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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Tragwerksplanung im Bestand
Beitrag von Nachricht
Balina
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 17.03.2010
IP: Logged
icon Tragwerksplanung im Bestand

Unsere Aufgabe als Bauherr: Unsere Sporthalle aus den 80èr Jahren muss eine neue Dachdeckung erhalten. Gleichzeitig soll die Wärmedämmung erhöht werden.
Die Halle mit 120x60 m hat ein Tonnendach mit Fachwerkbindern und einer Blecheindeckung. Wir kommen jetzt in ein Dilemma. Durch die Wärmedämmung wird sich die Schneelast erhöhen. Ein weiteres Problem ergibt sich aus der für Berlin in 2005 festgelegten Erhöhung der Schneelast.

Die Überprüfung der Statik hat nun ergeben, dass das Dach unter den v.g. Umständen nicht tragfähig ist.

Dementsprechend wollen wir einen Tragwerksplaner beauftragen, eine Sanierungs-/Ertüchtigungsplanung zu erarbeiten.

Jetzt kommt die eigentliche Frage:
Der Planer verlangt ein Honorar nach HOAI auf Basis von anrechenbaren Kosten, die für den kompletten Neubau des Daches aufgewendet werden müssten.
Ist das berechtigt?
Wir wollen natürlich nicht das ganze Tragwerk erneuern, sondern eben "nur" ertüchtigen.

Wer hat einen Tip, wie man das HOAI-konform lösen könnte?

06.08.2010 at 14:49 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Tragwerksplanung im Bestand

Nach HOAI haben Sie wohl mehrere Leistungen zu vergeben:

- Objektplanung im Bestand (Umbauzuschlag nach § 35 bis 80%)
- Tragwerksplanung im Bestand (Umbauzuschlag nach § 35 i.V.m. § 49 (3) bis 80%)

Um das Tragwerk zu ertüchtigen und nicht einfach zu ersetzen, muss man die vorhandenen Strukturen im vollen Umfang in die Berechnung einbeziehen. Da es die "mitverarbeitete Bausubstanz" aus der HOAI 1996/2002 in der HOAI 2009 nicht mehr gibt, geht das nur über einen Umbauzuschlag.

Wenn der Tragwerksplaner erst mal die kritischen Stellen herausfinden soll und dazu die bestehende Konstruktion mit neuen Lasten durchrechnen soll, ist das evtl. auch noch eine zusätzliche Leistung "Nachrechnen der bestehenden Konstruktion", die evtl. separat zu vergüten wäre.

Vorschlag: definieren Sie erst mal mit dem Planer den genauen Inhalt seiner Planungen und Berechnungen und dann sprechen Sie über eine HOAI-konforme Vergütung dafür.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.08.2010 at 17:24 Uhr
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