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h.c.a.1965
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.06.2010
IP: Logged
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Was ist Koordination
Hallo in die Runde,
ich habe - als neues Mitglied - gleich eine erste Frage. In einem Architektenvertrag für ein grösseres Projekt ( bis Lph5) wurde ein "Koordinationsabschlag" von 35 % vereinbart - der AG möchte die Koordination selbst übernehmen. Wie ist Koordination definiert ? Welche Leistungen beschreiben den Begriff Koordination? Soll man in diesem Fall die Definition aus Lph 8 hernehmen ? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
[Edited by h.c.a.1965 on 22.06.2010 at 10:30 Uhr]
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22.06.2010 at 10:24 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Was ist Koordination
Was meint denn der Bauherr, was Koordination sei, dass er dafür so viel Geld einbehalten will?
Ein Objektplaner (d.h. Planer des Gebäudes oder Ingenieurbauwerkes) hat immer die Technische Ausrüstung mit zu integrieren und dafür werden die Kosten derselben nach den Regeln in § 32 bz. § 41 mit angerechnet. Ferner hat er die "Beratungsleistungen" Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchung usw. im Rahmen der fachlichen Abstimmung mit zu beachten und auch in Lph. 4 die so erstellten Unterlagen in die Genehmigungsplanung zu integrieren.
Unabhängig davon gehört zur Planungsleistung auch die Abstimmung mit dem Auftraggeber, den Fachbehörden, dem Nutzer, den Genehmigungsbehörden usw.
Von diesen Aufgaben kann dem Planer der Auftraggeber nichts abnehmen, schon gar nichts, was so viel Abzug wert wäre!
Planen weitere Planer ebenfalls Objekte, die mit der Planung des hier betroffenen abgestimmt werden müssen (Beispiel: der Objektplaner eines Logistikzentrums muss die Planung eines eigenen Gleisanschlusses koordinieren, die nahtlos in Betriebsflächen und -abläufe eingebunden werden muss), rechtfertigt dies ggf. sogar einen Koordinationszuschlag, denn diese Abstimmungsarbeit ist normalerweise Bauherrenaufgabe.
Aus meiner Sicht riecht das alles ziemlich nach Planerabzocke. Wie gesagt, die notwendigen Koordinationsleistungen kann der Bauherr nicht für den Planer übernehmen, sonst müsste er ja dessen interne Projektleitung und Zeichnungsarbeit übernehmen.
Und das wiederum würde erhebliche Haftungsprobleme mit sich bringen - denken Sie mal daran, dass der AG in einer Abstimmungssituation eine Information bekommt,. die er gar nicht in den richtigen Zusammenhang mit anderen Informationen bringt und deshalb einen Konflikt nicht erkennt. Oder er vergißt ein Detail weiterzugeben. Oder er erteilt Anweisungen an Fachplaner, die Rückwirkungen auf die Arbeit des Objektplaners haben, die dieser aber bei eigener Leistung viel einfacher gestaltet hätte, so dass durch die Koordination eines "Fremden" vermeidbarer Mehraufwand entsteht (altenativ: die das Bauvorhaben deutlich verteuern, wofür dann der Planer geradestehen soll) usw.usw. Für mich eindeutig!
[Edited by fdoell on 22.06.2010 at 21:17 Uhr]
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.06.2010 at 21:11 Uhr |
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Knoche
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 24.06.2010
IP: Logged
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Re: Was ist Koordination
Guten Morgen,
interessant wäre die Frage, inwieweit das (vereinbarte?) Preisrecht mit einem solchen Abschlag unterwandert und somit u.U. unwirksam wird. Meine Befürchtung ist, dass die Mindestsätze dadurch unterschritten werden.
Was mich wundert, ist die Tatsache, dass man sich auf so etwas eingelassen hat. Schön ist jedoch der Gedanke, wie man daraus ein effizientes Nachtragsmanagement entwickeln kann.
Freundliche Grüße
T. Knoche
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25.06.2010 at 07:39 Uhr |
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