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Füßchen
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 07.07.2010
IP: Logged
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Phasen 1-4 zahlen, obwohl nicht geleistet?
Hallo liebes Forum,
am 7.07.2010 habe ich unser Problem mit der Honorarschlussrechnung unseres "Ex" Architekten hier eingestellt. Er verlangt nach unserer Kündigung für die vertraglich vereinbarten Leistungsphasen 1 - 4 13.000 €, obwohl er nur die Phasen 1-2 teilweise erbracht hat. Wir haben Einspruch eingelegt und uns an die Schlichtungsstelle der Architektenkammer gewandt, mit dem Ergebnis, dass sie zu dem Schluss kamen, der Architekt und wir seien unterschiedlicher Meinung. Wir haben als Schlichtungsabgebot die erbrachte Leistung aufgrund der (zu hohen!) Kostenschätzung des Architekten mit dem HOAI-Rechner ermittelt und die nich erbrachten Leistungen mit 5% berechnet. Auf dieses Schlichtungsabgebot kam nun POst vom Anwalt. Wir hätten zwar das Recht auf eine Kündigung, müssten aber auf Grund § 649 BGB auch die nicht erbrachten Leistungen zahlen, nun auch Verzugszinsen und die Anwaltskosten des Architekten. Stimmt das?? Wir haben §649 BGB anders verstanden und die 5% berechnet. Die vom Anwalt gesetzte Frist ist recht kurz (5.08.2010), daher wäre es schön, so schnell wie möglich Antworten zu bekommen. Wir werden nun wohl doch einen Anwalt einschalten müssen.
Viele Grüße
Füßchen
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28.07.2010 at 12:44 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Phasen 1-4 zahlen, obwohl nicht geleistet?
Hallo Füßchen,
wie sollen wir die Sache "aus der Ferne" bewerten?
Wir kennen weder den Wortlaut des Vertrags (falls einer existiert) noch sonstige mündliche Absprachen.
Dein Architekt hat mittlerweile einen Anwalt, der sich mit dem Vorgang vertraut gemacht hat und ein gewisse Meinung vertritt. Ob diese richtig ist, sei dahingestellt! Aber um das zu bewerten, müsstest du dir selbst einen Anwalt nehmen, denn dies ist kein Juristenforum.
Tut mir leid!
Viel Erfolg
bento
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28.07.2010 at 19:23 Uhr |
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Füßchen
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 07.07.2010
IP: Logged
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Re: Phasen 1-4 zahlen, obwohl nicht geleistet?
Hallo Bento,
mir ging´s auch nicht um eine juristische Beratung, sondern darum, ob nach einer Kündigung in einer nach HOAI gestellten Rechnung nicht erbrachte Leistungen berechnet werden dürfen.
Einen Vertrag mit dem Architekten gibt´s nicht, lediglich eine Auftragsbestätigung über die Phasen 1 - 4. In Phase 2 haben wir gekündigt. Selbst nach dreistündigen Gespräch konnte der Architekt weder unser vorgegebenes Budget einhalten noch unsere Wünsche umsetzen. Es gab 2 Skizzen und 2 Kostenschätzungen. Wir sind der Meinung, dass er dafür nicht 4 Phasen abrechnen kann. Scheint aber so, dass wir um einen Anwalt nicht herum kommen...
Viele Grüße
Füßchen
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29.07.2010 at 09:39 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Phasen 1-4 zahlen, obwohl nicht geleistet?
Wenn beauftragte aber noch nicht erbrachte Leistungen gekündigt werden, ist zu unterscheiden ob der Grund im Leistungserbringer liegt oder nicht. Wenn ja, bekommt er nur das Geld für die erbrachten Leistungen. Wenn nein, bekommt er nach § 649 BGB das volle Honorar abzgl. der ersparten Aufwendungen, die sind nur dann Null, wenn er in der Zeit keinen anderen Auftrag bearbeiten konnte, die er sich für Sie freigehalten hat. Dies müsste der Planer also erst mal beweisen. Vorher müssen Sie aber den Kündigungsgrund klären!
Anwaltskosten sind normalerweise nur dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie vor Gericht verlieren.
Verzugszinsen zahlen Sie nur, wenn Sie im Verzug sind. Da kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der prüffähigen Schlußrechnung an, ab dem bzw. ab dem Fälligkeitsdatum eine gesetzliche 30-Tage Frist läuft. Wenn Sie die Schlußrechnung als nicht prüffähig rügen, müssen Sie das innerhalb von 2 Monaten tun. Dann sind Sie aber auch nicht im Verzug, denn der folgt nur auf Fälligkeit der Rechnung und dafür muss sie prüffähig sein (§ 15 Abs. 1 HOAI).
Am besten nehmen Sie sich einen in Honorarfragen erfahrenen Anwalt,; bei der Forderung lohnt sich das. Den müssen Sie allerdings selbst zahlen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.07.2010 at 19:01 Uhr |
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