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Klaus
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.02.2003
IP: Logged
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Zeit und Aufwand
Gibt es eine Regelung oder entspr. Rechtsprechung die besagt, daß bei Abrechnungspositionen nach Zeit und Aufwand den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber Mitteilungspflichten treffen, Und wenn ja zu welchem Zeitpunkt??
Im vorliegenden Fall ist eine Besondere Leistung (Wartungsplanung, Phase 9) die nicht Bestandteil des Vertrages ist, erst in der Schlußrechnung nach Zeit und Aufwand abgerechnet worden.
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24.02.2003 at 13:48 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Zeit und Aufwand
Um Besondere Leistungen abrechnen zu können, brauacht es immer eine schriftliche Honorarvereinbarung. Da die Wartungsplanung in Ihrem Fall nicht Vertragsbestandteil ist - und aus Ihrer Frage läßt sich schließen, dass Sie keine gesonderte Honorarvereinbarung hierzu getroffen haben - können Sie Ihre Rechnung insofern leider vergessen.
Einzige Möglichkeit: Versuchen Sie mit Ihrem Auftraggeber nachträglich ein Honorar zu verhandeln; das ist zulässig, die Vereinbarung muss nur schriftlich erfolgen. Dann können Sie auch jeden Gedanken an Form und Zeitpunkt der Aufwandsnachweise vergessen.
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Miky
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25.02.2003 at 12:57 Uhr |
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Klaus
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.02.2003
IP: Logged
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Re: Zeit und Aufwand
vielen Dank für die schnelle Hilfe :-)
Eine Frage noch: genügt als schriftliche Vereinbarung die pauschale Regelung "Sonderleistungen und über den o.g. Rahmen hinausgehende Leistungen des AN werden nach Zeit und Aufwand vergütet"??
quote: Miky wrote:
Um Besondere Leistungen abrechnen zu können, brauacht es immer eine schriftliche Honorarvereinbarung. Da die Wartungsplanung in Ihrem Fall nicht Vertragsbestandteil ist - und aus Ihrer Frage läßt sich schließen, dass Sie keine gesonderte Honorarvereinbarung hierzu getroffen haben - können Sie Ihre Rechnung insofern leider vergessen.
Einzige Möglichkeit: Versuchen Sie mit Ihrem Auftraggeber nachträglich ein Honorar zu verhandeln; das ist zulässig, die Vereinbarung muss nur schriftlich erfolgen. Dann können Sie auch jeden Gedanken an Form und Zeitpunkt der Aufwandsnachweise vergessen.
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26.02.2003 at 09:44 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Re: Zeit und Aufwand
Nein, diese Vereinbarung wäre zu unbestimmt. Beschreiben Sie die Leistung, die gesondert honoriert werden soll, damit erkennbar ist, um welche Sonderleistung es sich handelt.
Außerdem muß die Vergütungshöhe vereinbart werden. Vereinbaren Sie einen festen Stundensatz und schätzen Sie den Aufwand ab. Dann können Sie entweder eine Pauschalsumme vereinbaren, was i.d.R. der bessere Weg ist. Oder Sie können Ihren tatsächlichen Aufwand mit Stundenzetteln nachweisen und mit dem vereinbarten Stundensatz multiplizieren. Vergessen Sie nicht, eine Nebenkostenpauschale zu vereinbaren (z.B. 5 % vom Nettohonorar).
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Eine Frage noch: genügt als schriftliche Vereinbarung die pauschale Regelung "Sonderleistungen und über den o.g. Rahmen hinausgehende Leistungen des AN werden nach Zeit und Aufwand vergütet"??
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Miky
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07.03.2003 at 10:12 Uhr |
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