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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarabrechnung nach Kündigung
Beitrag von Nachricht
cbm
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 19.08.2010
IP: Logged
icon Honorarabrechnung nach Kündigung

Sehr geehrtes Forum,
hier mein Thema:
der Bauherr hat mir gekündigt, weil ich darauf bestanden habe, die allgemeinen Regeln der Baukunst, Gesetze, Vorschriften etc, einzuhalten. Er betrachtete die Ausführung gem. LBO etc als unsinnige finanzielle Mehrbelastung.
Zum Zeitpunkt der Kündigung war das Bauwerk natürlich nicht fertiggestellt und einige Mängel seitens der handwerker noch nicht beseitigt.
Ich habe nun meine Honorarrechnung aufgestellt für diejenigen Gewerke/Tätigkeiten, die bis zu diesem Zeitpunkt von mir tatsächlich ausgeführt wurden. ich habe ihm keine zusätzlichen Kosten für entgangene Leistungen etc in rechnung gestellt.
Nun hat er mir nach Ablauf der Zahlungsfrist meine Rechnung zurückgesendet mit der Begründung, dass einige Mängel seitens der Handwerker noch nicht beseitigt sind. Da er ab dem Tag der Kündigung keine weitere Zusammenarbeit mehr wünschte, habe ich auch keine "Bauleitung" mehr ausführen können. Diese wurde ja auch nicht in Rechnung gestellt.
Wie gehe ich damit um?
Mit freundlichen Grüßen
CBM

19.08.2010 at 21:28 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Honorarabrechnung nach Kündigung

Hallo cbm,

habe ich das richtig verstanden:
Dein Bauherr hat dir gekündigt und verlangt nun noch, dass du weitere Arbeiten ausführst?
Oder erkennt er nur die Rechnungshöhe nicht an, weil du seiner Meinung nach Leistungen abrechnest, die noch nicht abgeschlossen sind?

Aber unabhängig davon handelt es sich hierbei bestimmt nicht um eine Kündigung aus wichtigen Grund, sodass du sogar den Gesamtvertrag mit gewissen Einschränkungen abrechnen könntest ([url=http://] http://www.baufoerderer.de/baurecht/4-6-7-0-0.html[/url]).
Dies würde ich jetzt sogar in Erwägung ziehen, nachdem dein Bauherr dir die Rechnung "freundlicherweise" zurück geschickt hat. Einen Rechtsanspruch darauf hast du offensichtlich. Das könnte dann allerdings ein Weg duch die Instanzen werden!

Die Alternative wäre ein Gespräch mit dem Ziel einer Vereinbarung über die Restzahlung. Mich beschleicht allerdings so ein Gefühl, dass die Kommunikationsbasis doch schon erheblich gelitten hat.

Was keinesfalls geht ist, dass man dir kündigt und dann noch Restarbeiten verlangt! Darauf solltest du dich auch nicht einlassen.

Viel Erfolg
bento

20.08.2010 at 21:06 Uhr
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cbm
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 19.08.2010
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung nach Kündigung

Hallo bento,
vielen Dank für die Antwort.
Ja, das ist richtig, er schreibt: "anbei die Honorarschlussrechnung zurück, da die Ihnen bekannten und notierten Mängel in.... noch nicht behoben wurden", d.h. es liegen keine Planungsmängel vor, sondern Leistungen der Handwerker wurden noch nicht so beendet, wie sie gewünscht waren - Nachbesserung seitens der Firmen jederzeit möglich. Dieser Bauherr scheint jedoch darauf abzuzielen, Mängel bzw noch nicht beendete Maßnahmen zu nutzen, um Rechnungen zu kürzen... wie bei mir ( die Abschlagszahlung hatte er beglichen)
Die Situation ist auch so wie angesprochen - äußerst verfahren und angespannt. Die Frau hat mich täglich attakiert mit ihrem vermeintlichen Wissen und Dinge verlangt, die ich schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht ausführen konnte.
Reden ist also nicht mehr möglich. Die Kündigung wurde als freie Kündigung ausgesprochen wegen "Meinungsverschiedenheiten über Art und Weise der Ausführung der Arbeiten". Das steht ihm ja frei - er schrieb noch, dass er zukünftig "keine Zusammenarbeit" mehr wünscht. Damit endet doch mein Engagement (inkl. Magenschmerzen :-)..), wenn ich das richtig sehe.
Ich werde auf keinen Fall in die Fertigstellung der Arbeiten eingreifen. Bin seitdem nicht wieder nur in die Nähe der Baustelle gekommen und habe mit den Firmen nicht mehr über dieses Projekt gesprochen.
Also bleibt mir nur der Weg durch die Instanzen oder ein unsinniger Briefwechsel...
Bei dem Weg durch die Instanzen wird sicherlich so manches ausgebreitet, was dem Bauherrn nicht angenehm sein wird - sein ständiges Ansinnen, Arbeiten ohne Rechnungen ausführen zu lassen...
Sicherlich käme dann auch meine Honorarrechnung auf den Prüfstand und ich könnte den Gesamtvertrag weitgehend abrechnen.
Wir leben in einem kleinen Ort... jeder kennt jeden... ich möchte diese Sache so beenden, dass kein "bittere" nachgeschmack bleibt auch im Hnblick auf andere Aufträge. Sollte ich dann vielleicht dem Bauherrn die Situation noch einmal erklären - durch ein Schreiben von einem Anwalt o.ä.? Ist es sinnvoll, ihn dann auch auf die Risiken hinzuweisen, die auf ihn zukommen würden, um sich dann vielleicht doch noch gütlich einigen zu können?
Herzlichen Dank cbm


21.08.2010 at 09:42 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung nach Kündigung

Guten Tag cbm,

zu welchem Zeitpunkt wurde Ihnen denn gekündigt bzw. ab wann sollte diese wirksam sein? Wenn in dem Kündigungsschreiben nicht explizit etwas anderes stand, galt das wohl ab Zugang des Kündigungsschreibens (ggf. befragen Sie dazu einen Juristen).

Sie könnten dabb dem Bauherrn schreiben: "Sehr geehrter Bauherr, mit Schreiben vom ___ haben Sie mir den Architektenvertrag vom ___ mit sofortiger Wirkung gekündigt. Somit schulde ich ab diesem Datum keine Leistungen mehr aus dem genannten Vertrag. Ihr jetziges Anliegen, Teile der Lph. 8 zu erbringen, kommt daher einer Anfrage nach einem neuen Auftrag gleich, den ich aufgrund Ihrer Kündigung des og. Vertrages und den vorhandenen gegensätzlichen Auffassungen zur technischen und wirtschaftlichen Realisierung Ihres Bauvorhabens jedoch nicht annehmen möchte. Ich darf daher feststellen, dass Ihre Kündigung unser Vertragsverhältnis unwiderruflich zum Zeitpunkt ___ beendet hat und ich Ihnen weder weitere Leistungen daraus schulde noch beabsichtige, neue Leistungen aus einem neuen Vertragsverhältnis für Sie zu erbringen. Meine Schlußrechnung erlaube ich mir, diesem Schreiben beizufügen. Mit vorzüglicher Hochachtung ..."

Wenn dann die SR nicht beglichen wurde, können Sie 30 Tage nach Rechnungszugang das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Oder Sie machen, was man sonst in Ihrem kleinen Ort in solchen Fällen macht ...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

21.08.2010 at 10:13 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung nach Kündigung

Hallo Herr Doell,

quote:
Oder Sie machen, was man sonst in Ihrem kleinen Ort in solchen Fällen macht ...
Ich hoffe, der Ort ist nicht so klein, dass dort noch nicht gehört hat, dass die Lynchjustiz abgeschafft wurde!

@ cbm:
Ich würde in dem Schreiben vielleicht noch erwähnen, dass du kulanterweise nur die Leistungen abrechnest, die die auch erbracht hast, obwohl dein Anspruch eigentlich höher wäre.

Sollte dein Bauherr dir die Rechnung dann erneut zurück schicken (er scheint ja kein Respekt vor irgendwelchen Gesetzesvorschriften zu haben), dann würde ich dir allerdings empfehlen, eine neue Rechnung unter Ausnutzung deiner rechtlichen Möglichkeiten zu erstellen und nötigenfalls Justitia mit der Durchsetzung deiner Ansprüche bemühen.

Schönesa WE
bento
21.08.2010 at 19:49 Uhr
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cbm
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 19.08.2010
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung nach Kündigung

Guten abend bento,guten abend Herr Doell,
vielen herzlichen Dank für die Ausführungen. Ich werde das vorgeschlagene Schreiben dem Bauherrn zusenden - mit Erwähnung der Kulanz...
Ja, der Ort ist klein.... man sieht sich ja immer 2x im Leben - als bevor ich zu anderen Mittel greife (besagte Protokolle....), hoffe ich auf eine gütliche Einigung.
Ich werde berichten, wie es weiter geht.
Noch einmal vielen Dank
Grüße cbm

08.09.2010 at 21:56 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung nach Kündigung

Tipp: Ich möchte Ihnen nur noch raten, den Bautenstand
zum Kündigungszeitpunkt zu dokumentieren. Ziehen Sie dabei unbedingt einen BauSV hinzu ! Da Ihr Ansinnen, nach den a.a. Regeln der Technik zu bauen, abgelehnt wurde, müssen Sie auch schriftlich ausführlich auf
die Konsequenzen hinweisen d.h. Ihren AG aufklären ! Wenn jetzt weitergebaut wird, müssen Sie sich haftungsrechtlich an den Schnittstellen unbedingt absichern meint Corinna Zeh öbuv SV für Schäden an Gebäuden


[Edited by C.Zeh on 10.09.2010 at 11:13 Uhr]

10.09.2010 at 11:12 Uhr
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cbm
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 19.08.2010
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung nach Kündigung

Hallo zusammen,
was lange währt....
noch einmal danke für die Tipps - habe das Schreiben so ähnlich formuliert und all meine täglichen Aktenvermerke und Berichte, Bautagebuch... hinzugefügt sowie vermerkt, dass alle Unterlagen an eine RA weitergeleitet werden... es hat zwar etwas gedauert aber nun ist das Honorar eingetroffen ohne Beanstandung.
Damit ist auch sichergestellt, dass der Bautenstand zum Zeitpunkt der Kündigung festgehalten wurde (inkl. Fotodokumentation und Zeugen)
Herzliche Grüße cbm

13.01.2011 at 20:52 Uhr
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