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Schwalbe
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 02.08.2010
IP: Logged
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HOAI alt/neu
Liebe Experten,
wir hatten am 20.07.2009 einen Architekt beauftragt.
Im Vertrag steht folgende Klausel:
"Es gilt die Honorarordnung in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Leistungen zur Erfüllung von Verträgen, die bis zum Inkrafttreten der neuen HOAI Fassung noch nicht erbracht sind, werden nach der Neufassung der Honorartabelle des §16 HOAI abgerechnet; die Honorarerhöhung wird auf maximal 10% bezogen auf die zum 31.12.2008 geltenden Tabellenwerte beschränkt.
Dies gilt nicht für Architektenleistungen die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden."
Versteh ich den letzten Satz korrekt, dass alles Leistungen innerhalb dieser 4 Monate (also bis zum 20.11.2009) nach der "alten" Tabelle berechnet werden müssen, danach der neue HOAI Satz zur Anwendung kommt?
"Leistungen zur Erfüllung von Verträgen" beziehts sich auf den Architektenvertrag, nicht auf die von ihm vorzubereitenden Handwerkerverträge oder?
Vielen Dank,
Schwalbe
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02.08.2010 at 04:35 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: HOAI alt/neu
Guten Tag,
wenn Sie am 20.7.09 einen Auftrag erteilt haben, gilt dafür die HOAI 1996/2002. Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss "erbracht" werden, sind Leistungsphasen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss abgeschlossen sind (dieselbe Regelung wie bei der Erhöhung von MwSt.-Prozentsätzen). Wenn Sie also z.B. am 20.11.09 mit der Entwurfsplanung noch nicht fertig sind, wird diese nach den höheren Sätzen abgerechnet. Leistungsphasen, die erst nach dem 20.11.09 begonnen werden, werden dann nach der neuen HOAI-Tabelle abgerechnet.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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02.08.2010 at 08:11 Uhr |
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