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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Nichtberücksichtigung geplanter Baumaßnahmen
Beitrag von Nachricht
guest1
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 16.10.2002
IP: Logged
icon Nichtberücksichtigung geplanter Baumaßnahmen

Hallo,
aus der Kategorie habe ich auch einen Fall.
Ich hatte eine leichte Trennwandkonstruktion zwischen Küche und Wohnzimmer geplant. Das Problem: Auf der einen Seite eine Fensterfront bis Fußboden. Hier sollte als möglicher Türanschlag ein Pfosten, Mauerwerk
oder ähnliches die Fensterfront teilen. Dies ist auch in den Zeichnungen so geplant. Nur gebaut wurde dieser nicht! Aufgefallen ist mir dies erst, als die Fensterfront eingebaut wurde. Dem Bauleiter des Architekten hätte es aber eher auffallen müssen oder?
Wer trägt nun dafür die Verantwortung?? Begründung des Bauleiters (Architekt): Ich hätte mich nicht für eine bestimmt Konstruktion entschieden. Der Haken: vom Architekten kamen gar keine verwertbaren Vorschläge. Zumindest dieser Pfosten hätte aber gebaut werden müssen, unabhängig davon wie später mal die Trennwand aussehen würde.
Der Pfosten ist auch in der Zeichnung. Ebenso
wie die Trennwandkonstruktion.
Der Pfeiler/Türenanschlag zwischen der Fensterfront ist nun nicht mehr so einfach zu bauen bzw. zu bezahlen.

Mit dem Weglassen dieses Türanschlages wurde mir also relativ endgültig die Möglichkeit genommen, diese Trennwand mit einer Tür o.ä. zu versehen. Dies habe ich im Abnahmeprotokoll auch bemängelt.

Wie soll man sich in so einem Fall verhalten.
Man steht als Bauherr plötzlich vor vollendeten Tatsachen.

Besten Dank im Voraus

PS: der Deutlichkeit halber: Ich bin davon ausgegangen, das dieser Türanschlag beim Fensteraufmaß oder wo auch immer berücksichtigt wird. Ich habe aber nie eine Information bekommen, dass dieser nicht gebaut wird. Als die Fensterfront geliefert wurde, stand ich vor vollendeten Tatsachen und einem ewigen Streit mit Bauverzögerung etc. Mit nochmaliger Bitte um Unterstüzung und freundlichen Grüssen...


[Edited by guest1 on 02-18-2003 at 02:53 PM GMT]

11.02.2003 at 12:11 Uhr
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Dirk
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.10.2005
IP: Logged
icon Re: Nichtberücksichtigung geplanter Baumaßnahmen

Hallo,
die Fensterkonstruktion hätte spätestens beim Aufmaß der Fensteröffnungen vor Ort mit dem Fensterbauer durchgesprochen werden sollen.
Ansonsten erstellt der Architekt vorher Fensterpositions- oder Werkpläne, voraus diese Details wie Trennwandanschluß ersichtlich sind.
Falls der Fensterbauer diese Zeichnungen oder Details kannte, trägt er eine Mitschuld.

14.10.2005 at 14:45 Uhr
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