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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Tauwassernachweis
Ist irgendwo noch expliziter ausgedrückt, daß ein Tauwassernachweis geschuldet ist?
Die DIN ist ja ein widerlegbarer Beweis für die Regeln der Technik. In der DIN 4108-3 ist genannt, für welche Bauteile kin Nachweis erforderlich ist. Im Umkehrschluß ist für die anderen Bauteile ein Tauwassernachweis erforderlich.
Und in den Zulassungen für WDVS ist ein Zirkelschluß. In der DIN 4108-3 steht, daß für zugelassene WDVS kein Tauwssernachweis erforderlich ist, in der Zulassung, daß dieser nach der DIN 4106-3 zu führen ist.
Wie ist die Rechtslage?
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04.03.2003 at 10:04 Uhr |
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