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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar ohne Vertrag
Beitrag von Nachricht
bauherr152
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.07.2010
IP: Logged
icon Honorar ohne Vertrag

hallo,

wir haben das vertrauen in den architekten verloren und die zusammenarbeit vor einreichung des bauantrags beendet.

wir haben keinen vertrag, sondern nur eine vollmacht zur einreichung des bauantrags unterschrieben.

was bedeutet dies für die vergütung, gilt § 7 abs. 6? bedeutet dies mindestsatz und honorarzone I?

vg
bauherr152

12.07.2010 at 15:47 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar ohne Vertrag

Guten Tag,

ohne besondere schriftliche Vereinbarung gelten nach § 7 Abs. 6 die Mindestsätze für die entsprechenden Leistungsbilder, allerdings in der zutreffenden Honorarzone, die Sie z.B. für Gebäude nach § 34 Abs. 2 oder vereinfacht nach den Objektlisten in Anlage 3.1 ermitteln. Dazu kommen evtl. weitere Leistngsbilder (Technische Ausrüstung, Beratungsleistungen zu Baugrund, Vermessung usw.), Nebenkosten zum Nachweis (§ 14) und ggf. die MwSt.

Wichtiger scheinen aber noch die Fragen:
- welche Leistungen waren (mündlich) beauftragt, d.h bis zu welcher Leistungsphase sollte der Planer absprachegemäß (evtl. unter Zeugen?) arbeiten?
- wurde aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat oder aus einem, den er nicht zu vertreten hat?

"Das Vertrauen verlieren" kann viele Ursachen haben und die müssen nicht nur beim Auftragnehmer liegen. Hier wäre also genau zu klären, welche Leistungen evtl. nicht erbracht wurden, welche Kosten und Termine evtl. nicht eingehalten wurden, welche Mitwirkungspflichten evtl. veletzt wurden u.v.m. Hier wird man sehr genau schauen müssen, um die Frage nach einem Kündigungsgrund zu beantworten, die sich dann darin wiederfindet, ob der Planer nur ein Honorar für erbrachte Leistungen erhält oder auch solches für nicht erbrachte Leistungen (entgangenen Gewinn).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.07.2010 at 10:45 Uhr
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