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ABDN
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.07.2010
IP: Logged
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Mehraufwand Bauüberwachung
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Es wurde ein Ingenieurvertrag für die LP 8 geschlossen. Das Honorar wurde nach HOAI ermittelt und ein pauschaler Festbetrag festgelegt. Stundensätze wurden im Vertrag nicht vereinbart.
Nun hat sich die Bauzeit um ein Jahr verlängert. Das Ing.-Büro stellt nun die in diesem einem Jahr angefallenen Stunden in Rechnung.
Hat der AN ein Anrecht auf Vergütung dieser Stunden, obwohl ein pauschaler Festbetrag vertraglich vereinbart wurde?
Und falls dieser Mehraufwand vergütet werden muß, wie wird dies nach HOAI berechnet?
Vielen Dank im Voraus!
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22.07.2010 at 09:50 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Mehraufwand Bauüberwachung
Hallo,
diesen Fall kennt die HOAI nicht.
Man kann lediglich sagen, dass dem Ingenieur eine Vergütung für die längere Bauzeit nicht zusteht, wenn er diese Verlängerung zu verantworten hat.
Im anderen Fall, nämlich wenn er die Verlängerung nicht zu verantworten hat, hängt es von den Regelungen im Vertrag ab. In üblichen Vertragsmustern werden Ausführungszeiten vorgegeben und es gibt auch eine Regelung, ab wann sich die Honorierung ändert (bspw. bis zu einem halben Jahr --> keine Honoraränderung; danach --> Honoraranpassung). Manchmal ist dort idealerweise sogar geregelt, in welcher Form sich das Honorar anpasst.
Das dürfte bei Ihnen nicht der Fall sein, sonst hätten Sie nicht gefragt!
Man wird sich irgendwie über die Vergütung des Mehraufwandes im Vergleich zur vertraglichen Vereinbarung verständigen müssen (und hierzu eignen sich Stundennachweise eben besonders gut), denn die Gerichte gehen immer mehr dazu über berechtigte Ansprüche bei Bauzeitverlängerungen nicht nur bei den Baufirmen sondern auch bei den Planern zu sehen.
Viele Grüße
bento
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22.07.2010 at 21:12 Uhr |
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