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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Teilleistungen?
Beitrag von Nachricht
nordlicht 2
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 09.05.2010
IP: Logged
icon Teilleistungen?

Sehr geehrtes Expertenforum,
ein Kollege plant eine Projekt, bei dem er die Unterstützung von mir als Innenarchitektin wünscht. Wie ich ihn verstehe, wünscht er beratungsleistungen - der Umfang ist noch nicht geklärt. Wie rechne ich diese ab? Ich möchte nicht mein know-how für ein " Butterbrot" liefern sondern korrekt abrechnen. Bevor also die gespräche mit dem Bauherren beginnen, wüßte ich gerne, wie Kollegen dies handhaben.
Die Beratungsleistungen scheinen eigentliche alle Einzelheiten- Licht, Farbe, Möbel, Material... zu betreffen. Wie ich das verstehe, hat der Kollege zwar angefangen zu planen aber nicht bis ins Detail, sondern nur eine Genehmigungsplanung bezüglich der Raumaufteilung... Innenarchitektur scheint nicht ganz sein "Ding" zu sein...Ich mache meine Arbeit sehr gerne und verstehe mich auch recht gut mit dem Kollegen, möchte wie gesagt aber auch das angemessene Honorar für die sicherlich umfangreiche Arbeit.
Ich danke allen Rategebenden im Voraus

09.05.2010 at 10:33 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Teilleistungen?

1. Will denn der Kollege Innenarchitekturleistungen erbringen? Was sagt er denn als Begründung für die notwendige "Beratung"? Sprechen Sie mit dem Kollegen offen darüber, welche Leistungen er fachlich erbringen kann und welche nicht.

2. Machen Sie ihm einen Vorschlag zur Leistungs- und Honoraraufteilung.

3. Wenn er partout auf eine Zeithonorarvergütung für "Beratung" besteht, nennen Sie ihm einen Stundensatz, bei dem Sie das Gefühl haben, dass Sie Ihr Know-how nicht mehr für einen Appel und 'nen Ei verkaufen, also deutlich höher als "normal". Denken Sie dabei z.B. daran, was Anwälte so nehmen.... (ich kenne z.B: einen Statiker, der Beratung für 120 €/h netto anbietet und nicht darunter..)

4. Wenn er nur Beratung für billig Geld haben will, müssen Sie sich überlegen, ob der Kollege noch mal so wichtig für Sie sein könnte, dass aus akquisitorischer Sicht so eine Honorierung für Sie machbar wäre, ansonsten lassen Sie es vielleicht mit dem Auftrag.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.05.2010 at 21:59 Uhr
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nordlicht 2
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 09.05.2010
IP: Logged
icon Re: Teilleistungen?

Sehr geehrter Herr Doell,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Ich fühle mich bestärkt, zunächst detailliert über den Leistungsumfang zu verhandeln bevor ich meine Kontakte und mein Wissen weitergebe.
Mit freundlichen Güßen
CM

10.05.2010 at 21:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Teilleistungen?

Schön dass Sie das ansprechen.

An alle: bitte beachten sie bei Honorargesprächen immer folgenden Grundsatz

"Erst sprechen wir über Leistung und dann übers Honorar"!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

12.05.2010 at 08:32 Uhr
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