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white side
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.04.2010
IP: Logged
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rechnungsfrist
Hallo. Ich habe als Studentin im Herbst 2009 in einem Architekturbüro an einem Wettbewerb mitgearbeitet. Über einen mündlichen Vertrag wurden mir 700 euro zugesichert. Man bat mich eine Rechnung zu stellen. Nun kam direkt im Anschluss mein Diplom und ich habe erst jetzt Zeit gefunden diese zu stellen. Meine Frage lautet: Gibt es eine Rechnungsfrist? Habe ich noch Anspruch auf den Lohn? Kann ich mich auf Gesetze oder Paragraphen beziehen? Vielen Dank
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22.04.2010 at 11:12 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: rechnungsfrist
Hallo white side,
herzlichen Glückwunsch zum Diplom!
Wegen der Rechnung brauchst du dir keine Sorgen machen.
Die Verjährung ist im BGB §§ 194 ff geregelt.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Bei Rechnungen, die auf Basis der HOAI erstellt werden, gilt eine Besonderheit:
Lt. § 15 Abs.1 HOAI 2009 wird das Honorar fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht worden ist. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende beginnt als erst zu laufen, wenn die Honorarschlussrechnung gestellt wurde. Damit hat der Planer den Zeitpunkt des Verjährungsbeginns selbst in der Hand.
Selbst wenn für deinen Fall "nur" das BGB ansetzbar wäre, würde die Verjährung also frühestens am 31.12.2012 eintreten.
Viele Grüße
bento
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22.04.2010 at 17:25 Uhr |
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