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HOAI.de - Forum : Allgemeines : mehrere Kostenaufstellungen
Beitrag von Nachricht
CPAG
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 24.06.2010
IP: Logged
icon mehrere Kostenaufstellungen


Hallo,
scheinbar ein häufiger Fall, den ich aber dennoch nicht abzurechnen weiß.
Um zu ermittlen, welche Wünsche realisierbar sind, wurden Preise für Gauben ermittelt, was natürlich einen Entwurf vroaussetzt.
Nachdem die Kosten dann bekannt sind, wird auf den Einbau der Gaube verzichtet.
Wie findet dieser Sachverhalt sich in der Abrechnung wieder?
Und die 3-fachen Zeitaufwendungen für verschiedene Kalkulationen, wie werden die behandelt?

24.06.2010 at 14:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: mehrere Kostenaufstellungen

Guten Tag,

auch an Sie der Hinweis: 1 mal posten reicht.

Wenn die Frage Gauben oder nicht oder welche auftaucht, während die Vorplanung bearbeitet wird, genügen ja ggf. skizzenhafte Darstellungen und eine Kostenschätzung dazu (bei genügender Erfahrung ggf. mit eigenen Kennwerten, z.B. x m² aus dem normalen Satteldach herausgenommene Grundfläche mit einem Gaubenfirst und voll verglastem Isolierfenster kosten y €/m² Grundfläche und z €/m² Fensterfläche). Das würde ich als Teil des Planungsprozesses ansehen und nicht separat vergüten (zur Not hilft ja auch eine Richtpreisanfrage bei einem entsprechenden Fachunternehmen, kostet eine Viertel- oder halbe Stunde).

Eine eigene Entwurfsplanung dazu, d.h. die vollständige konstruktive Bearbeitung mit Ansichten, Schnitten und genauer Massen- und Kostenberechnung NACH der Grundsatzentscheidung des Bauherrn zu einer als Entwurf durchzuarbeitenden Variante stellte eine zusätzliche Leistung dar, denn der Entwurf soll ja die ausgesuchte Vorplanungsvariante detaillieren und konkretisieren und hierbei sollen nicht nochmals grundsätzlich andere Varianten erarbeitet werden.

Wenn das tatsächlich erforderlich sein sollte, können Sie nach § 7 Abs. 5 HOAI 2009 die Honorierung des Zusatzaufwandes vereinbaren wie Sie möchten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

25.06.2010 at 17:45 Uhr
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CPAG
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 24.06.2010
IP: Logged
icon Re: mehrere Kostenaufstellungen

Herzlichen Dank,

nun, nachdem also die Kosten bekannt sind

(mehrere Kostenaufstellungen zum Vergleich
erstellt),

bleibt es bei einer reinen Modernisierung, ohne Eingriff in die Statik und ohne Genehmigungverpflichtung). Wie wird eine derartige Baubetreuung gemäß HOAI behandelt?

Vielen Dank

28.06.2010 at 14:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: mehrere Kostenaufstellungen

Kostenaufstellungen = Baubetreuung ??

Hallo, wenn Sie die Kostenermittlungen als Baubetreuungen ansehen (ich kannte diesen Begriff bslang nur aus der Baurealisierungsphase), bleibt die Frage - angesichts der oben genannten Unterscheidungen -, was denn für Planungsalternativen erarbeitet wurden (Vorentwürfe/Skizzen, Entwürfe oder Ausführungsdetails) und welche Kostenermittlungen dafür erbracht wurden (Kostenschätzung mit €/m³ umbauter Raum oder wie oeben genannt, Kostenberechnung mit einzelnen Massen), wieviele davon (oder auch: wieviele Stunden haben Sie denn benötigt und wie sieht das für das Gesamtprojekt aus?) und was Sie denn mit dem Bauherren vereinbart haben, bevor Sie sich an die Arbeit gemacht haben.

Ohne nähere Angaben geht es leider nicht, weil es nicht "die Alternativenbetrachtung" oder "die Baubetreuung" gibt, sondern nur konkrete, im Einzelfall erbrachte, benennbare Leistungen!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

28.06.2010 at 20:19 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : mehrere Kostenaufstellungen
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