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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Nebenkosten auf Nachweis
Beitrag von Nachricht
petra
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.06.2010
IP: Logged
icon Nebenkosten auf Nachweis

Hallo,

aufgrund eines fehlenden schriftlichen Vertragsverhältnisses,muss ich für erbrachte Leistungen eine Aufstellung der Nebenkosten auf Nachweis erstellen.

Welche Kosten sollten sinnvoller Weise enthalten sein, und welche Sätze (KFZ An-Abfahrt zum AN, Plankopien und Ausdrucke, etc.) können zum Ansatz gebracht werden.

Was ist mit Auslagen, wie z.Bsp. Rechnungen für Katasterauszüge und Fremdrechnungen für Plots etc. werden diese in die Aufstellung übernommen oder 1 zu 1 weitergereicht (Umsatzsteurer) ?

Evtl kann mir jemand eine vergleichbare Aufstellung als Grundlage zukommen lassen?

Danke und freundliche Grüsse.

16.07.2010 at 08:20 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Nebenkosten auf Nachweis

Guten Tag,

was als Nebenkosten abrechenbar ist, steht in § 14 (2), siehe http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#14.

Bei Gebührenrechnungen u.ä., die an Sie ausgestellt wurden und keine Ust. enthielten, müssen Sie, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und deshalb Ust. auf Ihre Honorare erheben, die Ust auch auf diese Gebühren erheben. Wenn der Endkunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, zahlt er somit mehr, als wenn er selbst die Gebührenrechnung erhalten und direkt beglichen hätte.

Ausserhalb Ihres Büros entstandene Kosten können Sie i.d.R. mit einer Rechnung nachweisen, z.B. Scan- und Plotkosten, Kopien im Copyshop usw. PKW-Kosten gibts in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschsätze (§ 14 (2) Nr. 4). Bei Kopien bitte beachten: abrechenbar sind Vervielfältigungen (§ 14 (2) Nr. 2), d.h. i.d.R. keine Arbeitsausfertigungen und auch nicht die Erstausfertigung eines Entwurfspakets o.ä.

Es ist deshalb bei der vielgeübten Praxis, Nebenkosten als Prozentsatz des Honorars zu berechnen, notwendig, die Anzahl gelieferter Ausfertigungen von Ergebnissen vertraglich zu definieren. Am einfachsten fragt man den Auftraggeber vor Angebotsabgabe, wieviel Ausfertigungen er im Regelfall benötigt, zählt ein Belegexemplar dazu und rechnet die voraussichtlichen Kosten in den Prozentsatz ein. Dann biete ich normalerweise an: " Der AG erhält ... Ausfertigungen der Ergebnisse einzelner Arbeitsschritte in Papierform farbig gedruckt bzw. geplottet, gefaltet und im beschrifteten Ordner, sowie einfach als Vervielfältigungsvorlage in Form von PDF-Dateien per E-Mail oder auf CD". Damit können die wunderbar leben und sich bei Bedarf bei einem Plotservice beliebige Mehrfertigungen machen lassen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

19.07.2010 at 18:27 Uhr
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