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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Architektenvertrag ? oder freier Mitarbeitervertrag ?
Beitrag von Nachricht
alexander
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 17.06.2009
IP: Logged
icon Architektenvertrag ? oder freier Mitarbeitervertrag ?

verehrte kollegen, ich habe ein frage wg. verjaehrung von offenen rechnungen :

wir haben im nevember 2001 einem bauherrn auf monatlicher basis bauleiterleistungen angeboten, also honorar pro monat, abrechnung nach den jeweils gearbeiteten monaten.

der bauherr hat bis sommer 2002 unsere rechnungen gezahlt, dann einige rechnungen nicht mehr, worauf wir die arbeiten eingestellt haben. es geht also um faellige rechnungen aus 2002.

wir haben angenommen, dass der beginn der verjaehrung ende 2002 liegt, aber die gegenseite behauptet, es komme nicht auf die rechnungstellung und deren faelligkeit an, sondern auf den abschluss des architektenvertrages. es gab aber keinen architektenvertrag, sondern lediglich unser angebot aus november 2001, das nicht beauftragt wurde. wir haben mit den arbeiten ende 2001 begonnen, erste rechnung in 2002 gestellt und die wurde auch gezahlt.

es war also im grunde ein "freies mitarbeiterangebot" dass ohne auftrag angenommen wurde, mit monatlicher abrechnung.

ist durch unser angebot nach monatlichen leistungen, und aufnahme der taetigkeit, ohne auftrag, ein echter architektenvertrag nach HOAI zustandegekommen ?

oder handelt es sich um einen freien mitarbeitervertrag, fuer den BGB recht gilt, also nicht HOAI ?

besten dank an das forum fuer antworten.

alexander

14.04.2010 at 11:48 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Architektenvertrag ? oder freier Mitarbeitervertrag ?

Hallo alexander,

das mit dem "freien Mitarbeitervertrag" verstehe ich überhaupt nicht!

Nach den Schilderungen handelt es sich m.E. um eine Leistung, die dem Preisrecht der HOAI unterliegt.
Mit der Fälligkeit der Abschlagszahlung beginnt automatisch am Ende des Jahres, in dem die Abschlagszahlung angefordert wird, die Verjährungsfrist zu laufen. Die Fristen laufen separat für die jeweiligen
Abschlagszahlungsforderungen und betragen seit dem 01.01.2002 3 Jahre.

Egal, wie man´s dreht: die Forderungen scheinen verjährt zu sein!

Viele Grüße
bento

[Edited by bento on 14.04.2010 at 21:30 Uhr]

14.04.2010 at 21:29 Uhr
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