bento
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Re: Bauleitung Hochbau
Hallo ava,
ich nehme an, es handelt sich um die klassischen Architektenleistungen, also § 32-36 HOAI 2009.
Bei einer Angebotserstellung liegt es in der Natur der Sache, dass normalerweise zu diesem Zeitpunkt keine (genaueren) Baukosten bekannt sind, sodass man für eine Honorarermittlung nur grobe a.K ermitteln kann bzw. Annahmen treffen muss. Wenn es sich nicht gerade um ein Krankenhaus oder ein Gebäude mit ähnlich hohem TGA-Anteil handelt, dann reicht es aus, wenn man die Kosten der KG 300 und 400 schätzt und aufaddiert und diesen Wert als a.K. annimmt. Am Ende muss aber jeder selbst festlegen, wie genau er die Kosten für ein Angebot ermitteln möchte. Dies wird auch sicher maßgeblich von der Frage bestimmt, ob ein Pauschalhonorar angeboten werden soll oder später "ganz normal nach HOAI" abgerechnet werden soll.
Unterstellen wir mal, dass bereits eine Kostenberechnung vorliegt (z.B. wenn man erst ab LP 4 einsteigt oder wenn am Ende abgerechnet wird); dann würden sich die a.K. hauptsächlich aus der Summe der Nettokosten der KG 300 und den anteiligen bis vollen Nettokosten der KG 400 ermitteln. Dies richte sich danach, wie groß der Anteil der KG 400 an der KG 300 ist. Bis zu 25 % werden die Kosten komplett hinzugezählt. Für den über 25 % hinausgehenden Anteil wird die Hälfte hinzugerechnet.
Beispiel 1:
KG 300: 100.000,- € netto
KG 400: 20.000,- € netto
---> a.K.= 120.000,- €
Beispiel 2:
KG 300: 100.000,- €
KG 400: 60.000,- €
---> a.K. = 100.000,- € + 25.000,- € + (60.000,- € - 25.000,- €) x 0,5 = 142.500,- €
Viele Grüße
bento
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