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kubinek
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 19.07.2010
IP: Logged
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Hoai Abrechnung bis Baugenehmigung
Hallo,
folge Situation.
Es geht um Bauen im Bestand.
Die Pläne wurden FERTIG (bis auf ein paar kleine Änderungen die nun gemacht werden müssen vom Architekt A gefertigt.
Die wurden in digitaler Form an Architekt B übergeben. Geschosse, Ansichten etc. sogar Abstandsflächenpläne.
Diese Pläne wurden auch schon bei der Bauordnungsbehörde eingereicht, wurden jedoch abgelehnt wegen Abstandsflächenprobleme der geplanten Balkone. Es gibt hier auch schon eine Flächenberechnung mit neuer Aufteilung, da alte Wohneinheiten zusammengelegt wurden
Architekt B, hat nun die Pläne digital erhalten, die Balkone reduziert, ein paar kleine Änderungen an den geschossen gemacht, daraus ergeben sich auch neue Flächenberechnungen die aber hauptsächlich ja auf basis der Digitalen-Pläne gemacht werden können die eh schon existieren und sich nur in Form der Wohnungen (z.B. verschiebt sich die eine Trocknwand um 20 cm etc. oder es ist nun keine Wendeltreppe sondern eine Ecktreppe)
Die geplanten Kosten wurden vom Architekt A mit 550.000,€ bei Bauantrag angegeben.
Architekt B will nun
1) nicht die Änderungen auf den schon laufenden Bauantrag machen
2) hat er jetzt zwar die Pläne so fertiggestellt das sie wohl genehmigt werden (mündliche Rücksprache mit Bauamt) jedoch stellt er jetzt eine Abschlagsrechnung für erbrachte Leistungen in Höhe von ~ 9500,-€ Brutto
3) wohlgemerkt ist er jetzt seit ca. 14 Tagen an dem Objekt
Er hat zugestanden auch ca. 6-10 Std mit mir, meinem Statiker und wegen meinem Brandschutznachweis Besprechungen geführt.... mehr waren es nicht und da ist seine Mitarbeiterein inklusive.
Es gab und gibt keinen schriftlichen Auftrag. Ok mein Fehler.
Es gab aber die Abmachung:
Ich brauche ihn nur für genehmigungsfähige Pläne die nach der Genehmigung auch gezahlt werden.
da er jetzt wohl merkt das ich die Wohnungen gerade mit Sanierungsvereinbarung verkaufe und hier im Zugzwang meinen käufern gegenüber bin (Baubeginn)... so hat es eben den faden Beigeschmack das er dies wohl ausnützt....
Ist das so ok...?
was müsste ich denn da ungefähr zahlen bis genehmigungsfähige Pläne?
Es kommt mir nicht auf den 1000,-€ 'er hin oder her an... ich bräuchte nur eine grobe Richtung
Viele Grüße
und Danke schonmal
Alfred
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19.07.2010 at 22:35 Uhr |
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kubinek
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 19.07.2010
IP: Logged
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Re: Hoai Abrechnung bis Baugenehmigung
ps. muss noch ergänzen.
es gibt einen ersten Vrtrag nach stundenabrechnung wobei jetzt mit Rechnungsstellung ein weiterer gemacht werden soll.
Angeblich wurden hier schon 65 std verbraten
Für mich nicht ganz nachvollziebar
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19.07.2010 at 22:51 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Hoai Abrechnung bis Baugenehmigung
Ein bißchen wirr das alles, vor allem: warum haben Sie denn den Planer gewechselt?
Und Aufträge erteilen ohne sich Gedanken zu machen wie das vergütet wird ist immer problematisch, besonders wenn man mitten im Galopp die Pferde wechselt.
Ich glaube, da muss sich jemand mal detailliert durch Ihre Verträge und Abrechnungen wühlen sowie die vorliegenden Rechnungen und ihre Begründung analysieren; sonst kommt man da nicht klar. Ich empfehle einen erfahrenen Anwalt in Honorarfragen oder auch einen Honorarsachverständigen, der sich IHre Sachen mal anschauen sollte.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.07.2010 at 19:07 Uhr |
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Martin Glane
Level: Member
Beiträge: 24
Registriert seit: 15.10.2004
IP: Logged
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Re: Hoai Abrechnung bis Baugenehmigung
Wenn die Pläne des Architekten A nicht genehmigungsfähig waren, liegt eine mangelhafte Werkleistung vor. Der Architekt A hat diese Mängel ohne besondere Berechnung zu beseitigen, sprich die Pläne so zu erstellen dass sie genehmigungsfähig sind. D. h. Mängelrüge an Architekt A mit Fristsetzung. Wenn der sich nicht rührt Beauftragung von B. Die Kosten für die Überarbeitung der Pläne sind dann Schaden und können als Schadensersatz von A eingefordert werden.
Das wäre der richtige Weg gewesen. Und nun?
Gruß
Martin Glane
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08.08.2010 at 21:26 Uhr |
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