wege (Wasser bindet nicht!) als Erlebnispfade durchzogen werden sollen, welche in Bürgerarbeit gebaut werden sollen. Sie haben den Bestand aufgenommen und sich Gedanken gemacht bzw. planerisch aufgezeigt und erläutert, wie das ganze in 5, 10 und x Jahren aussehen soll. Ihre Frage ist nun, welches Leistungsbild nach HOAI hier möglicherweise vorliegt, nach dem man die von Ihnen erbrachte Leistung honorieren könnte.
Der Titel meiner Arbeit lautet: „Möglichkeiten für die Kostenneutrale Aufwertung öffentlicher Grünanlage: Untersuchung am Fallbeispiel einer Brachflächen“ (Landschaftsarchitektur / Schwerpunkt Objektplanung)
Und mein Ziel ist, dass sehr wohl möglich ist selbst mittig in einer Stadt (in diesem Fall im Zentrum Berlins) aus einer Brachfläche eine ökologischen und nachhaltigen Park entstehen zu lassen ohne dass daraus gleich komplett neu umgestaltet werden müsste.
Bis jetzt werden doch die Park „sehr schön und ästhetisch“ gestaltet.
So soll dieser für die Bürger als ökologischen (Bio-)Park verstanden werden. Mit Absicht in Anführungsstrichen, da in den Köpfe anderer unter Bio anders verstanden werden, in dem Sinne von „nicht angerührt“. Es geht um die Förderung ökologischer Werte - die Erhaltung der jetzige und noch kommende Pflanzen- und Tierbestände, sowie Verbesserung ihrer Lebensräume in einem Urbanen Raum.
Die Maßstäbe sind nach landschaftspflegerische Begleitplan und Entwicklungspläne 1:500 aufgestellt, obwohl auf dem Objekt derzeit keinen nennenswerten Schutznotwendigkeit darstellt – das aber könnte, denke ich, dennoch folgen sofern die Entwicklung fortschreitend und erfolgreich ist. Es befindet sich auf dem Objekt einige indige Gehölze (bsp. Eiche) und als Flurgesellschaft eine Artemisia-Solidago-Calamagrostis-Flurgesellschaft
Bezüglich zu den Planungsebene, mir ist bewusst, dass sich für jeweiligen Objektbereich sich dem zuständigen Bereiche unterscheidet. Anhang der von ihnen aufgelistete § werde ich mich nun in Ruhe beschäftige und sobald ich konkret habe, werde ich mich wieder melden.
Mit freundlichen Grüßen
number
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08.04.2010 at 13:46 Uhr |
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numb3r
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 07.04.2010
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Re: Re: Abrechnung nach HOAI-welcher §?
Hallo Bento...
habe zwar deutschen Ursprung, allerdings aus andere Gründe in der Rechtschreibung nicht mächtig und stehe auch dazu.
- manchmal ist es gut über das eigene (Bildungs-Rechtschreibungs-)Horizont hinaus darüber nachzudenken.
(dies ist kein Angriff, nur ein möglicher und kleiner gedanklicher Hinweis )
Schönen Gruß
numb3er
edit: natürlich lerne ich gerne immer wieder was neues dazu...
quote: bento wrote:
Zu Fuß ist weiter als über den Berg..................
und auf die Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler möchte ich gar nicht erst eingehen.
(Falls der Autor nichtdeutschen Ursprungs sein sollte, nehme ich den letzten Halbsatz absolut zurück!)
bento
[Edited by numb3r on 08.04.2010 at 14:23 Uhr]
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08.04.2010 at 13:52 Uhr |
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