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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Unterschreitung der Mindessätze !
Beitrag von Nachricht
Bernhard A.
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 05.07.2010
IP: Logged
icon Unterschreitung der Mindessätze !

Hallo Kollegen !

Als ich dieses Forum vor einigen Wochen entdeckte, habe ich mich durch die diversen Themen, bis viele Jahre zurück, durchgelesen.

Fast immer ging es, im eigentlichen Sinne, um die korrekte Anwendung der HOAI !
Wenn ich nicht etwas überlesen habe wurde das Thema „Unterschreitung der HOAI“ bislang kaum dikutiert.

Dazu 3 Themenbereiche aus meiner Praxis :

1)
Kostenlose Erstellung (so genannte Akquise) von Vorentwürfen durch Kollegen !
Haltet Ihr diese Arbeitsweise von Architekten-Kollegen für vertretbar ? Ich bin der Meinung, dass diese Kollegen sich ausnutzen lassen ? Ist diese Arbeitsweise HOAI-Konform ?

2)
Meine Kundschaft besteht sicherlich zu 95 % aus Bauherrn, die vor Auftragserteilung keinen Kontakt, zu anderen Architekten, hatten ! (war bis vor ca. 15 Jahren auch normal)
Hin und Wieder kommt auch Jemand, der sagt, dass er mit einem anderen Kollegen, vor mir, nicht klar gekommen sei ! (zu lange Wartezeiten; nicht auf Seine Vorstellungen eingegangen sei; etc… !
Wie oben erwähnt kommt es seit ca. 15 Jahren mehrmals im Jahr vor, dass Bauherren vor Auftragsvergabe regelrechte mündliche Honorar-Ausschreibungen veranstlalten ! Sie
sagen es dann in der Regel auch ganz offen. Noch NIE habe ich auf diese Weise einen Auftrag erhalten. Mein Honorar-Angebot liegt dann schon fast im grenzwertigen Bereich,
zur Unterschreitung, des Mindesthonorars nach HOAI !
Zyniker sagen jetzt vielleicht, dass ich mich in solchen Gesprächen schlecht verkaufe ?
Aber dann hätte ich mich nicht bislang 30 Jahre ganz passabel am Markt behauptet ?
Ich persönlich sehe die Ursache in einer weit verbreiteten schlechten Gewohnheit von vielen Kollegen, die Mindestsätze der HOAI, ständig zu unterschreiten !!
Da man auch hin und wieder von den Honorar-Unterschreitungen, auch namenhaft, Informationen bekommt, stelle ich hier die Frage wie man mit solchen „Kollegen“ umgehen soll ?

3)
Aufträge unserer hiesigen Stadtverwaltung !
Unser Hochbauamt gibt ca. 1/3 seiner Architektenarbeiten nach Außen zu Freischaffenden Kollegen. Sie überlegen wer für die anstehende Aufgabe am geeignetsten ist und sprechen dann einen Kollegen (auch ich gehöre dazu) an ob er die Arbeit übernehmen kann ?
Bevor man jedoch den endgültigen Auftrag erhält ,muss man, nach mündlicher Absprache,
ein Angebot nach HOAI, Honorargruppe II-min –ohne Zulagen, abgeben. Ist man mit dieser Honorarbedingungen nicht einverstanden, bekommt man keinen Auftrag. In der Regel sind es Aufgaben an bestehenden Schulen, oder anderen kulturellen städtischen Einrichtungen.
Hier findet sogar ein behördliches Preisdiktat, häufig unter den HOAI-Mindestsätzen, statt! (dieses Vorgehen habe ich hier im Forum schon einmal gelesen) Gibt es in Euren Städten ähnliche Fälle, von behördlichen (staatlichen) Gesetzesverstößen
gegen die HOAI ?

Gruß
Bernhard A.





[Edited by Bernhard A. on 01.08.2010 at 15:02 Uhr]

[Edited by Bernhard A. on 02.08.2010 at 18:51 Uhr]

01.08.2010 at 14:56 Uhr
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